• 26.06.2014, 18:40:06
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Stöger stellt neues Modell für ärztliche Primärversorgung in Aussicht

Einigung könnte bereits am Montag erfolgen

Utl.: Einigung könnte bereits am Montag erfolgen =

Wien (PK) - Im Anschluss an die Themenkomplexe Tierschutz und
Lebensmittelsicherheit diskutierte der Gesundheitsausschuss über
weitere Oppositionsanträge, die schließlich ablehnt bzw. vertagt
wurden. Unter anderem ging es um das österreichische
Gesundheitssystem im Allgemeinen, von der Volksanwaltschaft
aufgezeigte Missstände in psychiatrischen Kliniken, die statistische
Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Ausweitung des
Rehabilitationsangebots für Kinder, Kostenrückvergütungen für
alternative Heilmethoden und die gesetzliche Anerkennung von
"Wundmanagern".

Gesundheitsminister Alois Stöger zeigte sich zuversichtlich, dass
bereits bei der nächsten Sitzung der Bundeszielsteuerungskommission
kommenden Montag das neue Konzept für die ärztliche Primärversorgung
besiegelt werden kann. Durch eine Stärkung der Hausärzte, vermehrte
Gruppenpraxen mit längeren Öffnungszeiten, eine engere Zusammenarbeit
zwischen ärztlichem und nichtärztlichem Personal und andere Maßnahmen
sollen PatientInnen künftig besser ambulant versorgt und die
Krankenhaus-Ambulatorien gleichzeitig entlastet werden. Auch bei der
Kinderrehabilitation sind sich Länder und Sozialversicherungen Stöger
zufolge schon sehr nahe gekommen, auch hier könnte eventuell schon am
Montag eine Lösung am Tisch liegen.

Skeptisch äußerte sich Stöger zur Forderung von Team Stronach, FPÖ
und NEOS, Ärzten eine Anstellung von Ärzten abseits der bestehenden
Ambulatorienregelung zu ermöglichen.

Diskussion um Befugnisse von Sicherheitsdiensten in Psychiatrien

Zunächst wandte sich der Ausschuss drei Entschließungsanträgen der
Grünen zu, mit denen diese auf von der Volksanwaltschaft aufgezeigte
Missstände in psychiatrischen Krankenhäusern bzw. psychiatrischen
Abteilungen von Krankenhäusern reagiert haben. Abgeordnete Eva
Mückstein fordert unter anderem ein ausdrückliches Verbot,
Befugnisse, die dem Gesundheitspersonal vorbehalten sind, an private
Sicherheitsdienste zu delegieren (467/A[E]). Außerdem urgiert sie die
Erarbeitung evidenzbasierter Planungsleitlinien für die
psychiatrische Versorgung (468/A[E]) und die Einrichtung eines
anonymisierten Zentralregisters zur Erfassung von
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (469/A[E]).

Im Rahmen der Debatte bekräftigte Mückstein ihre Forderungen. Sie
hält es für unerträglich, dass private Sicherheitsdienste Hand an
kranke Menschen legen, wie die Volksanwaltschaft aufgezeigt hat.
Psychotische bzw. suizidgefährdete Personen bräuchten besonderen
Schutz, sagte sie, Fixierungen müssten dem medizinischen Personal
überlassen bleiben. Die bestehenden Probleme führt Mückstein vor
allem auf die extremen Personaleinsparungen in den letzten Jahren
zurück, früher sei man in der Psychiatrie ohne Sicherheitspersonal
ausgekommen.

Kritik übte Mückstein auch daran, dass die baulichen Gegebenheiten in
Psychiatrien oftmals inadäquat sind. Es sei häufig viel zu klein und
viel zu eng gebaut worden. Sie urgierte in diesem Sinn
architektonische Mindestanforderungen in Form einer Ö-Norm.

Mit ihren Anträgen stieß Mückstein bei den anderen Fraktionen
allerdings auf wenig Verständnis. Es gebe eine klare gesetzliche
Regelung, welche Befugnisse medizinischem Personal vorbehalten seien,
es brauche dazu keine weiteren Klarstellungen, argumentierte unter
anderem Abgeordnete Sabine Oberhauser (S).

Oberhauser und die Abgeordneten Rupert Doppler (F), Erwin Rasinger
(V), Marcus Franz (T) und Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-
Jenewein (F) wiesen zudem auf die Notwendigkeit hin, das medizinische
Personal zu schützen. Sie wolle die Freiheitsbeschränkung von
PatientInnen nicht verharmlosen, und Missstände müsse man auch
abstellen, sagte Oberhauser, Ärztinnen und Pflegepersonal seien aber
heilfroh, dass es Sicherheitsdienste gebe. Es seien nicht nur die
PatientInnen manchmal aggressiv, sondern auch die Angehörigen. Es
gebe Situationen, die ließen sich mit Reden nicht bewältigen, machte
Rasinger geltend. Abgeordneter Franz gab zu bedenken, dass
psychotische Menschen unvorstellbare Kräfte entwickeln könnten, daher
sei Hilfe durch das Sicherheitspersonal nicht immer vermeidbar.
Abgeordneter Doppler betonte, einzige Lösung sei ausreichendes
Fachpersonal.

Auch Abgeordneter Gerald Loacker (N) gestand Sicherheitsdiensten in
der Psychiatrie ihre Berechtigung zu. Man müsse aber aufpassen, dass
aus Kostengründen Tätigkeiten, die geschultem medizinischen Personal
vorbehalten seien, nicht ausgelagert werden, mahnte er. Generell ist
Loacker überzeugt, dass kleine und dezentrale Einheiten besser
funktionieren als große Psychiatrien. Bauliche Ö-Normen und ein
Zentralregister lehnte er ebenso ab wie die anderen Abgeordneten. Nur
Abgeordneter Franz konnte sich neben den Grünen detailliertere
Bauvorschriften vorstellen.

SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig hielt fest, man müsse die
Berichte der Volksanwaltschaft ernst nehmen. Das von Mückstein
gezeichnete Bild von Psychiatrien entspreche aber nicht der Realität.
Das dortige Personal sei ihrer Erfahrung nach sehr engagiert und sehr
bemüht.

TS und FPÖ für statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen

Auf Basis von zwei Anträgen des Team Stronach (365/A[E], 400/A[E])
diskutierte der Gesundheitsausschuss über das Thema Abtreibung.
Abgeordneter Marcus Franz sorgt sich um die niedrige Geburtenrate in
Österreich und hofft, die Geburtenbilanz unter anderem durch die
statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen, standardisierte
Beratungszentren für werdende Mütter in allen Bundesländern sowie
finanzielle Unterstützung, etwa in Form von subventionierten
"Leihomas" und Babysitter-Zuschüssen, verbessern zu können. Außerdem
tritt er für eine bessere Unterstützung ungewollt schwangerer Frauen
und gesetzliche Regelungen für eine so genannte "vertrauliche Geburt"
ein.

Die Forderung nach einer statistischen Erfassung von
Schwangerschaftsabbrüchen wurde allerdings nur von der FPÖ
unterstützt. Wenn man gleichzeitig die Gründe für
Schwangerschaftsabbrüche miterfasse, könnte man diesen gezielter
entgegenwirken, argumentierte Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F).
Es wäre auch nicht unspannend zu wissen, welche Altersgruppen
besonders betroffen seien, ergänzte Ausschussvorsitzende Dagmar
Belakowitsch-Jenewein. Sie machte sich außerdem für einen Ausbau der
Beratungsstellen für Schwangere stark und gab zu bedenken, dass viele
Frauen vom Kindsvater oder anderen zur Abtreibung gedrängt würden.

Für die Abgeordneten Judith Schwentner (G), Sabine Oberhauser (S),
Ulrike Königsberger-Ludwig (S), Erwin Rasinger (V) und Gerald Loacker
(N) ist hingegen nicht ersichtlich, wozu eine statistische Erfassung
von Schwangerschaftsabbrüchen gut sein soll. Was würden Zahlen an der
sehr individuellen Entscheidung einer Frau ändern, fragte
Königsberger-Ludwig und zeigte sich überzeugt, dass niemand eine
Abtreibung leichtfertig durchführen lasse. Abgeordneter Rasinger
befürchtet lediglich zusätzliche Bürokratie.

Generell betonte Oberhauser, Plan A müsse es sein, ungewollte
Schwangerschaften zu verhindern. Sie plädierte in diesem Sinn für
kostenfreie Verhütungsmittel für Jugendliche. Auch Abgeordnete
Schwentner sprach sich für einen barrierefreien und kostengünstigen
Zugang zu Verhütungsmitteln aus. Überdies könnte ihrer Meinung nach
eine Enttabuisierung des Sexualthemas dazu beitragen, ungewünschte
Schwangerschaften zu verhindern. Beratungsgespräche seien wichtig,
meinte sie zum Antrag des Team Stronach, sie müssten aber
ergebnisoffen stattfinden.

Abgeordneter Franz bedauerte die breite Ablehnung seiner Anträge.
Seriöse Politik könne nur dann gemacht werden, wenn Zahlen
existierten, das gelte für jeden Bereich, argumentierte er. Ohne
Fakten sei eine ordentliche und sachkundige Debatte nicht möglich.
Auch in anderen Bereichen der Medizin würden Daten erfasst.
Ausdrücklich versicherte Franz, dem Team Stronach gehe es nicht um
eine Aufweichung der Fristenlösung.

Der Antrag betreffend statistische Erfassung von
Schwangerschaftsabbrüchen wurde schließlich vertagt, der zweite
Antrag abgelehnt.

Koalition gegen totale Umkrempelung des heimischen Gesundheitssystems

Zum Thema ärztliche Versorgung lagen dem Ausschuss mehrere
Entschließungsanträge des Team Stronach, der FPÖ und der Grünen vor.
Das Team Stronach tritt für eine umfassende Reform des
österreichischen Gesundheitssystems mit einer bundesweit
einheitlichen Organisation und Finanzierung ein (485/A[E]) und
spricht sich dafür aus, ÄrztInnen zu gestatten, in ihrer Praxis
andere ÄrztInnen anzustellen (398/A[E]). Die FPÖ will LandärztInnen
gezielt fördern, um dem ihrer Meinung nach drohenden Ärztemangel im
ländlichen Raum entgegenzuwirken und auch in Zukunft eine qualitativ
hochwertige flächendeckende medizinische Versorgung der
österreichischen Bevölkerung sicherzustellen (414/A[E]). Außerdem
verlangt FPÖ-Abgeordneter Josef A. Riemer, PatientInnen einen
Kostenersatz für alternative Heilmethoden zu gewähren, sofern diese
von einem Arzt verordnet wurden (483/A[E]). Grün-Abgeordnete Eva
Mückstein drängt mit Hinweis auf den Nationalen Aktionsplan
Behinderung auf einen Ausbau des Rehabilitationsangebots für Kinder
(470/A[E]).

In der Debatte bekräftigte Abgeordneter Marcus Franz (T) die
Notwendigkeit, das österreichische Gesundheitssystem auf ein
einheitliches System umzustellen. Ohne Reform werde das System an die
Wand gefahren, prophezeite er. Österreich sei auf dem Weg in ein
Systemversagen. Als konkrete Anliegen nannte Franz unter anderem
gleiche Tarife und gleiche Behandlungsmöglichkeiten für alle
PatientInnen. Absurd ist für ihn der Umstand, dass ein Arzt keinen
anderen Arzt anstellen dürfe.

Die Forderung nach einer kompletten Umkrempelung des österreichischen
Gesundheitssystems stieß bei den Koalitionsparteien allerdings auf
Ablehnung. Er sehe diese Notwendigkeit nicht, sagte etwa ÖVP-
Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. Vielmehr solle man das bestehende
System laufend evaluieren und verbessern. Er wolle jedenfalls kein
ökonomisiertes Gesundheitssystem, wo Ärzte unter Druck kommen, wenn
sie teure Mittel verwenden oder teure Patienten wie chronisch kranke
alte Menschen behandeln.

Die SPÖ-Abgeordneten Markus Vogl, Wolfgang Knes und Erwin
Spindelberger hoben hervor, dass Österreich ein funktionierendes
Sozialversicherungssystem habe. Das, was das Team Stronach wolle, sei
ein zentraler Moloch, kritisierte Vogl. Dabei funktionierten die
bestehenden dezentralen schlanken Struktur und die Selbstverwaltung
klaglos. Es gebe keine Organisation weltweit, die mit
Verwaltungskosten von nur 2% auskomme, hielt Spindelberger ergänzend
fest. Für ihn ist es wesentlich, dass die Bedürfnisse der
PatientInnen im Vordergrund stehen.

Auch zur Forderung nach einer Anstellungsmöglichkeit von Ärzten bei
Ärzten äußerten sich SPÖ und ÖVP skeptisch. Man könne darüber
diskutieren, sagte Rasinger, müsse sich aber genau überlegen, wie man
das System ausgestalte und missbrauchssicher mache. Was er nicht
wolle, sei, dass ein Primar andere Ärzte zu einem "Lehrlingsgehalt"
anstelle und sich selbst auf seine Jacht verfüge, während diese für
ihr arbeiten, spitzte Abgeordneter Spindelberger zu.

Zum Antrag betreffend Kostenersatz für alternative Heilmethoden hielt
Spindelberger fest, die Gebietskrankenkassen würden die Kosten
ohnehin übernehmen, wenn traditionelle Behandlungsmethoden nicht
fruchten.

Die FPÖ und die NEOS unterstützten die Forderung nach einer
Anstellungsmöglichkeit von Ärzten bei Ärzten hingegen. Abgeordneter
Gerald Loacker (N) glaubt, dass dies dazu beitragen könnte, den
Arztberuf zu attraktiveren. Abgeordneter Rupert Doppler (F) meinte,
er verstehe nicht, warum das nicht möglich sein solle. Zum Thema
alternative Heilmethoden merkte Abgeordneter Josef A. Riemer (F) an,
Österreich könnte ein Vorreiter in Sachen Ganzheitsmedizin werden.

Zustimmend zum Antrag betreffend Harmonisierung des
Gesundheitssystems äußerte sich Grün-Abgeordnete Eva Mückstein. Der
Kompetenzdschungel zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung
gehöre gelichtet, meinte sie. Auch der Kostenübernahme für
alternative Heilmethoden durch die Krankenkassen steht sie positiv
gegenüber. Im Bereich der Kinderrehabilitation sieht Mückstein
dringenden Handlungsbedarf: Derzeit gebe es gerade einmal 60 Reha-
Betten für Kinder, gebraucht würden 350.

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) bezeichnete die ärztliche
Versorgung im ländlichen Raum als zentrales Anliegen der ÖVP. Ihr
zufolge müssen aber noch budgetäre Fragen geklärt werden.

Gesundheitsminister Alois Stöger hielt fest, einfache Lösungen, die
lauten, einer schafft an und alle anderen führen aus, seien nicht
immer die besten. Österreich habe ein komplexes Gesundheitssystem, es
habe sich aber bewährt. Der Zugang der Menschen zum Gesundheitssystem
sei ausgezeichnet. Er habe zudem begonnen die einzelnen Player besser
miteinander zu vernetzen, zuletzt seien insgesamt 10 gemeinsame Ziele
festgelegt worden.

Stöger hofft, das neue Modell der ärztlichen Primärversorgung bereits
kommenden Montag in einer Sitzung der Bundeszielsteuerungskommission
besiegeln zu können. Die PatientInnen wollen wissen, wo sie sich mit
welchen gesundheitlichen Problemen hinwenden können, sie wollen nicht
warten müssen, sie wollen adäquate Öffnungszeiten haben und sie
wollen eine qualitative Behandlung, sagte er. Das solle mit dem neuen
Konzept gewährleistet werden. Auch im Bereich Kinderrehabilitation
könnte es Stöger zufolge am Montag eine Lösung geben, die Länder und
die Sozialversicherungen seien sich schon sehr nahe gekommen.

Zur Forderung nach einer Anstellungsmöglichkeit für Ärzte bei anderen
Ärzten stellte Stöger klar, formal könne jeder Arzt einen Arzt
anstellen. Die Ordination werde dann aber zu einem Ambulatorium. Er
sei durchaus für buntere Zusammenarbeitsformen, erklärte Stöger, für
ihn sei der Arztberuf aber ein klassischer Selbstständigenberuf.

Was alternative Heilmethoden betrifft, meinte Stöger, für ihn gebe es
nur Heilmethoden, die wirken, und jene, die nicht wirken.
Heilmethoden, die wirken, seien anerkannt und bei diesen habe man
auch einen Anspruch auf Kostenersatz. Er wolle aber verhindern, dass
in der Not der Krankheit PatientInnen Geld aus der Tasche gezogen
werde.

Die Anträge betreffend Maßnahmen- und Förderprogramm zur
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und
betreffend Ausbau der Kinderrehabilitation wurden vertagt, die
anderen Anträge mit unterschiedlichen Mehrheiten abgelehnt.

Wundmanager sollen keine eigenständige Berufsgruppe werden

Einstimmig traten die Ausschussmitglieder dafür ein, den Antrag der
FPÖ, die Rentenzahlungen für Contergan-Opfer auf die
Geburtenjahrgänge 1954 und 1955 auszuweiten (375/A[E]), dem
Sozialausschuss zuzuweisen.

Schließlich lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP,
Grünen, Team Stronach und NEOS einen Antrag der FPÖ (302/A[E]) ab,
der darauf abzielt, Wundmanager als eigenständige Berufsgruppe
innerhalb der Gesundheitsberufe gesetzlich anzuerkennen. Wie die
Abgeordneten Norbert Hofer und Dagmar Belakowitsch-Jenewein betonen,
nehmen Krankheiten wie das diabetische Fußsyndrom oder venös bedingte
Ulcerationen stark zu. Durch die hohe Kompetenz des modernen
Wundmanagements ließen sich Behandlungsdauer und -kosten dieser
Beschwerden drastisch reduzieren, argumentieren sie.

Sowohl Marcus Franz (T) als auch Erwin Rasinger (V) und Eva Mückstein
(G) wandten sich dagegen, für Wundmanager einen eigenen Berufsstand
zu schaffen. Schwere Wunden zu versorgen, stelle eine
interdisziplinäre Tätigkeit dar, man sollte dieses spezielle Wissen
von Pflege und Arzt nicht herausbrechen. Vielmehr wäre es notwendig,
das Angebot an Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich zu
verbessern.

Dem konnte sich Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F)
nicht anschließen. Wundmanager verfügten über ein ganz spezielles
Wissen zur Behandlung, sagte sie. Die Betreffenden wollten auch
selbst mit den Krankenkassen verhandeln können. (Schluss) gs/jan

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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