- 18.02.2014, 13:32:31
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Langjährige Forderungen der ÖH bei Familienbeihilfe werden umgesetzt
Weitere Anpassungen bei der Studienbeihilfe trotzdem notwendig!
Utl.: Weitere Anpassungen bei der Studienbeihilfe trotzdem
notwendig! =
Wien (OTS) - Die Österreichische Hochschüler_innenschaft zeigt sich
über den heute veröffentlichten Gesetzesentwurf zur Familienbeihilfe
NEU erfreut. Endlich werden langjährige Forderungen der ÖH umgesetzt.
Wie in der Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz von der ÖH gefordert,
wird die Bezugsgrundlage für die Beihilfe jetzt von 16 auf 14 ECTS
gesenkt. "Der Bezug wird dadurch wieder stärker an den Alltag der
Studierenden angepasst", so Bernhard Lahner vom Vorsitzteam der ÖH.
Durch die Einführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase
wurde es für viele Studierende sehr schwierig, die geforderten
Leistungen für den Erhalt zu erbringen. Zusätzliche Prüfungen können
dadurch in vielen Studien nämlich erst nach erfolgreicher
Absolvierung der Phase abgelegt werden. Die ÖH fordert, dass jetzt
auch die weiteren Vorschläge aus der Hochschulkonferenz zur
Reformierung des Beihilfensystems von der Regierung umgesetzt werden.
Es darf aber nicht vergessen werden, dass der Bezug der
Familienbeihilfe erst im Jahr 2010 um zwei Jahre gekürzt wurde.
"Vielen Studierenden, die sich zum Teil gerade im Studienabschluss
befanden, wurde dadurch die Existenzgrundlage genommen", erinnert
sich Lahner. "Die Studierenden wurden dadurch zur Erwerbstätigkeit
gezwungen, um ihr Studium zu finanzieren". Auch darf die Erhöhung der
Familienbeihilfe zu keinem Verlust auf Anspruch der Studienbeihilfe
führen. Minister Mitterlehner hat hier schon ein Entgegenkommen
signalisiert, nachdem ihn die ÖH darauf aufmerksam gemacht hat.
Außerdem muss auch die Studienbeihilfe endlich inflationsangepasst
werden, um die steigenden Kosten für Studierende abzudecken", fordert
Lahner noch abschließend
Quelle zum Bericht der Hochschulkonferenz:
http://hochschulplan.at/wp-content/uploads/2013/09/2013-Bericht-der-A
G-Soziale-Absicherung-an-die-HSK.pdf
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