• 18.02.2014, 12:22:46
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AUGE/UG, Koza: "Endlich Konsequenzen aus Bankenkrise und HYPO-Alpe-Adria-Debakel ziehen!"

Jede weitere Verzögerung bei Bankeninsolvenzrecht und Vermögensbesteuerung ist grob fahrlässig!

Utl.: Jede weitere Verzögerung bei Bankeninsolvenzrecht und
Vermögensbesteuerung ist grob fahrlässig! =

Wien (OTS) - "Schluss mit der Verzögerung beim
Bankeninsolvenzrecht und mit der Blockade bei der
Vermögensbesteuerung," fordert Markus Koza, Ökonom und Bundessekretär
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige
GewerkschafterInnen. Im siebten Jahr der Krise und angesichts des
HYPO-Alpe-Adria-Desasters noch weiter zuzuwarten sei grob fahrlässig
und den SteuerzahlerInnen - in der Masse ArbeitnehmerInnen - nicht
zumutbar, kritisiert Koza: "Es darf keine Ausreden mehr geben, dass
eine Bankeninsolvenz nicht möglich, weil zu riskant und zu
kompliziert, sei. Es braucht endlich ein Bankeninsolvenzgesetz als
rechtlichen Rahmen für die geordnete Abwicklung einer Bankenpleite,
unter vorrangiger Beteiligung der EigentümerInnen, GläubigerInnen und
SparerInnen über 100.000 Euro Einlage. Die SteuerzahlerInnen und der
Staat haben jedenfalls zuallerletzt einzuspringen, erst dann, wenn
tatsächlich alle Stricke zu reißen drohen."

Zwt.: Vermögenssteuern zur Bewältigung der Krisenkosten

Unabhängig von der Causa HYPO-Alpe-Adria hätten diese Maßnahmen
längst umgesetzt werden müssen. "Jetzt ist umso mehr Dringlichkeit
geboten. Eine einmalige Vermögensabgabe wäre ein erster Schritt, die
Kosten der Bankenrettung endlich jenen aufzubürden, die von diesen
Rettungsmaßnahmen profitieren, die Besteuerung von großen Vermögen,
Erbschaften und Schenkungen nur die logische weitere Konsequenz.
Nicht nur, weil die entstandenen Krisenkosten abgebaut werden müssen,
sondern weil es auch Mittel für beschäftigungswirksame und
nachhaltige Investitionen in Soziale Dienste, Bildung,
Klimaschutzmaßnahmen und für den sozial-ökologischen Umbau unseres
Industriesystems braucht," so Koza.

Zwt.: Größenwachstum von Finanzinstituten begrenzen!

Neben einem Bankeninsolvenzrecht, braucht die öffentlichen Hand
auch Instrumente, das Größenwachstum von Finanzinstituten
wirkungsvoll beschränken zu können. "Es darf kein 'too big to fail'
mehr geben. Es darf nicht mehr sein, dass Bankinstitute um Milliarden
und Abermilliarden an Steuergeldern gerettet werden müssen, weil sie
aufgrund ihrer Größe bei einer Pleite ganze Volkswirtschaften in den
Abgrund reißen würden. Die öffentliche Hand muss das Größenwachstum
von Banken beschränken und Finanzinstitute notfalls auch auf ein
volkswirtschaftlich verträgliches Niveau 'schrumpfen' dürfen - etwa
über erzwingbare Umstrukturierungen, die Untersagung von Erwerbungen
oder über die Trennung von Unternehmensteilen. Staaten dürfen - mit
Verweis auf 'Systemrelevanz' und drohende, enorme
gesamtwirtschaftliche Schäden - nicht länger erpressbar sein,"
schließt Koza.

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