- 28.03.2014, 08:30:32
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Mehr Sicherheit durch klare Regeln: 1 Jahr neue Wege für den Radverkehr in Österreich
Wien (OTS) - Am 31. März 2013 wurden mit einer Novelle der
Straßenverkehrsordnung (StVO) neue Regeln für den Radverkehr in
Österreich geschaffen. Fahrradstraßen, Begegnungszonen, die
Flexibilisierung der Radwegbenützungspflicht sowie das ausdrücklichen
Verbot, ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy am Fahrrad zu
telefonieren wurden in der österreichischen Gesetzgebung fix
verankert. Wie eine aktuelle Erhebung des KFV (Kuratorium für
Verkehrssicherheit) zeigt, werden die neuen Regelungen durchaus
positiv aufgenommen, doch noch nicht überall gleichermaßen umgesetzt.
Mit Inkrafttreten der 25. StVO Novelle am 31. März 2013 erhielten
Österreichs Städte und Gemeinden ganz neue Möglichkeiten, den
Radverkehr zu organisieren: Begegnungszonen, Fahrradstraßen und die
flexible Handhabung der Radwegbenützungspflicht wurden in der StVO
verankert. Außerdem gilt für das Radfahren, so wie schon beim
Autofahren, ein ausdrückliches Verbot, ohne Freisprecheinrichtung mit
dem Handy zu telefonieren.
KFV Erhebung zeigt: Viele Möglichkeiten, aber noch wenig
umgesetzt
Eine aktuelle Erhebung des KFV zeigt, dass die neuen Regelungen
von der Bevölkerung insgesamt und speziell von den Gemeindevertretern
positiv beurteilt werden. So wurden z.B. in beinahe allen
österreichischen Bundesländern bereits Begegnungszonen eingerichtet.
Vergleichsweise gering ist die Umsetzung von Fahrradstraßen und
Radwegen ohne Benützungspflicht. Radwege ohne Benützungspflicht gibt
es bislang nur in Innsbruck und Wien. Fahrradstraßen in
Niederösterreich, Vorarlberg und Wien. Dort, wo die Neuerungen
umgesetzt wurden, zeigt man sich durchwegs zufrieden mit den
Maßnahmen: 45 Prozent der Befragten Verkehrsteilnehmer in
Fahrradstraßen bewerten diese als "sehr gut" oder "gut". In den
Begegnungszonen sind rund 50 Prozent der Verkehrsteilnehmer
"zufrieden" bzw. "sehr zufrieden" mit der Neuregelung. Dennoch
wünschen sich mehr als 35 Prozent der Befragten, besser über die
neuen Maßnahmen und Regelungen informiert zu werden.
Europäische Normalität
"Fahrradstraßen, Begegnungszonen und nicht benützungspflichtige
Radwege sind bereits europäische Normalität und tragen zur
Verbesserung des Radverkehrs bei", erläutert
Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. "Diese neuen Möglichkeiten sind
gute Voraussetzungen, die das Miteinander im Straßenverkehr sicherer
machen. Es ist wichtig, dass in Österreich dieses Paket weiter
umgesetzt wird, damit die Vorteile zum Tragen kommen. Deshalb
unterstützt das KFV aktiv Gemeinden und Städte in ganz Österreich bei
der Analyse, Planung und Umsetzung von Maßnahmen", so Thann
abschließend.
Weiterführende KFV-Erhebungsergebnisse:
Ergebnisse Befragung Bevölkerung
(600 Personen, ganz Österreich, face-to-face Interviews; 2013/ 2014)
- Bekanntheitsgrad der Maßnahme vor Ort: 33 Prozent der befragten
Personen bei einem Radweg ohne Benützungspflicht waren sich dessen
bewusst, dass es in diesem Bereich zu einer Aufhebung der
Benützungspflicht für Radfahranlagen gekommen ist. In Fahrradstraßen
waren immerhin 72 Prozent der befragten Personen vor Ort darüber
informiert, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden. 54 Prozent
der befragten Personen in einer Begegnungszone kannten die
vorherrschenden rechtlichen Regelungen.
- Zufriedenheit: 45 Prozent der Befragten in einer Fahrradstraße
bewerten diese als "sehr gut" oder "gut". In der Begegnungszone sind
rund 50 Prozent zufrieden bzw. sehr zufrieden mit der neuen Maßnahme.
- Beurteilung Vorteile und Nachteile der Begegnungszone: Als
häufigster Vorteil der Begegnungszonen wird der zur Verfügung
stehende Platz zum Verweilen neben der geringen Umweltbelastung und
der erhöhten Verkehrssicherheit genannt. Als maßgebliche Nachteile
werden fehlende Information und rücksichtsloses Verhalten von anderen
Verkehrsteilnehmern angeführt.
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