- 24.06.2014, 15:03:58
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Katholischer Familienverband: Steuerreform darf nicht auf Kosten des FLAF gehen
Empört reagiert der Katholische Familienverband auf die Überlegung die Dienstgeberbeiträge zum FLAF zu senken. Dies wäre eine "Einigung zu Lasten Dritter"
Utl.: Empört reagiert der Katholische Familienverband auf die
Überlegung die Dienstgeberbeiträge zum FLAF zu senken. Dies
wäre eine "Einigung zu Lasten Dritter" =
Wien (OTS) - Massive Kritik übt der Katholische Familienverband an
möglichen Überlegungen der Steuerreformkommission die
Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu
kürzen. Laut eines Kurier Berichts sollen die Lohnnebenkosten über
die FLAF Beiträge gesenkt werden. "14 Jahre lang wurde die
Familienbeihilfe mit dem Argument eines überschuldeten FLAF nicht
wertangepasst", sagt Alfred Trendl, der Präsident des Katholischen
Familienverbandes. "Jetzt, wo der FLAF Überschüsse erwirtschaftet und
mit 2018 schuldenfrei sein könnte, über eine Kürzung der Einnahmen
nachzudenken ist unlauter und wirklich familienfeindlich. Es wäre
eine Einigung zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten der Familien !"
Aus dem FLAF werden neben den unmittelbaren Familienleistungen wie
der Familienbeihilfe oder dem Kinderbetreuungsgeld auch Leistungen
wie Fahrtenbeihilfen, Freifahrten, Schulbücher, Mutter-Kind-Pass
Untersuchungen, Unterhaltsvorschüsse, Elternbildung oder
Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten bezahlt.
Seit der Gründung des FLAF im Jahr 1955 wurden keine
Einnahmenerhöhungen vorgenommen. Im Gegenteil: Zwischen 1978 und 1981
wurde ein Viertel der Einnahmen zu den Pensionskassen umgeschichtet.
Darüber hinaus wurden Kosten auf den FLAF abgewälzt, die früher aus
allgemeinen Steuermitteln bezahlt worden sind. Beispiele dafür sind
die Krankenkassen- und Pensionsbeiträge für jene, die
Kinderbetreuungsgeld beziehen.
"Arbeitgeber auf Kosten der Familien zu entlasten ist unverfroren
und ein großer Rückschritt in Richtung familienfreundliche
Gesellschaft", ist Trendl überzeugt und fordert: "Überschüsse dieses
zweckgebundenen Fonds müssen den Familien zu Gute kommen, indem
Familienleistungen regelmäßig wertangepasst werden. Ansonsten
finanzieren sich die Familien die Steuerreform selbst"
Der Familienlastenausgleichsfonds ist ein wesentliches Instrument
der Umverteilung. Im Unterschied zu Sozialleistungen, die ein
Ausgleich zwischen Arm und Reich sind, sind Familienleistungen ein
Ausgleich zwischen denen, die Kinder großziehen, und denen, die keine
Kinder versorgen müssen.
Dass in diesem Zusammenhang noch immer von einem Lasten- und nicht
von einem Leistungsausgleich gesprochen wird, ist für den Präsidenten
des Katholischen Familienverbandes ein "falsches Signal".
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