• 24.06.2014, 15:06:30
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Finanzstaatssekretärin Steßl begrüßt Ausschuss-Votum für verschärfte Selbstanzeige-Regeln

Novelle des Finanzstrafgesetzes passiert den Finanzausschuss

Utl.: Novelle des Finanzstrafgesetzes passiert den Finanzausschuss =

Wien (OTS/SK) - "Es freut mich sehr, dass die Verschärfung der Regeln
für Selbstanzeigen heute auch vom zuständigen Ausschuss im Parlament
mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde", sagt
SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl am Dienstag nach der Sitzung
des Finanzausschusses. "Die Reform des Finanzstrafgesetzes in diesem
Punkt war und ist mir ein persönliches Anliegen. Wir setzen damit
einen wesentlichen weiteren Schritt im verstärkten Kampf gegen
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in Österreich." Die Novelle
sieht vor, dass nach strafbefreienden Selbstanzeigen im Zuge von
Betriebsprüfungen künftig Zuschläge auf die Abgabenschuld zu
entrichten sind. "Ehrlichkeit wird sich künftig wieder mehr auszahlen
als Unehrlichkeit, Steuerhinterzieher kommen nicht mehr so günstig
davon wie bisher." ****

Ausdrücklich zu betonen sei, dass die Neuregelung allen ehrlichen
Unternehmerinnen und Unternehmern zugutekommt, denen Nachteile und
Schaden entstehen, wenn andere Steuerhinterziehung strategisch
einsetzen. "Damit wird schädliche Wettbewerbsverzerrung vermindert",
unterstreicht die Finanzstaatssekretärin.

Im Bundesministerium für Finanzen ging die Initiative zur Reform der
Selbstanzeigen von Staatssekretärin Steßl aus. Lediglich drei Monate
nachdem sie ihre Vorschläge dem ressortverantwortlichen Minister
unterbereitet hatte, wurde eine Novelle des Finanzstrafgesetzes im
Ministerrat beschlossen. "Für die rasche und zügige Umsetzung bedanke
ich mich bei den Abgeordneten der Regierungsparteien sowie bei den
Oppositionsabgeordneten, die mitgestimmt haben, nicht zuletzt auch
bei den Beamtinnen und Beamten des Finanzministeriums, die dazu
beigetragen haben, dass die Steuergerechtigkeit in Österreich
verbessert wird", so Steßl am Dienstagnachmittag.

Konkret ist vorgesehen, dass eine Abgabenverkürzung, die
Betriebsprüfern vorgelegt wird, mit folgenden, progressiv
ansteigenden Zuschlägen versehen wird: Fünf Prozent bis 33.000 Euro,
15 Prozent bis 100.000 Euro, 20 Prozent bis 250.000 Euro und 30
Prozent bei einer verkürzten Abgabenschuld von mehr als 250.000 Euro.
Bisher mussten Selbstanzeiger lediglich Verzugszinsen bezahlen.
Prinzipiell erspart sich der erstmalige Selbstanzeiger aber weiterhin
ein Finanzstrafverfahren, in dem immerhin Haftstrafen im Ausmaß von
bis zu zehn Jahren vorgesehen sind.

Im Zuge des parlamentarischen Prozesses wurde zuletzt noch
konkretisiert, dass pro Selbstanzeige nur ein Bescheid zu erlassen
ist, der alle entsprechenden Abgaben und Zeiträume inkludiert. Diese
Weiterentwicklung ist sinnvoll und reduziert den Verwaltungsaufwand
erheblich.

Nach dem Votum im Ausschuss wird das Gesetz im Juli dem Plenum des
Nationalrates zur Beschlussfassung vorgelegt. Die verschärften Regeln
für Selbstanzeigen sollen ab 1. Oktober gelten. (Schluss) eg

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