- 24.01.2014, 15:59:22
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Datenschutztag: Konvention des Europarates als globales Instrument?
Experten thematisieren im Bundeskanzleramt die Modernisierung der Datenschutzkonvention
Utl.: Experten thematisieren im Bundeskanzleramt die Modernisierung
der Datenschutzkonvention =
Wien (OTS) - Anlässlich des 8. Europäischen Datenschutztages fand
heute, Freitag, eine gemeinsame Veranstaltung des Bundeskanzleramts,
der neuen Datenschutzbehörde und des Datenschutzrates unter dem Titel
"Modernisierung und Rolle der Datenschutzkonvention des Europarates"
statt. Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen standen die
laufenden Arbeiten an der Anpassung der Datenschutzkonvention an
aktuelle technologische, gesellschaftliche und politische
Entwicklungen sowie die mögliche Rolle der Konvention als globales
Datenschutzinstrument.
Jean-Philippe Walter, Stellvertreter des Eidgenössischen
Datenschutz-und Öffentlichkeitsbeauftragten und Keynote-Speaker der
Tagung, erläuterte die Hintergründe zur notwendigen Anpassung des
Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen
Verarbeitung personenbezogener Daten, sprich der
Datenschutzkonvention des Europarates (Konvention 108): "Die über
dreißig Jahre alte Konvention hat keineswegs an Bedeutung verloren,
sie ist immer noch eine ausgezeichnete Grundlage für den Datenschutz,
aber es sind dringend Anpassungen an die technologische Entwicklung
nötig." Die Grundsätze der Konvention, dem historisch betrachtet,
ersten und einzigen Dokument mit verbindlichen
Datenschutzbestimmungen, seien weltweit anerkannt.
"Wenn wir die Einhaltung der Grundrechte bei der automatischen
Verarbeitung personenbezogener Daten stärken wollen, müssen künftig
die Kontrollmechanismen ausgebaut werden. Gleichzeitig soll der
globale Anspruch und offene Charakter der Konvention gewahrt bleiben.
Daran arbeitet der zuständige Ausschuss des Europarats", so Walter,
der auch Vorsitzender des Beratenden Ausschusses der Konvention ist.
Dabei sei auf den nötigen Ausgleich zwischen öffentlichen und
privaten Interessen zu achten: "Es sollten immer jene Mittel der
Datenverarbeitung gewählt werden, die am wenigsten in die Grund- und
Freiheitsrechte des einzelnen eingreifen." Ziel der Überarbeitung sei
es auch, eine ausreichende Transparenz bei der Verarbeitung von Daten
zu garantieren und das Auskunftsrecht für Betroffene zu wahren.
Auch die Datenschutzbeauftragte des Europarates, Eva
Souhrada-Kirchmayer, betonte die Notwendigkeit eines weltweit
wirksamen Instruments für den Datenschutz. "Es ist wichtig und
sinnvoll, dass EU und Europarat aufeinander befruchtend wirken und
nicht in Konkurrenz treten. Denn nur gemeinsam kann eine Stärkung des
Datenschutzes in Europa und weltweit bewirkt werden. Die
Europaratskonvention ist offen für den Beitritt aller Staaten der
Welt. Ein globales Instrument ist damit also bereits vorhanden und
wird hoffentlich demnächst in modernisierter Form vorliegen", so
Souhrada-Kirchmayer.
Andrea Jelinek, Leiterin der neuen, unabhängigen Datenschutzbehörde
in Österreich, sieht die Verantwortung im Datenschutz sowohl beim
Staat, als auch beim Einzelnen: "Wir müssen den Spagat schaffen
zwischen dem staatlichen Abwehrrecht zum Schutz der Bürgerinnen und
Bürger vor Eingriffen in ihre Privatsphäre auf der einen Seite und
dem eigenen Beitrag jedes Einzelnen zum sorgfältigen Umgang mit
seinen Daten auf der anderen Seite."
Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, ging auf die
jüngsten Diskussionen rund um die Snowden-Enthüllungen ein. "Mit
einer anlasslosen und systematischen Überwachung durch die
Geheimdienste, wie auch schon zuvor bei der Vorratsdatenspeicherung,
wird das Prinzip der Unschuldsvermutung und das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit untergraben", so Maier. Ein Überwachungsstaat sei
damit schlicht verfassungswidrig und widerspreche jeder
rechtsstaatlichen, demokratischen Grundordnung.
"Die zukünftige Konvention kann hier aber nur dann Schutz bieten,
wenn die Ausnahmen vom Anwendungsbereich, die immer häufiger für die
Staatssicherheit bemüht werden, eingeschränkt sowie die
Eingriffsmöglichkeiten durch staatliche Behörden ausreichend
definiert werden. Schließlich muss die Nichteinhaltung der
Mindeststandards durch den Europarat auch sanktioniert werden
können", betonte Maier. "Dann aber könnte die neue
Datenschutzkonvention nicht nur einen Beitrag für ein gemeinsames
transatlantisches Verständnis leisten, sondern auch den
datenschutzrechtlichen Standard für Europa, die USA und den Rest der
Welt setzen", schloss der der Vorsitzende des Datenschutzrates.
Bilder von 8. Europäischen Datenschutztag im Bundeskanzleramt sind
über das Fotoservice des Bundespressedienstes,
http://fotoservice.bundeskanzleramt.at, kostenfrei abrufbar.
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