- 26.03.2014, 08:35:24
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KONSUMENT: Praxis-Check zu Salzburger Physiotherapeuten - Großteil umging ärztliche Verordnung
Vorgesehene Behandlungen mehrheitlich nicht exakt ausgeführt, aber verrechnet
Utl.: Vorgesehene Behandlungen mehrheitlich nicht exakt ausgeführt,
aber verrechnet =
Wien (OTS/VKI) - Im Jahr 2012 testete der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) Physiotherapeuten in der Steiermark und
in Vorarlberg. Dabei zeigte sich, dass ärztliche Verordnungen oft
nicht eingehalten wurden. Auch die Abrechnungen, die die Testpersonen
am Ende der Behandlung erhielten, waren nicht immer korrekt. Ein
aktueller Test in Kooperation mit der Salzburger Gebietskrankenkasse
belegt nun, dass sich an dieser Situation auch zwei Jahre später
wenig geändert hat. Geprüft wurden insgesamt 19 physiotherapeutische
Einrichtungen bzw. Physiotherapeuten in Salzburg, die als
Wahltherapeuten tätig sind. Das Ergebnis: Auch diesmal wurden
ärztlich verordnete Therapien in vielen Fällen nicht durchgeführt -
obwohl sie sich später auf der Rechnung wiederfanden. Den
vollständigen Test und weitere Informationen gibt es online unter
www.konsument.at und ab 27.03. im April-KONSUMENT.
Durchgeführt wurde der Test von zwei Testpersonen, die jeweils
eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie (30 Minuten),
Teilmassage (15 Minuten) und zwei passive Therapien (z.B.
Moorbehandlung, Strom oder Ultraschall) mitbrachten. Alle
Einrichtungen wurden von beiden Testern je drei Mal besucht, woraus
sich eine Gesamtzahl von 114 Therapieeinheiten ergibt. Nur bei zwei
dieser 114 Besuche wurde jedoch streng nach ärztlicher Verordnung
gehandelt. Im Großteil der Fälle wurden verschriebene Therapien
entweder gar nicht vorgenommen oder die dafür vorgesehene Dauer nicht
eingehalten.
"Patienten haben ein Recht darauf, adäquat behandelt zu werden",
erklärt dazu VKI-Gesundheitsexpertin Bärbel Klepp. "Ärzte verordnen
Therapien, deren medizinischer Nutzen in der Regel belegt ist und die
eine Heilung fördern beziehungsweise Erkrankungen lindern sollen.
Natürlich steht es aber jedem Patienten frei, zusätzlich dazu weitere
oder andere Therapien als Privatzahler in Anspruch zu nehmen."
Falsche Leistungen verrechnet
Weiters gaben nur fünf von 38 ausgestellten Rechnungen die
tatsächlich erbrachten Leistungen wider. Obwohl zum Teil ganz andere
Therapien erfolgt waren, wurden auf den meisten Rechnungen die vom
Arzt verordneten Behandlungen ausgewiesen. "Das kann auf die
Patienten zurückfallen", betont VKI-Expertin Klepp. "Wer wider
besseres Wissen eine falsche Rechnung zur Kostenerstattung bei der
Krankenkasse einreicht, begeht einen Betrug und der ist strafbar."
SERVICE: Den vollständigen Test zu Physiotherapeuten und weitere
Informationen gibt es unter www.konsument.at sowie ab 27.03. im
April-KONSUMENT.
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