• 25.06.2014, 14:55:54
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  • OTS0220 OTW0220

E-Wirtschaft fordert Nachbesserungen beim Energieeffizienzgesetz

Umsetzung muss wettbewerbsorientiert und möglichst unbürokratisch gestaltet werden

Utl.: Umsetzung muss wettbewerbsorientiert und möglichst
unbürokratisch gestaltet werden =

Wien (OTS) - Umfassende Nachbesserungen des heute im
Wirtschaftsausschuss behandelten Energieeffizienzgesetzes im Sinn
einer besseren Administrierbarkeit und einer wettbewerbsneutralen
Ausgestaltung fordert Barbara Schmidt, Generalsekretärin von
Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft.

Schmidt: "Die E-Wirtschaft sieht die geplante
Lieferantenverpflichtung nach wie vor als ungeeigneten Weg zur
Erfüllung der Effizienzziele. Wenn die Politik es beschließt, sollte
aber auf kostentreibende Bürokratie und wettbewerbsfeindliche
Elemente nach Möglichkeit verzichtet werden." Oesterreichs Energie
bietet daher konstruktive Mitarbeit bei den weiteren Verhandlungen
an, damit bestehende Schwachpunkte nach Möglichkeit noch eliminiert
werden können. Insbesondere zu kritisieren sei, dass das Gesetz nicht
gezielt die größten Effizienzpotenziale durch Anreize im Bereich
Raumwärme und Verkehr hebe. Oesterreichs Energie appelliert an den
Gesetzgeber auf den in Österreich hohen Energieeffizienzstandards
aufzubauen und alle Maßnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden,
Verbrauchern und E-Wirtschaft in die Zielerreichung einzubeziehen.
Denn jede zusätzliche Maßnahme ist gut, aber erzeugt Kosten, die
nicht nur von den Lieferanten getragen werden können. Die Kosten des
Systems sollen nicht verschwiegen werden und müssen den Kunden
gegenüber transparent dargestellt werden.

Methodensicherheit fehlt nach wie vor

Nach wie vor fehlt dem Gesetz die dringend notwendige
Methodensicherheit. Die Methoden für Monitoring und Bewertung der
Maßnahmen bilden ein Kernstück des Systems und seien verbindlich
festzulegen, um den Unternehmen rechtsichere Planung zu ermöglichen.
Schmidt: "Erforderlich sind eine einfache und unbürokratische
Handhabung des Monitorings und der vollständigen Dokumentation der
Maßnahmen."

Zweckgewidmeter Ausgleichsbetrag statt Verwaltungsstrafen

Anstelle der geplanten Strafen für die Nichterfüllung von
Effizienzzielen fordert Oesterreichs Energie die Rückkehr zu einem
Ausgleichsbetrag, der zweckgewidmet für Effizienzmaßnahmen verwendet
werden könnte. Ein derartiger Betrag war bereits in der
Regierungsvorlage 2013 vorgesehen, wurde aber 2014 durch
Verwaltungsstrafen ersetzt. Schmidt: "Mit den Mitteln aus einem
Ausgleichsbetrag könnten zielgerichtet Energieeffizienzaktivitäten
finanziert und damit das Ziel des Gesetzes - die Steigerung von
Energieeffizienz - erfüllt werden."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVE

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