• 11.06.2014, 19:00:33
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DER STANDARD - Kommentar: "Scherbenhaufen war noch zu klein" von Andreas Schnauder

Der Eingriff in garantierte Hypo-Forderungen hebelt den Rechtsstaat aus. (Ausgabe vom 12.6.2014)

Utl.: Der Eingriff in garantierte Hypo-Forderungen hebelt den
Rechtsstaat aus. (Ausgabe vom 12.6.2014) =

Wien (OTS) - Michael Spindelegger hat "Nägel mit Köpfen" gemacht. So
umschreibt der Vizekanzler das von ihm und dem Justizminister
ausgeheckte und am Mittwoch von der Regierung abgesegnete
Gläubigerbeteiligungsprogramm bei der Hypo. Schön, dass die Regierung
einmal getätigte Ankündigungen auch umsetzt. Weniger schön ist, dass
man sich auf ein Terrain begibt, das ein entwickelter Rechtsstaat
tunlichst meiden sollte. Und das auch noch wegen eines Betrags, der
im Verhältnis zu den Gesamtkosten für die Rettung der Kärntner Banken
ziemlich mickrig ausfällt.
Da nützt es auch nichts, wenn Justizminister Wolfgang Brandstetter
und Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny ausrücken, um Einmaligkeit
oder angebliches europarechtliches Fundament des Schuldenschnitts zu
beteuern. Eine öffentliche Haftung bleibt eine öffentliche Haftung.
Und damit sind die Forderungen der Nachranggläubiger besichert. Somit
liegt Brandstetter - erstaunlich eigentlich für einen Spitzenjuristen
- gründlich daneben, wenn er meint, die Einbeziehung von Gläubigern
sei "nichts Neues". Denn besicherte Forderungen zu kassieren ist
nicht nur ein Novum, sondern ein absoluter Tabubruch.
Das sollte der Minister eigentlich wissen (wahrscheinlich tut er es
auch), bevor er sich den Medien stellt. Selbst im unwahrscheinlichen
Fall, dass seine Position juristisch halten sollte, bliebe die
wirtschaftspolitische Sprengkraft. Eine gesetzlich und vertraglich
abgesicherte Zusage an einen Investor zu widerrufen hat weitreichende
Folgen. Gegen derartige Vorgangsweisen gibt es die
EU-Grundrechtecharta, die österreichische Verfassung, bilaterale
Investitionsschutzabkommen und vieles mehr.
Also die Gläubiger wieder einmal ungeschoren davonkommen lassen und
die Verluste wie gehabt sozialisieren? Keineswegs. Natürlich sollen
Geldgeber bei Schieflage einer Bank zur Kasse gebeten werden. Doch im
Kärntner Fall schützt eben die unsägliche Haftung die Investoren -
ein Umstand, der übrigens auch in der künftigen Bail-in-Regelung der
EU und den Abwicklungsmechanismen fortgeschrieben wird. Da müsste man
schon einen Schritt weiter gehen und die Pleite der Bank und folglich
Kärntens riskieren. Die Folgen eines solchen Schritts kann heute kein
Mensch voraussehen. Eines lässt sich aber sagen: Diese Vorgangsweise
wäre aus rechtsstaatlicher und ordnungspolitischer Sicht konsistent,
während die Löschung von Nachrangkapital per Gesetz nichts anderes
als einen einseitigen Eingriff in das Eigentumsrecht und eine
Verletzung des Vertrauensschutzes darstellt.
Inkonsequent ist zudem, vom Bund garantiertes Nachrangkapital nicht
einzuziehen. Wenn diese Kapitalform schon unter Berufung auf
künftiges EU-Recht geschnitten und auf die Haftung gepfiffen wird,
kann es nicht ausschlaggebend sein, ob Kärnten oder die Republik der
Garantiegeber ist. Doch das traute sich die Regierung dann aus Furcht
vor Ratingagenturen und Investorenschelte doch nicht.
Unter dem Strich bleibt, dass Österreich wegen eines vergleichsweise
bescheidenen Beitrags den Ruf der Republik aufs Spiel setzt - und den
gigantischen Hypo-Scherbenhaufen noch um weiteres Bruchglas
anreichert. Dort, wo tatsächlich Nägel mit Köpfen gemacht werden
sollten - sei es bei der Rechnungslegung oder den Haftungsgrenzen der
Länder und Gemeinden -, leidet die Regierung hingegen unter
Schlaghemmung.

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