• 11.04.2014, 11:13:15
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  • OTS0093 OTW0093

Neues UNO-Beschwerdeverfahren bei Kinderrechtsverletzungen gilt nicht für Kinder und Jugendliche in Österreich

3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ab 14. April 2014 in Kraft

Utl.: 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ab 14. April
2014 in Kraft =

Wien (OTS) - Am 14. April 2014 schließt sich eine gravierende Lücke
im internationalen Rechtsschutz von Kindern und Jugendlichen: Das
"Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
betreffend ein Mitteilungsverfahren" tritt in Kraft, und zwar für die
10 Staaten, die es bereits ratifiziert haben. Dazu gehören politische
Schwergewichte in Europa wie Deutschland, Spanien und Portugal.
Österreich hat das Zusatzprotokoll am 28. Februar 2012 als einer der
ersten 20 Staaten weltweit unterschrieben, aber bis dato nicht
ratifiziert. Kinder und Jugendliche, die sich in Österreich
aufhalten, können sich deshalb nicht direkt an den
Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen wenden, wenn ihre Rechte
verletzt werden.

"Kinder dürfen keine Menschenrechtsträger zweiter Klasse sein.
Ihnen wird hier ein Rechtsschutz vorenthalten, der allen anderen
Personengruppen längst gewährt wird. Für die betroffenen
BeschwerdeführerInnen wie auch für die Weiterentwicklung des
Kinderrechtsschutzes sind diese Verfahren essentiell. Erst dadurch
kann abseits von Behauptungen oder politischer Rhetorik festgestellt
werden, ob eine Kinderrechtsverletzung vorliegt oder nicht." so Mag.
Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Die
UN-Kinderrechtskonvention war der letzte Menschenrechtsvertrag, der
bisher keine individuellen Beschwerden vorgesehen hatte. Die 41
Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Österreich
www.kinderhabenrechte.at fordern anlässlich des In-Kraft-Tretens des
neuen Beschwerdeverfahrens die österreichische Bundesregierung und
das Parlament dringend auf, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten.

Das Protokoll sieht einerseits eine Beschwerdemöglichkeit an den
UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf für Kinder und Jugendliche bzw.
vertretungsbefugte Personen vor, die eine Kinderrechtsverletzung
behaupten. Zum anderen wird dem Ausschuss auch das Recht eingeräumt,
selbstständig ein Untersuchungsverfahren gegen Staaten einzuleiten,
wenn Informationen vorliegen, dass ein Staat in schwerwiegender und
systematischer Weise Kinderrechte verletzt. Seit 2013 hat die
Juristin Renate Winter als erste Österreicherin einen Sitz in dem
18-köpfigen ExpertInnen-Gremium. Das dritte Zusatzprotokoll wurde bis
dato von 45 Staaten weltweit unterschrieben und von 10 Staaten
ratifiziert (Albanien, Bolivien, Costa Rica, Deutschland, Gabun,
Montenegro, Portugal, Slowakei, Spanien, Thailand).

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKR

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