- 19.06.2014, 19:00:31
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DER STANDARD-Kommentar: "Terrorismus als Vorwand" von Alexandra Föderl-Schmid
Die Bürger haben ein Recht auf ihre eigenen Daten (Ausgabe ET 20.6.2014)
Utl.: Die Bürger haben ein Recht auf ihre eigenen Daten (Ausgabe ET
20.6.2014) =
Wien (OTS) - Kämpf um deine Daten! Max Schrems gibt diesen Ratschlag
nicht nur allen Internetbenutzern, sondern hat selbst juristische
Schritte gesetzt, die den Menschen ihr Grundrecht auf ihre Daten
wieder zurückgeben. Dass das irische Höchstgericht die Beschwerde des
österreichischen Juristen über die Zusammenarbeit von Facebook mit
dem US-Geheimdienst NSA an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
weitergeleitet hat, ist eine positive Entwicklung. Denn der EuGH hat
im April bereits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für
ungültig erklärt. Selbst EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte
die Weiterleitung von Schrems' Datenschutzverfahren auf die
europäische Ebene als "positiven Schritt".
Zusammen mit den Enthüllungen von Edward Snowden über die massenhafte
Überwachung der US-Geheimdienste hat Schrems' Verfahren das
Potenzial, über die Zukunft des Datenstroms zwischen den EU-Staaten
und den USA zu entscheiden. Denn damit steht die sogenannte
Safe-Harbour-Erklärung aus dem Jahr 2000 auf dem Prüfstand. Damit
wird die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die
USA erlaubt, ohne dass dort Datenschutzstandards garantiert werden.
Der irische Gerichtshof stellt zu Recht die Frage, ob die in der
Europäischen Charta der Grundrechte garantierten Rechte mit dem
US-Vorgehen in Einklang stehen. Dies ist mit Blick auf die jüngsten
Enthüllungen von Edward Snowden, der die massenhafte Überwachung von
Bürgern in einem nicht vorstellbaren Ausmaß durch US-Geheimdienste
offenbarte, relevant. Laut Snowden ermöglicht das Programm Prism den
Geheimdiensten weitgehenden Zugriff auch auf Daten von
Internetdiensten wie Facebook. Die in der neuesten Ausgabe des
Spiegel veröffentlichten Dokumente von Snowden zeigen, wie
umfangreich die NSA aus Deutschland spionierte und dass sie hier
Standorte unterhielt. Dies bietet auch Stoff für weitere
Ermittlungen, obwohl die Generalbundesanwaltschaft bisher nur
Schritte wegen der Ausspähung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel
eingeleitet hat. Für die massenhafte Ausspähung von deutschen Bürgern
fehlten bisher Beweise, die nun Snowdens Dokumente liefern können.
Diese juristischen Verfahren bieten die Chance, auch auf politischer
Ebene den Umgang mit Datenschutz zu überdenken und die
Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs zu überprüfen. Trotz des
EuGH-Urteils will Justizminister Wolfgang Brandstetter die
Vorratsdatenspeicherung beibehalten. Er befürchtet einen "Verlust an
Effektivität bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität", gab er als
Begründung vergangenen Sonntag in der ORF-Pressestunde an. Im Vorjahr
gab es 354-mal Zugriffe auf diese Daten - aber kein einziges Mal in
Zusammenhang mit einem terroristischen Verdacht. Dabei war die
Terrorismus-Bekämpfung der Grund, warum die EU-Richtlinie 2006
eingeführt worden war. Die Frage, ob dies den Eingriff in zentrale
Grundrechte rechtfertigt, der Bürger unter einen Generalverdacht
stellt, beschäftigt derzeit den Verfassungsgerichtshof. Die erste
Anhörung fand vergangene Woche statt, ein Urteil wird für den Herbst
erwartet.
Dass sich Geheimdienste über politische Vorgaben hinwegsetzen, ist
bekannt. Es liegt nun an europäischen Gerichten, den Bürgern das
zurückzugeben, was ihnen gehört: ihre persönlichen Daten.
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