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Datenschutztag: Konvention des Europarates als globales Instrument?

Experten thematisieren im Bundeskanzleramt die Modernisierung der Datenschutzkonvention

Wien (OTS) - Anlässlich des 8. Europäischen Datenschutztages fand heute, Freitag, eine gemeinsame Veranstaltung des Bundeskanzleramts, der neuen Datenschutzbehörde und des Datenschutzrates unter dem Titel "Modernisierung und Rolle der Datenschutzkonvention des Europarates" statt. Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen standen die laufenden Arbeiten an der Anpassung der Datenschutzkonvention an aktuelle technologische, gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie die mögliche Rolle der Konvention als globales Datenschutzinstrument.

Jean-Philippe Walter, Stellvertreter des Eidgenössischen Datenschutz-und Öffentlichkeitsbeauftragten und Keynote-Speaker der Tagung, erläuterte die Hintergründe zur notwendigen Anpassung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, sprich der Datenschutzkonvention des Europarates (Konvention 108): "Die über dreißig Jahre alte Konvention hat keineswegs an Bedeutung verloren, sie ist immer noch eine ausgezeichnete Grundlage für den Datenschutz, aber es sind dringend Anpassungen an die technologische Entwicklung nötig." Die Grundsätze der Konvention, dem historisch betrachtet, ersten und einzigen Dokument mit verbindlichen Datenschutzbestimmungen, seien weltweit anerkannt.

"Wenn wir die Einhaltung der Grundrechte bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten stärken wollen, müssen künftig die Kontrollmechanismen ausgebaut werden. Gleichzeitig soll der globale Anspruch und offene Charakter der Konvention gewahrt bleiben. Daran arbeitet der zuständige Ausschuss des Europarats", so Walter, der auch Vorsitzender des Beratenden Ausschusses der Konvention ist. Dabei sei auf den nötigen Ausgleich zwischen öffentlichen und privaten Interessen zu achten: "Es sollten immer jene Mittel der Datenverarbeitung gewählt werden, die am wenigsten in die Grund- und Freiheitsrechte des einzelnen eingreifen." Ziel der Überarbeitung sei es auch, eine ausreichende Transparenz bei der Verarbeitung von Daten zu garantieren und das Auskunftsrecht für Betroffene zu wahren.

Auch die Datenschutzbeauftragte des Europarates, Eva Souhrada-Kirchmayer, betonte die Notwendigkeit eines weltweit wirksamen Instruments für den Datenschutz. "Es ist wichtig und sinnvoll, dass EU und Europarat aufeinander befruchtend wirken und nicht in Konkurrenz treten. Denn nur gemeinsam kann eine Stärkung des Datenschutzes in Europa und weltweit bewirkt werden. Die Europaratskonvention ist offen für den Beitritt aller Staaten der Welt. Ein globales Instrument ist damit also bereits vorhanden und wird hoffentlich demnächst in modernisierter Form vorliegen", so Souhrada-Kirchmayer.

Andrea Jelinek, Leiterin der neuen, unabhängigen Datenschutzbehörde in Österreich, sieht die Verantwortung im Datenschutz sowohl beim Staat, als auch beim Einzelnen: "Wir müssen den Spagat schaffen zwischen dem staatlichen Abwehrrecht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen in ihre Privatsphäre auf der einen Seite und dem eigenen Beitrag jedes Einzelnen zum sorgfältigen Umgang mit seinen Daten auf der anderen Seite."

Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, ging auf die jüngsten Diskussionen rund um die Snowden-Enthüllungen ein. "Mit einer anlasslosen und systematischen Überwachung durch die Geheimdienste, wie auch schon zuvor bei der Vorratsdatenspeicherung, wird das Prinzip der Unschuldsvermutung und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit untergraben", so Maier. Ein Überwachungsstaat sei damit schlicht verfassungswidrig und widerspreche jeder rechtsstaatlichen, demokratischen Grundordnung.

"Die zukünftige Konvention kann hier aber nur dann Schutz bieten, wenn die Ausnahmen vom Anwendungsbereich, die immer häufiger für die Staatssicherheit bemüht werden, eingeschränkt sowie die Eingriffsmöglichkeiten durch staatliche Behörden ausreichend definiert werden. Schließlich muss die Nichteinhaltung der Mindeststandards durch den Europarat auch sanktioniert werden können", betonte Maier. "Dann aber könnte die neue Datenschutzkonvention nicht nur einen Beitrag für ein gemeinsames transatlantisches Verständnis leisten, sondern auch den datenschutzrechtlichen Standard für Europa, die USA und den Rest der Welt setzen", schloss der der Vorsitzende des Datenschutzrates.

Bilder von 8. Europäischen Datenschutztag im Bundeskanzleramt sind über das Fotoservice des Bundespressedienstes,
http://fotoservice.bundeskanzleramt.at, kostenfrei abrufbar.

Rückfragen & Kontakt:

Rückfragehinweis:
Dr. Eckhard Riedl
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
Tel.: +43 1 53115 202822

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