• 12.06.2014, 12:14:06
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Karlheinz Töchterle: Stimmiges Paket zur Änderung des ÖH-Wahlrechts und Verbesserung im Bereich der Qualitätssicherung

ÖVP-Wissenschaftssprecher begrüßt Wiedereinführung der Direktwahl - Abänderungsantrag zum HS-QSG spiegelt Anliegen aus der Hochschul-Community wider

Utl.: ÖVP-Wissenschaftssprecher begrüßt Wiedereinführung der
Direktwahl - Abänderungsantrag zum HS-QSG spiegelt Anliegen
aus der Hochschul-Community wider =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Novellierung des Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftsgesetzes sowie eine Adaptierung im
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz standen heute Vormittag im
Nationalrat auf der Tagesordnung. "Wir haben insgesamt ein stimmiges
Paket geschnürt, das jedenfalls breite Zustimmung verdient", so
ÖVP-Wissenschafts- und Forschungssprecher Dr. Karlheinz Töchterle,
der sich bei allen Beteiligten für deren Engagement bedankte.

Das ÖH-Wahlrecht war bereits seit längerem in Diskussion, auch
Karlheinz Töchterle hatte sich in seiner Zeit als
Wissenschaftsminister dafür eingesetzt, eine Einigung der großen
Fraktionen lag damals allerdings noch nicht vor. "Nun konnte auf
Basis des erfolgten Schulterschlusses der ÖH-Bundesvertretung und der
Aktionsgemeinschaft gemeinsam mit dem Ministerium eine rasche
Umsetzung erfolgen", begrüßte Töchterle die Einigung, die "sowohl von
der Genese als auch der Sache her erfreulich ist". Töchterle
unterstrich die Wiedereinführung der Direktwahl der Bundesvertretung
und die neu eingeführte Briefwahl, die zur Steigerung der
Wahlbeteiligung beitragen sollen. Weiters hob Töchterle hervor, dass
das aktive und passive Wahlrecht künftig unabhängig von der
Staatsangehörigkeit gilt. "Das entspricht der Internationalität des
Hochschulraumes." Eine weitere wichtige Änderung ist die präzisere
Fassung des Aufsichtsrechts und die Stärkung der
Kontrollmöglichkeiten mit dem Ziel, dass auch sämtliche Aktivitäten
der ÖH im Sinne der Studierenden und deren Mitgliedsbeiträge sind.

Weiters erfolgte heute der Beschluss einer adaptierten Bestimmung im
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), konkret handelt es sich
um Paragraph 27 betreffend ausländische Studien. Die bisherige
Regelung, die eine Registrierung umfasste, führte zu einer
missverständlichen bzw. teilweise auch problematischen Verwendung im
Sinne eines Qualitätssiegels, obwohl dieser Registrierung keine
qualitative Überprüfung zugrunde liegt. Die vergangenen Tage wurden
zu einem intensiven Austausch mit Hochschulpartnern genutzt, und
deren Anliegen mit dem heute von ÖVP und SPÖ initiierten und
gemeinsam mit den Fraktionen von FPÖ, Grünen und NEOS eingebrachten
Abänderungsantrag Rechnung getragen.

"Ziel ist es, höhere Qualitätsstandards für ausländische Studien, die
an heimischen Einrichtungen angeboten werden, einzuziehen und damit
die Information und letztlich auch Sicherheit für Studierende zu
verbessern und zu steigern", so Töchterle. So erfolgt künftig eine
Meldung bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung
Austria (AQ Austria), die als Meldestelle fungieren wird. Neu ist
auch, dass ausländische Studien, die in Zusammenarbeit mit
österreichischen Bildungseinrichtungen angeboten werden, vor Aufnahme
des Studienbetriebs eine Bestätigung der AQ Austria benötigen.
Insgesamt sieht Töchterle in den nun vorliegenden Änderungen "einen
ersten wichtigen Schritt. Wir müssen aber jedenfalls die nun
beschlossene Regelung genau im Blick haben und auch künftig
angesichts der Dynamik auf diesem Gebiet genau beobachten, ob sich
diese Regelung bewährt oder ob es im Sinne des Qualitätsanspruchs,
der uns alle eint, etwaige weitere Schritte braucht", so der
ÖVP-Wissenschaftssprecher abschließend.
(Schluss)

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