• 26.05.2014, 11:35:09
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Tierschutzprozess: Letzte Selbstanzeigen Nötigung Pelzkampagne eingebracht: 678

Letzte Runde der Neuauflage des Prozesses beginnt morgen Dienstag am LG Wr. Neustadt: Anklage Nötigung; unterdessen wurde gegen einen Selbstanzeiger Strafantrag gestellt

Utl.: Letzte Runde der Neuauflage des Prozesses beginnt morgen
Dienstag am LG Wr. Neustadt: Anklage Nötigung; unterdessen
wurde gegen einen Selbstanzeiger Strafantrag gestellt =

Wien (OTS) - Der Freispruch wegen Nötigung aufgrund einer
Kampagnenankündigung gegen Escada im Tierschutzprozess vom letzten
Montag ist nun rechtskräftig. Der Richter hat klargestellt, dass er
einen Schaden im strafrechtlichen Sinn aufgrund von legalen
Demonstrationen für denkunmöglich hält. Abgesehen davon seien für
einen Boykott eines Geschäfts die KonsumentInnen verantwortlich, und
nicht die TierschützerInnen, die lediglich an deren Gewissen
appellieren. Mit Moralappellen an KonsumentInnen könne man nicht
drohen. Morgen Dienstag wird in der letzten Runde des
Tierschutzprozesses über die Kampagnenankündigungen gegen Kleider
Bauer und Fürnkranz verhandelt. Doch mit dieser Entscheidung müssten
auch diese Vorwürfe wegen Nötigung vom Tisch sein, zu parallel ist
die Faktenlage.

Der VGT hat Ende letzter Woche nun die restlichen Selbstanzeigen
wegen Nötigung der Staatsanwaltschaft übergeben. Insgesamt 678
Personen haben an die Firma Sport Eybl genau jene 6 inkriminierten
Emails geschickt, die dem Angeklagten Mag. Felix Hnat im
Tierschutzprozess morgen vorgeworfen werden, weil er sie an Fürnkranz
geschickt hatte. Dass der Vorwurf der Nötigung für
Kampagnenankündigungen trotz der Entscheidungen des Richters noch
immer in den Hirnen mancher Staatsanwaltschaften herumspukt, zeigt
die Reaktion der Staatsanwaltschaft Salzburg. Der Salzburger
Tierschutzverein RespekTiere hatte sich selbst angezeigt, nachdem er
an "Madeleine Mode" ein höfliches Email mit der Ankündigung einer
legalen Kampagne, sollte dieses Geschäft nicht aus dem Pelzhandel
aussteigen, geschickt hatte, siehe
http://www.ots.at/redirect/martinballuch für den original Wortlaut.
Am 8. Mai 2014 stellte die Staatsanwaltschaft deshalb tatsächlich
einen Strafantrag, wollte also anklagen, zog dieses Vorhaben aber
nach dem ersten Urteil des Richters im Tierschutzprozess Mitte Mai
wieder zurück, siehe http://www.ots.at/redirect/martinballuch1 .

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist zuversichtlich: "Die ältere
Generation der Justiz in Österreich scheint noch immer der Auffassung
anzuhängen, dass die Zivilgesellschaft keine Kampagnen führen oder
zumindest ankündigen darf, die Einfluss auf die Wirtschaft nehmen.
Das haben wir im OLG-Berufungsurteil gesehen und von so manchen
älteren Semestern in der Justiz gehört, die gerade in Pension gehen -
wie auch die Senatsvorsitzende am OLG Wien, die für dieses Urteil
zuständig war. Doch die jüngere Generation in der Justiz sieht das
anders, wie der Richter im Tierschutzprozess - und die Menschen in
Österreich sowieso, wie unserer IFES-Umfrage zu entnehmen ist, laut
der 70% der Bevölkerung derartige Kampagnen begrüßen. Abgesehen davon
ist Tierschutz nun Staatsziel in der Verfassung. Auch das Streikrecht
musste sich erst von unten durchsetzen, jetzt erstreiten wir uns eben
auch ein Kampagnenrecht."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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