- 08.04.2014, 13:51:41
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Letzte Chance: Hahn muss das Ruder herumreißen!
Biomasse-Verband fordert Beibehaltung des Einspeisetarifsystems
Utl.: Biomasse-Verband fordert Beibehaltung des
Einspeisetarifsystems =
Wien (OTS) - "Der Entwurf der neuen Umwelt- und
Energiebeihilfeleitlinien, der morgen in Brüssel präsentiert werden
soll, steht in wesentlichen Teilen im Widerspruch zu den 20-20-20
Zielen der EU. Das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten zur
Gestaltung des eigenen Energiesystems wird ignoriert, und
Energiekonzerne werden gegenüber regionalen
Energieversorgungsprojekten bevorzugt", erklärt Dr. Horst Jauschnegg,
Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes. "Darüber hinaus
wird sehr fragwürdigen Technologien der fossilen Energiewirtschaft,
wie beispielsweise der Kohlenstoffspeicherung (CCS), und
Infrastrukturprojekten für fossile Energieträger mit 100%-igen
Förderquoten der Vorrang gegenüber erneuerbaren Energieträgern
eingeräumt." Aus diesen Gründen appelliert der Österreichische
Biomasse-Verband an EU-Kommissar Johannes Hahn dem vorliegenden
Entwurf nicht zuzustimmen, um eine Überarbeitung zu ermöglichen und
maßgebliche Änderungen zu erwirken.
Regionale Betreiber chancenlos
Der Grundpfeiler für den erfolgreichen Ausbau des Ökostrom-Anteils
in Österreich sind die Einspeisetarife. Dieses im Ökostromgesetz
geregelte System schafft Transparenz und Investitionssicherheit für
eine befristete Zeit. In vielen europäischen Ländern hat sich das
System bewährt - eine Änderung auf "Ausschreibemodelle" würde nur den
großen Energieversorgern nützen und den Ausbau der erneuerbaren
Energien massiv behindern. Alleine die Teilnahme an einem
Ausschreibeverfahren ist mit hohen Kosten verbunden. Diese können von
den Energiekonzernen auf erfolgreich eingereichte Projekte aufgeteilt
werden. Regionale Betreiber sind dadurch chancenlos, da sie in der
Regel Einzelprojekte umsetzen. Bisherige Erfahrungen bei
Ausschreibungen haben gezeigt, dass diese in Summe wesentlich teurer
sind als Vergütungsmodelle.
Bioenergieausbau nicht gefährden
Im Entwurf finden sich unakzeptable Passagen, die den Ausschluss
von biogenen Energieträgern aus dem Beihilfenrahmen ermöglichen.
EU-weit werden nur 60% des Holzzuwachses genutzt. Die Waldfläche
nimmt stetig zu. Es sind daher große regionale Potenziale für den
stofflichen und energetischen Einsatz von Holz vorhanden.
Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Biomasse können rund um die Uhr
betrieben werden. Sie sind daher eine wichtige Ergänzung zu Wind- und
Wasserkraft sowie Photovoltaik. In den Wintermonaten, wenn
Wasserkraft und PV aufgrund der Witterungsbedingungen wenig Strom
erzeugen, ersetzt Strom aus Biomasse-KWK-Anlagen Importe und
kalorische Kraftwerke. Das Potenzial für Biomasse-Heizkraftwerke
liegt vor allem in ländlichen Gebieten, oft fernab von
Groß-kraftwerken. Hier leisten sie einen wichtigen Beitrag zur
Netzentlastung und zur regionalen Versorgungssicherheit.
Zur Information: Der Entwurf der neuen Umwelt- und
Energiebeihilfenleitlinie bildet das gesetzliche Rahmenwerk für
EU-Staaten, wie Beihilfen für die Energiebereitstellung in Zukunft
gestaltet werden dürfen. Die Ausgestaltung der Verordnung liegt in
den Händen der Generaldirektion Wettbewerb. Die EU-Kommission kann
die Richtlinie formal ohne Zustimmung des EU-Parlaments oder des
Ministerrates beschließen. Zahlreiche Umweltschutzorganisationen und
die Verbände der erneuerbaren Energien sehen im vorliegenden Entwurf
einen Frontalangriff auf die Energiewende und die regionale Nutzung
von Erneuerbaren Energien.
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