• 07.04.2014, 13:07:27
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  • OTS0134 OTW0134

ÖH zu Gesetzesverstoß des Finanzministers

Prüfen rechtliche Vorgehensweise gegen wissentlichen Gesetzesbruch

Utl.: Prüfen rechtliche Vorgehensweise gegen wissentlichen
Gesetzesbruch =

Wien (OTS) - Die Vorgehensweise von Finanzminister Spindelegger bei
den Budgetverhandlungen stößt bei der Österreichischen
Hochschüler_innenschaft (ÖH) auf Unverständnis. "Das
Universitätsgesetz schreibt ganz klar vor, dass beim Budget konkrete
Summen zur Finanzierung genannt werden müssen. Das derzeitige
Vorgehen des Ministers stellt für uns daher einen eindeutigen Verstoß
gegen das Gesetz dar. Schon der ehemalige Wissenschaftsminister
Karlheinz Töchterle ist am wissentlichen Gesetzesbruch gescheitert.
Spindelegger sollte sich jetzt hüten, einen solchen Weg
einzuschlagen", so Florian Kraushofer vom Vorsitzteam der ÖH.

Die ÖH fühlt sich bei der aktuellen Situation daran erinnert, dass
Töchterle damals ohne rechtliche Grundlage Studiengebühren an den
Universitäten einheben ließ. "Unsere Anwält_innen werden daher auch
in diesem Fall die rechtliche Situation genau prüfen, um allenfalls
gegen diesen wissentlichen Gesetzesbruch vorgehen zu können", kündigt
Kraushofer an. "Wissenschaft und Forschung sowie deren Finanzierung
müssen in Österreich, auch vom Finanzminister, ernst genommen werden.
Wie bereits hinlänglich gefordert, erwarten wir uns mit dem Budget
eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen und Forschung. An
dieser Stelle möchten wir daher noch einmal auf die Petition
http://www.wissenschaft-ist-zukunft.at/ hinweisen, mit welcher zur
Zeit mehr Geld für das Wissenschafts- und Forschungsbudget gefordert
wird", so Kraushofer abschließend.

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