• 09.05.2014, 10:51:32
  • /
  • OTS0089 OTW0089

Familienverband fordert zum Muttertag: Familienarbeit gesellschaftlich und finanziell wertschätzen

Der Katholische Familienverband gratuliert allen Müttern zum Muttertag und fordert: Es darf nicht nur bei Blumen bleiben

Utl.: Der Katholische Familienverband gratuliert allen Müttern zum
Muttertag und fordert: Es darf nicht nur bei Blumen bleiben =

Wien (OTS) - Mütter brauchen vor allem gesellschaftliche und
finanzielle Anerkennung für ihre unersetzliche Arbeit
Anlässlich des bevorstehenden Muttertages fordert der Katholische
Familienverband die unzähligen, unbezahlten Arbeitsstunden, die
Mütter täglich leisten, nicht aus den Augen zu verlieren:
"Familienarbeit ist nach wie vor primär Frauenarbeit und muss
entsprechend gewürdigt werden", sagt Alfred Trendl, Präsident des
Katholischen Familienverbandes. Er verweist auf den kürzlich
erschienenen Bericht "Familienentwicklung in Österreich 2009 bis
2013" des Generations and Gender Programme. Diese Studie belegt, dass
sich mit der Geburt eines Kindes die anfallende Hausarbeit bei den
Müttern verdichtet, während Väter verstärkt die traditionelle Rolle
des Familienernährers übernehmen.

"Das Dankeschön für diese gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit
darf nicht nur ein Blumenstrauß zum Muttertag sein!" so Trendl und
fordert: "Mütter brauchen eine umfassende soziale und finanzielle
Absicherung!" Im Steuerrecht müsse mehr Rücksicht darauf genommen
werden, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen. Der
Katholische Familienverband fordert daher die unbedingte Beibehaltung
des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages, die
regelmäßige Erhöhung und Valorisierung der Steuerfreibeträge und
Absetzbeträge, einen Freibetrag von 3.500 Euro für jedes Kind und die
automatische Gewährung des Mehrkindzuschlages.

"All dies sind konkrete Maßnahmen, mit denen Familien merklich
entlastet werden können", ist Trendl überzeugt und fügt hinzu: "Auch
für Mütter müssen wir bessere Absicherung schaffen", darum seine
Forderung: "Volle vier Jahre pensionsbegründende Beitragszeiten pro
Kind sowie eine höhere pensionsrechtliche Bewertung der
Bemessungsgrundlage bei Teilzeitarbeit aufgrund von
Betreuungspflichten."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FVO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel