• 09.04.2014, 08:28:30
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Informations- und Kommunikationswirtschaft begrüßt EuGH-Entscheidung

WKÖ-Pollirer: "Ideen zur Vorratsdatenspeicherung zwecks Urheberrechtsbeauskunftungen sollten damit auch vom Tisch sein!

Utl.: WKÖ-Pollirer: "Ideen zur Vorratsdatenspeicherung zwecks
Urheberrechtsbeauskunftungen sollten damit auch vom Tisch
sein! =

Wien (OTS/PWK242) - In der WKÖ-Bundessparte Information und
Consulting zeigt man sich über den EuGH-Entscheid zur
Vorratsdatenspeicherung zufrieden. Das Urteil sieht die Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung als nicht grundrechtskonform an und
erklärte sie für ungültig.
"Es ist schade, dass diese grundlegende Entscheidung nicht schon
in einem früheren Verfahren geklärt wurde. Dann hätten wir uns viele
Probleme in der Umsetzung ersparen können", sagt der Obmann der
Bundessparte Information und Consulting in der WKÖ, Hans-Jürgen
Pollirer. "Ich hoffe, dass damit auch das Begehren, eine Art neue
Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Beauskunftung von
Urheberrechtsverletzungen einzuführen, ad acta gelegt werden kann",
ergänzt Pollirer.

Von Seiten mancher Urhebervertreter wurde in der Vergangenheit
immer wieder gefordert, für den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch
eine eigene Version der Datenspeicherung vorzusehen. Die Bundessparte
sprach sich stets dagegen aus.

Die Bundessparte Information und Consulting vertritt rund 119.000
Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Kommunikation, Information und
wissensbasierte Dienstleistungen in der Wirtschaftskammer Österreich,
darunter IT- und Telekommunikationsunternehmen. (JR)

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