- 26.06.2014, 14:20:16
- /
- OTS0230 OTW0230
Sozialthemen auf dem Prüfstand des RH-Ausschusses
Abgeordnete debattieren über Pflege, AMS-Beihilfen, Pensionen und Liegenschaftsverkäufe bei Sozialversicherungen
Utl.: Abgeordnete debattieren über Pflege, AMS-Beihilfen, Pensionen
und Liegenschaftsverkäufe bei Sozialversicherungen =
Wien (PK) - Themen aus dem Sozialbereich dominierten die Tagesordnung
der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses. Die Abgeordneten
befassten sich zunächst mit den Feststellungen des Rechnungshofs zur
Altenbetreuung in Kärnten und Tirol und setzten sich danach mit der
Eingliederungshilfe "Come Back" des AMS auseinander. Gegenstand der
Debatte im Ausschuss waren weiters das Pensionsrecht der
Sozialversicherungen sowie die Liegenschaftsverkäufe ausgewählter
Sozialversicherungsträger.
Rechnungshof: Stationäre Langzeitpflege nicht auf demographische
Entwicklung vorbereitet
In seinem Bericht zur Altenbetreuung in Kärnten und Tirol unter
Berücksichtigung der Pflegereform 2011/2012 kam der Rechnungshof (RH)
allgemein zu dem Schluss, dass die stationäre Langzeitpflege in
Österreich trotz der Schaffung eines Pflegefonds und dessen Dotierung
mit rd. 1,3 Mrd. € auf die demographische Entwicklung nicht
ausreichend vorbereitet war, und stellt darüber hinaus kritisch fest,
wichtige Empfehlungen des Rechnungshofs seien nicht vollständig
umgesetzt worden. Weder die Planung der nötigen Heimplätze, noch die
rechtlichen und die wirtschaftlichen Grundlagen der Tarife, die
Qualitätsvorgaben oder die Transparenz über Leistungen und deren
Kosten seien im notwendigen Ausmaß sichergestellt worden. Diese
mangelnde Abstimmung habe zu Effizienzverlusten der
Gebietskörperschaften geführt.
Das Risiko für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ist nach
Einschätzung des Rechnungshofs daher höher als bisher prognostiziert.
Dazu komme noch, dass die Betroffenen weiterhin mit der Gefahr
konfrontiert sind, zu Sozialhilfeempfängern zu werden und ihr
Vermögen zu verlieren, wenn sie einen Heimplatz benötigen. Positiv
vermerkte der Rechnungshof allerdings, dass die Betreuung der
HeimbewohnerInnen in den Ländern Kärnten und Tirol auf hohem Niveau
erfolgte und - auch durch die Umsetzung einiger Empfehlungen des RH -
operative Verbesserungen erreicht werden konnten.
Es müsse noch viel geschehen, schloss Grün-Abgeordnete Judith
Schwentner aus dem Bericht und ortete vor allem Handlungsbedarf bei
der Harmonisierung und im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen.
Ihrer Forderung, es müsse zu mehr Effizienz kommen, pflichtete auch
seitens der SPÖ Elmar Mayer bei, der dazu aufrief, im Rahmen der
Verwaltungs- und der Föderalismusreform alles zu tun, damit die
Gelder zielgerichtet eingesetzt werden. Für das Team Stronach sah
Martina Schenk ebenfalls Harmonisierungsbedarf und äußerte zudem kein
Verständnis dafür, dass in Pflegeheimen Leistungen wie etwa Friseur
oder Maniküre zugekauft werden müssen. Sie sorgte sich auch ebenso
wie ÖVP-Mandatar Johann Singer über Personalmangel in Pflegeheimen.
Namens der NEOS mahnte Gerald Loacker Maßnahmen zur langfristigen
Absicherung der Pflege ein, während Wolfang Zanger von der FPÖ auf
eine Valorisierung des Pflegegeldes pochte und die Bedeutung der
Wahlmöglichkeit für die Betroffenen zwischen häuslicher Pflege und
Pflege in einem Heim unterstrich.
3 Mio. € an Bundesmitteln werden für die Pflege aufgewendet, schickte
Sozialminister Rudolf Hundstorfer voraus. In dieser Summe sind, wie
er präzisierte, auch die Mittel für den Pflegefonds und für die
Sozialversicherung der pflegenden Angehörigen enthalten. 43 % der
Betroffenen brauchen keine externen Pflegeleistungen, 31 % werden
komplett mobil versorgt, 16 % befinden sich in stationärer Betreuung.
Eine 24-Stunden Betreuung nehmen nach dem von Hundstorfer
präsentierten Datenmaterial nur 5 % in Anspruch, 3 % leben in
alternativen Wohnformen wie etwa betreutem Wohnen, 1 % wird
teilbetreut. Fest stand für den Minister, dass sich Österreich bei
der Pflege weiterhin "in der Welt der Sozialhilfe" befindet, womit
ein Eigenregress verbunden ist. Klar sei auch, dass stationärer
Aufenthalt 100 % Vermögensbesteuerung bedeutet, gab Hundstorfer
überdies zu bedenken. Im Rahmen des Pflegefonds sei man nun um
einheitliche Standards und Entwicklungen bemüht. Man könne aber nicht
in zwei Jahren 60 Jahre Geschichte ändern, bemerkte der Ressortleiter
in Anspielung auf die unterschiedlichen Gegebenheiten bei der
Altenbetreuung in den einzelnen Bundesländern. Das System ist bis
2018 abgesichert, bei der weiteren Entwicklung werde es dann in
erster Linie um die Frage gehen, ob man das Finanzierungsproblem im
Wege des Finanzausgleichs oder über den Pflegefonds angehen will. Der
Herausforderung des Zeithorizonts 2030/2040 sei er sich jedenfalls
bewusst, bekräftigte Hundstorfer und versicherte zudem, sein Ressort
bemühe sich, die Empfehlungen des Rechnungshofs im höchstmöglichen
Ausmaß zu erfüllen.
Die Situation werde unterschätzt, lautete der Hauptkritikpunkt von
Rechnungshofpräsident Josef Moser. Nach wie vor gebe es keine
grundlegende Systemverbesserung in Form einer Steuerung und einer
abgestuften Bedarfsplanung, für die kommenden demografischen
Herausforderungen sei nicht ausreichend Vorsorge getroffen worden.
Moser vermisste Qualitäts- und Quantitätskriterien und beanstandete
zudem, die Tarife würden nicht den tatsächlichen Leistungen
entsprechen und die Leistungen kämen oft nicht bei den Betroffenen
an. Er forderte mit Nachdruck eine Strukturreform in Richtung einer
Harmonisierung des Pflegebereiches und stellte fest, die derzeitige
Kompetenzlage reiche nicht aus, um die Pflegebedürfnisse zu
befriedigen und beste Qualität für die Betroffenen anzubieten.
RH attestiert "Come Back" hohe Effektivität, beklagt aber
uneinheitliches Vorgehen bei der Abwicklung
Grundsätzlich positiv beurteilte der Rechnungshof die Wirksamkeit der
Eingliederungsbeihilfe "Come Back" des Arbeitsmarktservice (AMS). Die
Maßnahme sei ein effektives Instrument zur Beschäftigungsintegration
gewesen, heißt es dazu in den entsprechenden Passagen des Berichts.
Bei rund zwei von drei Eingliederungsbeihilfen lag drei Monate nach
Förderende ein Arbeitsverhältnis vor, wenngleich es allerdings auch
erhebliche Mitnahmeeffekte gab.
Kritisch merkte der Rechnungshof an, dass das AMS in wesentlichen
Bereichen der Förderabwicklung keine Voraussetzungen für ein
einheitliches Vorgehen schuf, sodass die ArbeitgeberInnen mit
objektiv nicht nachvollziehbaren Unterschieden in den regionalen
Förderkulturen konfrontiert waren. Weiters fehlten einheitliche
Vorgaben für rasches Verwaltungshandeln. Auch schenkte das AMS bei
der Eingliederungsbeihilfe dem Thema Korruptionsprävention in der
Vergangenheit eine geringe Bedeutung. Richtlinienwidrige
Vorentscheidungen einzelner Förderfälle durch die
Landesgeschäftsstellen führten im Arbeitsmarktservice Kärnten und im
Arbeitsmarktservice Niederösterreich zu überdurchschnittlichen
Förderhöhen.
In der Debatte gingen die Einschätzungen der Abgeordneten weit
auseinander. Während namens der SPÖ Karin Greiner, Johann Hell und
Erwin Preiner von einem großen arbeitsmarktpolitischen Erfolg
sprachen und insbesondere den hohen Anteil an Wiedereingliederungen
hervorhoben, sah NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker den Bericht
hingegen als schriftlichen Nachweis einer erfolgreichen
Geldvernichtung. Für die Grünen vermisste Birgit Schatz eine
nachhaltige Integration der Arbeitslosen und kritisierte, das AMS
setze vor allem auf schnellstmögliche Vermittlung. Sie beklagte zudem
ebenso wie FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger richtlinienwidrige
Entscheidungen, wobei der Rechnungshofsprecher der Freiheitlichen den
Vorwurf erhob, das Geld würde im "roten Parteifilz" versenkt. ÖVP-
Mandatarin Claudia Durchschlag und Martina Schenk vom Team Stronach
thematisierten mögliche Missbräuche und drängten auf eine
Verhinderung von Doppel- und Mehrfachförderungen.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer versicherte, man habe den
Rechnungshofbericht selbstverständlich ernst genommen, es gebe nun
neue Richtlinien, die die aufgezeigten Kritikpunkte aus der Welt
schaffen werden. Das Programm werde weitergeführt, bei einer Follow-
Up-Prüfung des Rechnungshofs werde es keine Beanstandungen mehr
geben, zeigte sich der Ressortchef überzeugt. Die vom Rechnungshof
kritisierten uneinheitlichen Förderrichtlinien begründete Hundstorfer
mit den regional unterschiedlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarkts.
Mit Nachdruck wies er überdies Korruptionsvorwürfe zurück und
unterstrich, es sei kein einziger Korruptionsfall in Zusammenhang mit
AMS-Geldern bekannt, dem Vieraugenprinzip werde beim AMS wesentliches
Augenmerk beigemessen.
Mehrere geprüfte Fälle hätten Handlungsbedarf aufgezeigt, fasste
Rechnungshofpräsident Josef Moser zusammen, der im Übrigen bei seiner
Forderung nach Beseitigung der Unterschiede bei den Fördervorgaben
blieb.
Der Bericht wurde daraufhin einstimmig vertagt.
Pensionsrecht bei den Sozialversicherungen: RH sieht nur geringe
Einsparungen
Was das Pensionsrecht der Bediensteten der Sozialversicherungen
betrifft, pocht der Rechnungshof in seinem Bericht auf weitergehende
Reformen. So erhielten die pensionierten Bediensteten der
Sozialversicherungsträger neben der ASVG-Pension zusätzlich
Dienstgeber(pensions)leistungen, die im Jahr 2011 insgesamt rund
302,76 Mio. € für in Summe rund 16.000 PensionistenInnen betrugen.
Diese Dienstgeber(pensions)leistungen - sie gelten auch künftig noch
für jene 14.027 Bediensteten des Aktivstands, die vor 1996
aufgenommen wurden - wurden bis 2004 mehrfach mit dem Ziel der
schrittweisen Reduzierung reformiert. 2010 waren jedoch bei den
beispielhaft analysierten Daten nur geringe Einsparungen aufgrund der
Reformen erkennbar: 69,7 % jener Pensionisten und 73,2 % jener
Pensionistinnen eines Sozialversicherungsträgers, die in den Jahren
2009 und 2010 in Ruhestand versetzt wurden, erhielten noch eine
Gesamtpension (ASVG-Pension und Dienstgeber(pensions)leistung) von
über 80 % des Letztbezugs. Auch bei Pensionierung im Jahr 2028 - im
Endausbau der Reform - werden hinsichtlich der berechneten Höhe der
Dienstgeber(pensions)leistung im Vergleich mit dem Bund geringere
Einsparungen vorliegen. Die Umsetzung der Empfehlungen des RH
hinsichtlich einer weitergehenden Reform dieser Pensionsrechte
beinhaltet im Zeitraum 2013 bis 2050 jedenfalls ein
Einsparungspotenzial von rund 1,4 Mrd. €, heißt es dazu im Bericht.
Die ab 1996 aufgenommenen 14.260 Bediensteten der
Sozialversicherungsträger waren hingegen pensionsrechtlich bereits
mit den ASVG-Versicherten harmonisiert.
Es seien bereits richtige Schritte gesetzt worden, leitete seitens
der Sozialdemokraten Andrea Gessl-Ranftl aus dem Bericht Mosers ab,
während Judith Schwentner (G) hingegen zu dem Schluss kam,
Wesentliches bleibe noch zu tun. Auch ÖVP-Abgeordneter Johann Singer
äußerte den Eindruck, dass die bisherigen Reformen noch nicht
ausreichend waren. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker pflichtete dem
bei und gab überdies zu bedenken, Teile der Reform hätten sich sogar
kontraproduktiv ausgewirkt. Team Stronach-Sprecherin Martina Schenk
bekräftigte einmal mehr die Forderung ihrer Fraktion nach
Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger. Für die
Freiheitlichen wiederum bestand Heinz-Peter Hackl auf die Erfüllung
der Empfehlungen des Rechnungshofs.
Mit Skepsis bedachte Sozialminister Hundstorfer die Idee einer
Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, wobei er insbesondere
zu bedenken gab, gerade für die Bediensteten der sechs betrieblichen
Krankenkassen würde dies eine Verschlechterung bedeuten. Auch sei
eine Zusammenlegung der Krankenkassen nicht mit wesentlichen
Personalreduktionen verbunden, sondern würde bloß ein paar
Funktionärsposten einsparen. Die Leistungen der Kassen müssten
ohnehin im bisherigen Ausmaß weiter erbracht werden. Wichtiger sei es
daher, dass es einen einheitlichen Leistungsvertrag gibt.
Die Reform habe nicht gegriffen, nichts habe man damit erledigt,
kritisierte Rechnungshofpräsident Josef Moser, der von einem nach wie
vor bestehenden Harmonisierungspotential in der Höhe von 1,4 Mrd. €
sprach. Von Harmonisierung und Pensionsgerechtigkeit sei man immer
noch weit entfernt, so wirke sich der "Deckel" bei den Bediensteten
der Sozialversicherungen als Begünstigung aus, auch bei der
Abschlagsregelung sei diese Gruppe besser gestellt. Moser forderte
einen Wegfall des "Deckels" sowie die Anhebung des
Durchrechnungszeitraums für die Akademiker auf 35 Jahre und meinte im
Übrigen, es müsste Vorsorge getroffen werden, dass niemand mehr als
80 % seines Aktivbezugs im Ruhestand erhält. Hundstorfer erwiderte,
seit der Prüfung durch den Rechnungshof habe es wesentliche
Veränderungen gegeben. So sei im Kollektivvertragsrecht mittlerweile
die von Moser geforderte 80 %-Grenze umgesetzt worden, auch gebe es
eine Neuregelung bei den Abschlägen. Die vom Rechnungshof
festgestellten 1,4 Mrd. € an Harmonisierungspotenzial werden bei
einer Follow-Up-Prüfung jedenfalls nicht mehr herauskommen, war
Hundstorfer sicher.
Der Bericht wurde einstimmig vertagt.
Moser: Doppelgleisigkeiten in Ministerien vermeiden
In seinem Bericht über die Liegenschaftsverkäufe ausgewählter
Sozialversicherungsträger und die Anmietung der Roßauer Lände 3 durch
die Universität Wien informiert der Rechnungshof, dass für mehr als
die Hälfte der zwischen 2007 und 2011 erfolgten 70
Liegenschaftsverkäufe aller Sozialversicherungsträger lediglich eine
Anzeigepflicht gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz (BMASK) sowie dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) existierte. In zwei Drittel dieser Transaktionen
nahmen die Sozialversicherungsträger diese mangelhaft beziehungsweise
gar nicht wahr. Bei den genehmigungspflichtigen Verkäufen führte die
Herstellung des Einvernehmens zwischen dem BMASK und dem BMG zu einer
Doppelgleisigkeit ohne zusätzlichen Nutzen, wie der Bericht
attestiert.
Der Rechnungshof kommt des Weiteren zum Ergebnis, dass die
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) beim Teilverkauf der KBB
(Klinikum Besitz- und Betriebs Gesellschaft m.b.H.) mit vier
Sonderkrankenanstalten in Baden, Bad Gastein, Bad Hall und Bad
Schallerbach ein unzweckmäßiges Bewertungssystem angewendet hat. Als
Konsequenz könnte die SVB bis 2026 mit Mehrkosten zwischen rund 32,40
Mio. € und 33,53 Mio. € konfrontiert sein.
Ferner wurden beim Verkauf der drei größten Liegenschaften der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Erlöserwartungen bereits vorab
gesenkt, da Gutachten, die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz beauftragt wurden, werterhöhende Faktoren nicht
berücksichtigen. Hinzu kommt, dass die PVA bei den Verkäufen
Schiffamtsgasse 15 und Malzgasse 8-10 in Wien auf eine öffentliche
Interessentensuche verzichtete und rund zwei Monate nur mit einer
privaten Immobiliengesellschaft verhandelte, wie der Rechnungshof
berichtet. Was den Verkauf Roßauer Lände 3 betrifft, fiel die
Entscheidung der PVA trotz fortgeschrittener Verhandlungen mit dem
Bestbieter aufgrund eines nachträglich abgeänderten Angebots auf eine
Versteigerung. Eingeladen wurden von der PVA nur zwei der
ursprünglich sieben Bieter, Termine wiederum wurden sehr kurzfristig
angesetzt, was zu einer entscheidenden Einschränkung des Wettbewerbs
führte, so der Bericht.
Was die Anmietung der Roßauer Lände 3 durch die Universität Wien
betrifft, schloss diese über die Liegenschaft einen wirtschaftlich
nachteiligen Mietvertrag ab. Der Verzicht auf das Kündigungsrecht von
40 Jahren, ein unangemessen langer Zeitraum laut Bericht, würde bis
2053 eine Vorbelastung der künftigen Budgets durch Mietzahlungen in
Höhe von rund 296,32 Mio. € bedeuten, attestiert der Rechnungshof.
Die Fragen der Abgeordneten zum Bericht zielten im Allgemeinen auf
die Abwicklung der Verkaufsverfahren, insbesondere aber auf die
personellen Ressourcen beziehungsweise die Einbindung von ExpertInnen
und Sachverständigen sowie auf Verkäufe unter dem Verkehrswert im
Zusammenhang mit den vom Rechnungshof geprüften
Liegenschaftsverkäufen ab. "Wir nehmen unsere Rolle sehr ernst",
versicherte Hundstorfer gegenüber dem Ausschuss und führte aus,
grundsätzlich würden in jedem Verfahren interne, aber auch externe
Sachverständige einbezogen. Man werde aber die Liste der
Sachverständigen erneut überarbeiten, um den Einwand der fehlenden
Qualifikationen aus dem Weg zu räumen, stellte der Minister in
Aussicht. Man nehme die Empfehlungen des Rechnungshofs sehr ernst,
deshalb befinde man sich auch bei der Evaluierung der Wertgrenzen in
einer laufenden Debatte.
"Es gibt Handlungsbedarf", räumte Rechnungshofpräsident Josef Moser
ein und monierte, dass bei 43 Liegenschaftsverkäufen kein
Bieterverfahren stattgefunden habe. Überdies sei manches nicht
nachvollziehbar, vereinzelt hätten Gutachten gefehlt oder seien
veraltet gewesen. Man sollte in Zukunft etwa vermehrt auf die
Qualifikation von Sachverständigen und Gutachten wert legen,
Plausibilitätsgrenzen festlegen und Bewertungsverfahren ordnungsgemäß
abwickeln, regte Moser an. Genehmigungsverfahren, die zu
Doppelgleisigkeiten führen, sollten in jedem Fall überdacht und die
Zuständigkeit auf ein Ministerium übertragen werden, unterstrich der
Rechnungshofpräsident.
Der Bericht wurde vom Rechnungshofausschuss einstimmig zur Kenntnis
genommen. (Schluss) hof/keg
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






