• 09.02.2014, 10:00:33
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Arbeitgeber streichen Pendlerpauschale, weil das Chaos beim Pendlerrechner noch immer nicht gelöst ist

Linz (OTS) - "Das grenzt schön langsam an einen Skandal erster
Klasse", ist AK-Präsident Dr. Jo-hann Kalliauer empört. Weil das
Finanzministerium den "Pendlerrechner" trotz An-kündigung mit 1.
Jänner noch immer nicht in Betrieb genommen hat, setzen viele
Unternehmen das Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung vorerst aus.
Zahlreiche Arbeitnehmer/-innen haben sich darüber schon bei der
Steuer-Hotline der Arbeiter-kammer beschwert. Kalliauer: "Die
Unzulänglichkeiten des Finanzministeriums treffen jetzt voll die
Beschäftigten. Es besteht dringender Handlungsbedarf!"

Damit die Arbeitgeber/-innen den Pendlereuro und das
Pendlerpauschale bei der heurigen Lohnverrechnung berücksichtigen
können, brauchen sie einen Ausdruck aus dem neuen
Online-"Pendlerrechner". Das Finanzministerium hat versprochen,
diesen mit 1. Jänner online zu stellen. "Jetzt haben wir schon
Februar und es gibt ihn immer noch nicht", kritisiert AK-Präsident
Dr. Johann Kalliauer. Die Folge: Viele Unternehmen berücksichtigen
trotz altem Antrag aus dem Jahr 2013 vorläufig überhaupt keine
Pendlerpauschale mehr, weil sie auf den Ausdruck des neuen
Pendlerrechners warten. Damit verspätet sich die Auszahlung für
Arbeitnehmer/-innen bis zur Aufrollung des Pauschales. Und die
verzögert sich auch wieder: Denn mit einer Verordnung des
Finanzministeriums wurde die Frist zur Aufrollung bis Ende September
verlängert.

Das Finanzministerium wird deshalb von der AK Oberösterreich
aufgefordert, das Pendlerrechner-Tohuwabohu rasch zu beenden und die
Fristverlängerung in der Verordnung zurückzunehmen.

Wie überhaupt nach Ansicht des oberösterreichischen AK-Präsidenten
die Pendlerförderung grundsätzlich zu überdenken ist: Der Freibetrag
sollte in einen Absetzbetrag umgewandelt werden. Denn ein Freibetrag
verringert die Steuerbemessungsgrundlage und begünstigt damit
Höherverdienende weit mehr als Geringverdiener das ist eine eklatante
Ungerechtigkeit. Der Absetzbetrag hingegen würde einfach von der zu
bezahlenden Steuer abgezogen. In Zukunft soll sich also die
Pendlerentschädigung nur mehr nach der Entfernung richten und nicht
nach dem Einkommen. "Das wäre sozial viel gerechter", betont
Kalliauer.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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