- 29.04.2014, 14:36:34
- /
- OTS0301 OTW0301
Lueger/Königsberger-Ludwig: Für Garantie auf erhöhte Fmilienbeihilfe für Menschen mit Behinderung nach erfolglosem Arbeitsversuch
Rechtsunsicherheit hinsichtlich des weiteren Anspruchs auf erhöhte Familienbeihilfe nach Scheitern des Arbeitsversuches beseitigen
Utl.: Rechtsunsicherheit hinsichtlich des weiteren Anspruchs auf
erhöhte Familienbeihilfe nach Scheitern des Arbeitsversuches
beseitigen =
Wien (OTS/SK) - Wenn eine als dauerhaft erwerbsunfähig klassifizierte
Person einen Arbeitsversuch startet und dabei scheitert, besteht
derzeit eine Rechtsunsicherheit was den weiteren Anspruch auf erhöhte
Familienbeihilfe betrifft. "Wir müssen Menschen mit Behinderung dabei
unterstützen, den Schritt auf den offenen Arbeitsmarkt zu wagen. Mit
der aktuellen Rechtslage ist das leider nicht gewährleistet: Oft ist
die Sorge um den Verlust der erhöhten Familienbeihilfe bei den
Betroffenen so groß, dass sie erst gar nicht versuchen, auf dem
offenen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen", stellte SPÖ-Familiensprecherin,
Angela Lueger, heute, Dienstag, im Nationalrat anlässlich eines von
den Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrags klar.
****
Die Rechtsunsicherheit besteht deshalb, weil das Einkommen nach einem
Arbeitsversuch unter Umständen die festgelegte Grenze für den
Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe übersteigt. Auch die
SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike
Königsberger-Ludwig, beurteilt die aktuelle Regelung kritisch:
"Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung hält eindeutig das Recht von Menschen mit höchstem
Unterstützungsbedarf fest, ihren Lebensunterhalt am Arbeitsmarkt zu
verdienen. Jeder Versuch, der von Menschen mit Behinderung in diese
Richtung gestartet wird, sollte von Staates wegen nicht nur begrüßt,
sondern explizit unterstützt werden. Dazu gehört es auch,
Rechtsunsicherheiten zu beseitigen", so Königsberger-Ludwig. "Leider
ist es nicht gelungen, diese Rechtsunsicherheit im Zuge der Novelle
des Familienlasten-Ausgleichsgesetz zu beheben", bedauert die
SPÖ-Familiensprecherin.
Die beiden SPÖ-Bereichssprecherinnen wollen nun daher mit Hilfe des
Entschließungsantrags dazu beitragen, die von Familienministerin
Karmasin versprochene gesetzliche Klarstellung im
Familienlasten-Ausgleichsgesetz noch vor dem Sommer zu erwirken. "Mit
dem eingebrachten Entschließungsantrag wollen wir das Ziel erreichen,
dass ein vor dem Arbeitsversuch bestehender Anspruch auf erhöhte
Familienbeihilfe auch im Fall des Scheiterns aufrecht bleibt, wenn
bei der betreffenden Person Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand
festgestellt wurde", erklärt Lueger. Eine solche Regelung lasse keine
neuen Leistungsansprüche entstehen, sondern führe tendenziell eher zu
einer Verringerung der auszuzahlenden Familienbeihilfe und im besten
Fall zu einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung und einem
dauerhaften Wegfall der Familienbeihilfe. (Schluss) rp/up
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK






