- 26.06.2014, 17:54:52
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Bundesrat: Mehrheit für neues Fördersystem in der Landwirtschaft
Kein Einwand auch gegen einheitliche Hochschülerschaft, Beschränkung von Sonderpensionen und Sprachförderung an Schulen
Utl.: Kein Einwand auch gegen einheitliche Hochschülerschaft,
Beschränkung von Sonderpensionen und Sprachförderung an
Schulen =
Wien (PK) - Der Bundesrat bestätigte in seiner heutigen Sitzung die
Beschlüsse des Nationalrats vom 12. Juni 2014. Dazu zählen neben dem
Marktordnungsgesetz, das die Agrarförderungen neu regelt, auch das
Sonderpensionenbegrenzungsgesetz sowie das Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftsgesetz. Thema waren zudem rechtliche Adaptierungen
aufgrund der Abschaffung der Bezirksschulräte, die Verlängerung der
Sprachförderung an den Schulen und die verstärkten Bemühungen um die
Inklusion.
Die Sitzung war die letzte unter der Präsidentschaft von Michael
Lampel. Ab Juli wird das Zepter vom Burgenland an Kärnten übergeben
und mit Ana Blatnik wird im zweiten Halbjahr nach drei Jahren wieder
eine Frau an der Spitze des Bundesrats stehen. Harald Himmer (V/W)
bleibt Vizepräsident. Als neue Vizepräsidentin wurde Inge Posch-
Gruska (S/B) statt Susanne Kurz (S/S) gewählt. Diese bedankte sich
für den wertschätzenden Umgang und die kollegiale Zusammenarbeit im
Bundesrat. Kurz hat seit 2008 das Amt der Vizepräsidentin bekleidet,
wird aber dem Bundesrat weiterhin angehören.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrats wird die
Diskussion über die Zukunft des Bundesrats nach der Enquete vom 25.
Juni 2014 weiterführen. Basis dafür bilden die Stenografischen
Protokolle über die Referate und die Diskussion in der Enquete, die
nach einstimmigem Beschluss an den Ausschuss weitergeleitet werden.
Die Freiheitlichen forderten in einem Fristsetzungsantrag den BR-
Finanzausschuss auf, die Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen
bei der Pendlerpauschale bis 24. Juli 2014 zu überprüfen. Eine
Debatte darüber und schließlich auch der Antrag wurden aber
abgelehnt.
Rupprechter: Marktordnungsgesetz bringt mehr Fairness für
LandwirtInnen
Die Debatte in der Länderkammer wurde mit der Novelle zum
Marktordnungsgesetz eingeleitet, mit dem die Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) umgesetzt wird. Demnach findet in den kommenden
Jahren eine Umstellung des Systems der landwirtschaftlichen
Direktförderungen auf ein österreichweit einheitliches Regionalmodell
ohne produktbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur und
Grünlandflächen statt. Für Hutweiden ist eine differenzierte
Flächenzählung sowie eine tierbezogene Zählung für den Almauftrieb
vorgesehen. Das neue Modell soll dabei im Rahmen einer
Übergangsregelung ab 2015 bis 2019 in fünf 20 %-Schritten eingeführt
werden. Flankiert werden die Maßnahmen durch eine Regelung für
KleinlandwirtInnen und ein Programm zur Unterstützung der
JunglandwirtInnen. Die Novelle passierte den Bundesrat mehrheitlich
mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP.
Bundesrat Gerhard Dörfler (F/K) schilderte drastisch die prekäre
soziale Lage der KleinbäuerInnen, die vom Fördersystem dafür bestraft
würden, dass sie kleinteilige Flächen bewirtschaften und Tiere
persönlich betreuen. Dies sei bedrückend, wenn man dem gegenüber die
zweite Welt der Österreichischen Agrarrealität betrachtet, nämlich
die Großbetriebe, die auch großzügig gefördert würden. Diese zwei
Welten werden durch das neue Marktordnungsgesetz noch weiter
auseinander klaffen, so Dörfler, der an Landwirtschaftsminister Ändrä
Rupprechter appellierte, hier noch Abhilfe zu schaffen. Die FPÖ sei
auf der Seite der Kleinen und werde der Novelle nicht zustimmen.
Kritik kam auch von den Grünen: Nicole Schreyer (G/T) bewertete die
Novelle zwar grundsätzlich positiv, da sie diverse Ungerechtigkeiten
beseitige, die Umsetzung der GAP-Reform in Österreich allerdings
ließe zu wünschen übrig. Kleinbetriebe vor allem im Bergland würden
benachteiligt, daher könnten die Grünen der Novelle nicht zustimmen.
Chancen zur Umverteilung von den Großen zu den Kleinen seien nicht
ergriffen worden.
Brigitte Bierbauer-Hartinger (S/St) kann die Kritik der Grünen nicht
nachvollziehen. Die Förderungen seien sehr differenziert gestaltet,
böten Rechtssicherheit für die AlmbäuerInnen und förderten
JunglandwirtInnen. Auch Impulse für den Tourismus seien zu erwarten.
Martin Preineder (V/N) wies auf die Schwierigkeit hin, Nutzflächen
auf Almen exakt festzustellen, will aber keinen Keil zwischen
verschiedenen Kategorien von Betrieben getrieben wissen. Das EU-
Agrarfördersystem sei laufend angepasst worden, die jetzige
Umstellung weg von Prämien hin zu einem Regionalmodell sei zu
begrüßen und brächte auch neue Chancen. Der geplante gleitende
Übergang gebe den Betrieben Sicherheit. Auch Walter Temmel (V/B)
sprach von Ökologiesierung, mehr Fairnes für die AlmbäuerInnen und
Anreize für JungbäuerInnen. Gerade in strukturschwachen ländlichen
Regionen müsse jeder Arbeitsplatz erhalten und in die Infrastruktur
investiert werden. Eine "Geiz ist Geil"-Mentalität lehne er ab. Gute
Lebensmittel hätten eben einen hohen Wert.
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter zeigte sich stolz auf seine
erste große Regierungsvorlage. Mit dieser sei "die richtige
Umsetzung" der GAP-Reform gelungen und stelle Rechts- und
Planungssicherheit für die BäuerInnen her. Auch die Problematik bei
der Berechnung der Almfutterflächen sei berücksichtigt worden.
Prämien konnten einheitlicher gestaltet und damit mehr Fairness
erreicht werden. Gerade die Jungbauernförderung sei die beste, die es
jemals gegeben habe, sagte Rupprechter und bedauerte, dass
ausgerechnet die Grünen der Novelle nicht zustimmen wollen.
Einheitliche Modalitäten für Wahl der Hochschülerschaft
Ebenfalls keinen Einspruch erhob der Bundesrat gegen das neue
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG). Auch dieser
Beschluss fiel mehrheitlich. Demnach können Studierende ab 2015 ihre
ÖH-Vertretungen wieder direkt wählen, wobei erstmals Studierende der
verschiedenen Einrichtungen für höhere Bildung - also Universitäten,
Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Pädagogische Hochschulen sowie
die Universität für Weiterbildung Krems - einheitliche
Vertretungsstrukturen in Form einer Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft (ÖH) erhalten. An allen Bildungseinrichtungen mit
über 1.000 Studierenden werden ÖHs als Körperschaften öffentlichen
Rechts geschaffen, bei kleineren Bildungseinrichtungen übernimmt die
Bundesvertretung deren rechtsgeschäftliche Vertretung. Die
Mandatszahl der ÖH-Bundesvertretung reduziert sich von 100 auf 55 und
das Aufsichtsrecht über die ÖH-Organe durch das
Wissenschaftsministerium wird präzisiert.
Neu ist weiters im ÖH-Gesetz, dass auch StudentInnen aus Nicht-EU-
Staaten die Berechtigung zur Kandidatur bei der ÖH-Wahl erhalten und
die Möglichkeit zur Briefwahl besteht. Gleichzeitig wird im
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz die Registrierungsbestimmung für
ausländische Studienanbieter in Österreich geändert. Außerdem wird
das bisherige Registrierungssystem durch eine Meldepflicht bei der
Qualitätssicherungsagentur Austria ersetzt.
Reinhard Pisec (F/W) sprach vorweg von Chancen, die sich aus der
Eingliederung der Wissenschaft in das Wirtschaftsministerium ergäben.
Der Österreichischen HochschülerInnenschaft sprach er ganz allgemein
aufgrund der niedrigen Wahlbeteiligung die Themenführerschaft ab. Die
Studierenden würden sich etwa mehr Lehre über interaktive Medien
wünschen. Kritik übte er auch an der Kürzung von Lehrveranstaltungen,
besonders in den Geisteswissenschaften. Die ÖH würde diese Themen
kaum wahrnehmen, eine ÖH-Pflichtmitgliedschaft sei daher in Frage zu
stellen und das neue ÖH-Gesetz abzulehnen.
Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner wies die Kritik der
Freiheitlichen zurück und betonte die gute Qualität der Forschung in
Österreich, trotz restriktiver Budgets. Das vorliegende
Hochschülerschaftsgesetz sei eben auch eine Reaktion auf die niedrige
Wahlbeteiligung und gebe Gelegenheit, die Identifikation mit der
jeweiligen Hochschule zu erhöhen. Die neuen Regelungen seien
gemeinsam mit der Hochschülerschaft ausgearbeitet worden und stünden
deshalb auf einem breiten Fundament. Die Qualitätssicherung bei
Hochschulen sei gleichzeitig verbessert worden.
Bundesrat Josef Saller (V/S) begrüßte ebenfalls die neuen
einheitlichen Vertretungsstrukturen und bezeichnete die
Gesetzesänderungen als gelungenes Paket. Positiv sei auch die
Integration ausländischer Studierender. Die Wahlbeteiligung werde
durch die Möglichkeit zur Briefwahl steigen, hofft Saller. Elisabeth
Grimling (S/W) sah ein wichtiges demokratiepolitisches Anliegen ihrer
Fraktion umgesetzt und hob besonders die Vereinheitlichung, die
Briefwahl und den besseren Rechtsstatus der Uni-Vertretungen hervor.
Sonderpensionen: Aufräumen ist gelungen
Nun ist es fix: Die absolute Obergrenze für künftige Sonderpensionen
wird auf 9.060 € - der zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage -
gesenkt. Diesem Gesetzentwurf gab ebenfalls heute die Länderkammer
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen die erforderliche
Unterstützung von zwei Dritteln der Bundesrätinnen und Bundesräte.
Der FPÖ ging die Vorlage nicht weit genug und wollte Einspruch
einlegen. Dies wurde abgelehnt.
Der neue Deckel gilt nur für neue Verträge, die Obergrenze für
Personen, die bereits eine Anwartschaft auf eine Pension erworben
haben, liegt bei der dreieinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage
(15.855 €). Laut Schätzung werden von der Neuregelung rund 9.600
Personen betroffen sein. Die Länder sind nicht umfasst, die
verfassungsgesetzlichen Ermächtigungen ermöglichen es ihnen aber,
analoge Regelungen einzuführen.
Insgesamt sind neben dem Bund über 70 Institutionen in das Gesetz
einbezogen, darunter der ORF, die Sozialversicherungen, die
Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der Verbund-Konzern, die
Agrarmarkt Austria, die ÖIAG, die ASFINAG und die Bundesmuseen. Auch
für Kreditinstitute, die aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung oder
einer beherrschenden Stellung des Bundes der Kontrolle des
Rechnungshofs unterliegen, gelten die neuen Bestimmungen.
Die Pensionssicherungsbeiträge sind progressiv gestaffelt, das heißt
je höher die Sonderpension desto größer fällt die prozentuelle
Kürzung aus. So wird dem betroffenen Personenkreis für Pensionsteile
über der einfachen Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 4.530 €) künftig
ein Sicherungsbeitrag von 5 % vorgeschrieben, der dann in mehreren
Schritten auf bis zu 25 % - für Ruhe- und Versorgungsgenüsse über der
dreifachen Höchstbeitragsgrundlage - steigt.
Sonderregeln enthält das Gesetz für Bedienstete der Österreichischen
Nationalbank (OeNB) mit bestimmten Altverträgen. Ihnen werden neben
höheren Pensionsbeiträgen und Pensionssicherungsbeiträgen u.a. auch
ein höheres Pensionsantrittsalter, längere Dienstzeiten und
Pensionsabschläge bei einem vorzeitigen Pensionsantritt
vorgeschrieben. Zudem wird ein Durchrechnungszeitraum für die
Ermittlung der Pensionshöhe schrittweise eingeführt.
Das vorliegende Gesetz hält Cornelia Michalke (F/V) für einen Affront
gegenüber allen ASVG-PensionistInnen, es habe keinen Bezug zur
Realität. Pensionsgerechtigkeit werde nicht hergestellt, so die
Meinung Michalkes, und diese würde auch von namhaften Experten
bestätigt, zumal nicht die Gesamtpensionen, sondern nur die
Zusatzpensionen erfasst seien. Ihr fehlen auch entsprechende
Regelungen in den Ländern. Michalke kritisierte scharf die
Valorisierung sowie die verfassungsmäßige Verankerung der
Bestimmungen und beantragte daher, gegen den Gesetzesentwurf einen
Einspruch zu erheben.
Adelheid Ebner (S/N) appellierte, das Thema Pensionen
verantwortungsbewusst zu behandeln, denn sonst bestehe die Gefahr
einer Konkurrenz nicht nur zwischen Arm und Reich, sondern auch
zwischen Jung und Alt. Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz sei ein
Schritt in Richtung einer verantwortungsbewussten Politik, auch wenn
es niemanden zufriedenstellen werde. Die Frage müsse aber gestellt
werden, welche Pensionshöhe angesichts der wirtschaftlichen Lage
moralisch vertretbar ist und die Politik sei aufgefordert, die Schere
zwischen Arm und Reich zu schließen. Ebner setzte sich vor allem
dafür ein, besonders die Bekämpfung der Frauenarmut im Auge zu
behalten.
Endlich sei in dem Bereich etwas passiert, auch mit Beteiligung der
Grünen, betonte Günther Köberl (V/St). Ein breiter Konsens sei das
Ziel gewesen, ohne in den Vertrauensschutz oder in
Eigentumsverhältnisse eingreifen zu wollen. Wichtig wäre jetzt auch,
dass die Länder mitmachen. Weiteren Anpassungen stünde seine Fraktion
offen gegenüber. Das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz sei ein
erfolgreiches "Zusammenräumen", sagte Köberl.
Wesentlich sei, dass das Gesetz vor Gericht halte, bestätigte auch
Marco Schreuder (G/W). Die neue Pensionsregelung sei ein Kompromiss,
wie so vieles in der Politik, wenn man etwas erreichen wolle,
bemerkte er mit einem Seitenhieb auf die Freiheitlichen. Besser einen
Schritt vorwärts, um Luxuspensionen zu verhindern, als gar keinen
Schritt.
Der fraktionslose Bundesrat vom Team Stronach aus Niederösterreich
Gerald Zelina pochte auf gesellschaftliche Fairness und befürwortete
im Zuge dessen auch Eingriffe in bestehende Regelungen. Er empfiehlt
einen Stopp der Inflationsanpassung von Luxuspensionen und ortet hier
Einsparungspotenziale, auch angesichts der immer längeren
Bezugsdauer. Das Pensionsantrittsalter müsse an die steigende
Lebenserwartung angepasst werden, nur so könne das Budget entlastet
werden. Gewerkschafter und Bundesrat Rene Pfister (S/N) warf seinem
Vorredner vor, PensionistInnen schlecht zu machen. Die Freiheitlichen
kritisierte er für ihre seiner Meinung nach geringe Bereitschaft zu
Verhandlungen. Die Höchstgrenze für Sonderpensionen sei sehr zu
begrüßen und das Thema damit noch lange nicht ausdiskutiert. Das
"Aufräumen" sei aber gelungen.
Auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer sprach vom Zusammenräumen und
betonte, dass Sonderpensionen weitgehend ein Auslaufmodell
darstellten. Die Vereinheitlichung und Anpassung an die ASVG-
Pensionen sei kein einfaches Unterfangen und von teilweise
populistischen Zwischenrufen begleitet gewesen. "Wir leben in der
Zeitphase der Umstellungen", so Hundstorfer und bat alle, das Thema
weiter sachlich zu diskutieren.
Schule: Auflösung der Bezirksschulräte, Verlängerung der
Sprachförderung
Ohne Einspruch blieben ferner schulrechtliche Neuerungen. Mit der
nötigen Zweidrittelmehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen werden die
Aufgaben der Bezirksschulräte dem jeweiligen Landesschulrat
übertragen - eine Konsequenz aus dem Beschluss in der letzten
Legislaturperiode, die Bezirksschulräte in ganz Österreich mit 1.
August 2014 aufzulösen. Mit der entsprechenden Sammelnovelle wird
zudem die heuer auslaufende Sprachförderung an allgemein bildenden
Pflichtschulen bis 2015/16 verlängert und die Sonderpädagogischen
Zentren in "Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik" umbenannt. Die
genannten Institutionen haben die Aufgabe, sonderpädagogische
Maßnahmen an anderen Schularten als Sonderschulen bereitzustellen und
zu koordinieren und dienen daher der Umsetzung von
Inklusionsmaßnahmen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) nahm die Diskussion zum Anlass, um
die Inklusion behinderter Kinder allgemein zu hinterfragen.
Sonderschulen sollten parallel bestehen bleiben, dies gelte es ohne
ideologische Zuschreibungen zu diskutieren. Weiters setzte sie sich
dafür ein, Maßnahmen gegen Schulschwänzen zu ergreifen und sah das
Ungleichgewicht bei der Förderung verschiedener Typen von
Privatschulen am Beispiel der Vienna International School bestätigt.
Schulleiterin und Bundesrätin Elisabeth Reich (S/O)sieht das neue
Schulgesetz als einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsreform. Die
Verlängerung der Sprachförderung für zwei Jahre sei wichtig für
soziale Integration, Chancengleichheit und erfolgreiche
Schulabschlüsse. Inklusionspädagogik sei ebenfalls von elementarer
Bedeutung und hätte an ihrer Schule bisher gut funktioniert. Auch
Peter Oberlehner (V/O) betonte die Bedeutung von Integration und
sprachlicher Förderung. Die Novelle sei insgesamt ein wichtiger
Schritt bei der Weiterentwicklung des österreichischen Schulsystems
sagte er und strich die Wichtigkeit von kleinen Schulen im ländlichen
Raum hervor.
Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) sieht Sprachenvielfalt als Potential,
das noch zu wenig gefördert werde. Leider sei das Bildungssystem
selektiv und fördere damit ohnehin bereits bessergestellte
Bevölkerungsschichten. Dies könne nicht im Interesse der Gesellschaft
sein. Er wolle keine sozial isolierten Räume schaffen und trat daher
vehement für Sprachförderung ein. Die Umbenennung der
Sonderpädagogischen Zentren in Zentren für Inklusiv- und
Sonderpädagogik sei ebenfalls zu begrüßen.
Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek will mehr Anstrengungen in
Richtung Inklusion unternehmen und weitere Verwaltungsvereinfachungen
durchführen. Die Förderung der Vienna International School werde
überprüft.
Wohlwollen für EU-Berichte zu Landwirtschaft, Wissenschaft,
Wirtschaft und Bildung
Auf der Tagesordnung standen auch die Arbeitspläne der EU in mehreren
Politikbereichen. Was die Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft betrifft, so sind für Österreich von besonderer
Bedeutung die Themen Milchwirtschaft, Direktverkauf, Saatgut und
"Green Economy", aber auch das Verhältnis der EU zur Gentechnik. Die
EU streicht auch zunehmend den Umweltfaktor hervor und will unter der
Initiative "Ökologisierung des Europäischen Semesters" sicherstellen,
dass die zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise gesetzten Maßnahmen so
ausgestaltet werden, dass sie gleichzeitig auch zu den ökologischen
Zielen der Union beitragen. Im Zusammenhang mit dem geplanten
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), versicherte
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter versicherte gegenüber dem
Bundestrat, dass österreichische Standards nicht unterlaufen werden
dürfen. Der Bericht wurde mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Der Start des neuen Rahmenprogramms Horizont 2020 mit einer Dotierung
von 80 Mrd. €. steht im Zentrum der Vorhaben für Wissenschaft und
Forschung. Weitere EU-Vorhaben sind der Ausbau des Europäischen
Forschungsraums (EFR) und das Mobilitätsprogramm Erasmus+, das die
Mobilität von Studierenden und Lehrlingen fördert.
Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich gegenüber
Uni-Rankings skeptisch, lobte aber die Aktivitäten der griechischen
EU-Präsidentschaft in diesem Zusammenhang. Insgesamt gehe es darum,
die Rahmenbedingungen für Innovationen zu verbessern, dazu zählen
auch die Programme Erasmus+ und Horizont 2020. Der Bericht wurde
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind oberste Prioritäten für die
Wirtschaft in der EU, vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe,
erfährt man unter anderem aus dem entsprechenden Bericht, der
ebenfalls heute im Bundesrat behandelt wurde. Das Bemühen Österreichs
bei Klima- und Energiezielen sei es, die Industriepolitik
miteinzubeziehen, betonte Minister Reinhold Mitterlehner, weil dies
Chancen eröffne. Was die Photovoltaik betrifft, so würde er eine
Investitionsförderung bevorzugen. Zu TTIP merkte er an, dass
Österreich als Drehscheibe im Handelsbereich, das 60% exportiere,
bislang von allen Handelsabkommen profitiert habe. Niemand bei uns
habe Interesse Standards zu senken, betonte er und wies auf das
"right to regulate" hin, das jedem Partner freistellt, seine
Standards zu halten. Er trat dafür ein, bei derartigen Verhandlungen
für mehr Transparenz sicherzustellen und betonte, dass es
hinsichtlich der Schiedsgerichtsbarkeit derzeit ein Moratorium gebe.
Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen, und daher könne man
derzeit noch keine Beurteilung abgeben, plädierte er für mehr
Gelassenheit in dieser Frage. Dieser Bericht passierte die
Länderkammer lediglich mit Mehrheit.
Auch die Ministerin für Bildung und Frauen hat der Länderkammer die
EU-Vorhaben vorgestellt und unterstreicht dabei die Bedeutung der
Bildung für die wirtschaftliche Entwicklung. Ebenso ist es der EU ein
Anliegen, eine Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen.
Die Europäische Kommission will daher Initiativen für einen Ausgleich
des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern starten und tritt gegen
Gewalt an Frauen auf. Auch dieser Bericht wurde mehrheitlich zur
Kenntnis genommen. (Schluss Bundesrat) hlf/jan
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