- 27.05.2014, 14:34:35
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EU-Kommission will mehr Rechte für Aktionäre
EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Vorschlag und überlegt Mitteilung an Kommission
Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Vorschlag und überlegt
Mitteilung an Kommission =
Wien (PK) - Zweites beherrschendes Thema im heutigen EU-Ausschuss des
Bundesrats war der Vorschlag der EU-Kommission, die Teilnahmerechte
von Aktionären börsenotierter Gesellschaften auszubauen. Der
Vorschlag wurde grundsätzlich positiv aufgenommen, dennoch gab es
Kritik zu einzelnen Details. Man kam darin überein, die Materie
nochmals auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und etwa eine
Mitteilung dazu an die Kommission auszuarbeiten.
Der Vorschlag der EU-Kommission
Wie der zuständige Beamte des Justizministeriums gegenüber den
Ausschussmitgliedern ausführte, gliedert sich der Vorschlag in drei
wesentliche Punkte. Einerseits soll die Kommunikation zwischen
Gesellschaft und Aktionären verbessert werden, indem die Banken an
den Informationsübermittlungen von den Gesellschaften an die
Aktionäre und umgekehrt mitwirken. Die Kommission begründet den
Vorstoß damit, dass börsenotierte Gesellschaften nur einen Teil ihrer
Aktionäre kennen, weil diese die Depots bei Banken im In- und Ausland
halten.
Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Kommission, die Transparenz zu
erhöhen. Das betrifft insbesondere institutionelle Anleger, wie zum
Beispiel Pensionskassen und Vermögensverwalter, die einen
signifikanten Anteil des Aktienkapitals halten und Kapital von
kleineren Anlegern bündeln. Ähnliches gilt für Berater, die
Aktionären Ratschläge erteilen, wie sie ihr Stimmrecht ausüben
sollen. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfs würden
institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Berater zu mehr
Transparenz verpflichtet werden, etwa durch Offenlegung der
Anlagestrategie.
Ein weiterer Punkt betrifft die Anhebung der Transparenz und die
Mitwirkungsmöglichkeiten von Aktionären hinsichtlich der
Vorstandsvergütungen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen,
dass die Hauptversammlung eine generelle Vergütungspolitik
beschließt, die grundsätzliche Festlegungen für die
Vorstandsvergütungen enthält. Zudem sollen die Gesellschaften dazu
verpflichtet werden, einen eigenen Vergütungsbericht zu erstellen, in
dem die tatsächlich gewährten Gehälter detailliert offenzulegen sind.
Um der Gefahr zu begegnen, dass Transaktionen zwischen einer
Gesellschaft und dieser nahenstehenden Unternehmen oder Personen zu
schlechten Konditionen abgeschlossen werden, schlägt die Kommission
vor, bei börsenotierten Gesellschaften die Marktüblichkeit der
Transaktionen ab einem bestimmten Geschäftsvolumen (1% des Vermögens)
durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Ab 5% des
Vermögens soll eine solche Transaktion der vorherigen Genehmigung
durch die Hauptversammlung bedürfen.
Positive Bewertung mit wesentlichen Einschränkungen
Der Kommissionsvorschlag würde die Verantwortung des Aufsichtsrats
schwächen, so die Bedenken des Justizministeriums. Auch zeigte sich
der Ressortvertreter skeptisch hinsichtlich der angedachten
Regelungen über die Vorstandsvergütungen und wies auf die
diesbezüglichen Besonderheiten des österreichischen Aktienrechts hin.
Auch der Experte der Arbeiterkammer ist mit dem von der Kommission
präsentierten Vorschlag weniger glücklich. Die Kommission
konzentriere sich bei der Unternehmensentwicklung und -kontrolle vor
allem auf die Aktionäre, kritisierte er, dem Wohl des Unternehmens
unter Berücksichtigung sowohl der Aktionäre als auch der
Beschäftigten und der Öffentlichkeit werde jedoch zu wenig Beachtung
geschenkt. Was die Einbindung der Depotbanken zur Verbesserung der
Kommunikation betrifft, so befürchtete er zu viel Bürokratie und
meinte, die Kommission lasse hier zu wenig Augenmaß walten. Schon
jetzt würden börsenotierte Unternehmen über das Internet
kommunizieren. Mehr Transparenz sei zwar positiv, solange sie aber
nicht verbindlich vorgeschrieben ist, sei die Bestimmung jedoch nur
wenig zielführend. Seitens der Arbeiterkammer hält man es auch für
den falschen Zugang, die Frage der Vergütungen verstärkt an die
Hauptversammlung zu übertragen. Das sollte weiter der Aufsichtsrat
machen, betonte der AK-Experte und forderte gleichzeitig die
Festlegung von Kriterien ein. Es könne nicht sein, Finanzinvestoren
über die Höhe der Gehälter entscheiden zu lassen und sie damit zum
Gewissen der europäischen Wirtschaft zu machen, formulierte er.
Diese Anmerkungen veranlassten Bundesrat Stefan Schennach (S/W)
vorzuschlagen, trotz positiver Bewertung des Vorschlags über die
angesprochenen Punkte in einen politischen Dialog einzutreten. Er
begrüßte aber, dass mit dem Entwurf auf EU-Ebene Neuland betreten
werde und die Kommission für mehr Transparenz und Mitsprache der
Aktionäre sorgen wolle. Der Kommission gehe es um eine verbesserte
Unternehmensführung, gab Schennach zu bedenken und meinte in Hinblick
auf eine Wortmeldung der BundesrätInnen Sonja Zwazl (V/N) und Franz
Perhab (V/St), es sei selbstverständlich, dass man hinsichtlich der
Risikominimierung noch eine Balance finden müsse. Perhab hält es
nicht für praktikabel, bei jeder Kleinigkeit eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen zu müssen. Auch Zwazl wies in diesem
Zusammenhang auf die drohende zusätzliche Kostenbelastung für die
Unternehmen hin. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan
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