• 17.01.2014, 09:54:27
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Tierschutzprozess: 140 Interessierte hörten Präsentation von scharfem Gutachten

In 10 Seiten widerlegt Univ.-Prof. Velten OLG-Berufungsurteil: Ankündigung legaler Kampagnen keine Nötigung - SPÖ-Justizsprecher kündigt legistische Konsequenzen an

Utl.: In 10 Seiten widerlegt Univ.-Prof. Velten OLG-Berufungsurteil:
Ankündigung legaler Kampagnen keine Nötigung -
SPÖ-Justizsprecher kündigt legistische Konsequenzen an =

Wien (OTS) - Der Presseclub Concordia in der Wiener Innenstadt war
mit 140 BesucherInnen völlig überfüllt, als die Vorständin des
Instituts für Strafrecht der Uni Linz ihr 10 seitiges Gutachten zum
Tierschutzverfahren vor dem LG Wr. Neustadt präsentierte. Dabei ging
es um die Rechtsansicht des OLG Wien, die Androhung einer legalen
Kampagne mit permanenten Demonstrationen zur Beendigung des
Pelzhandels sei eine schwere Nötigung. Prof. Petra Velten führte aus,
dass die OLG-Richterinnen einfach das Fernziel der Kampagne, nämlich
Tierschutz - also ein Staatsziel, ausgeklammert hatten. Dieser
"Auslegungstrick", so Velten, würde die notwendige Abwägung zur
Frage, ob die Androhung rechtswidrig sei, unmöglich machen. Es sei
völlig legal, mit Hilfe von Demonstrationen durchzusetzen zu
versuchen, dass die Menschen keinen Pelz mehr kaufen und dadurch
Firmen vom Pelzhandel Abstand nehmen. Dieses Vorgehen vorher
anzudrohen sei ein "milderes Mittel" und daher im öffentlichen Recht
sogar Voraussetzung vor der Anwendung von Zwangsmitteln. Wenn eine
Handlung als Mittel zu einem Zweck legal ist, muss diese vorher
anzudrohen, um den Zweck ohne dieses Mittel zu erreichen, ebenfalls
legal sein! Das Gutachten ist im vollen Wortlaut hier nachzulesen:
http://www.martinballuch.com/?p=3695.

SPÖ-Justizsprecher Dr. Hannes Jarolim nannte das Gutachten logisch
schlüssig und die einzig vernünftige Position zu dieser Frage. In
scharfen Worten verurteilte er das Vorgehen der Justiz im
Tierschutzprozess und zeigte sich verwundert, mit wie viel Fantasie
jeweils neue Interpretationen von Strafgesetzen gefunden werden, um
sie auf legale Kampagnenarbeit der Zivilgesellschaft anzuwenden. Er
kündigte an, mit seinem Koalitionspartner legistische Konsequenzen zu
diskutieren und eine mögliche Reform des gesamten Strafgesetzbuches
durchzuführen, um Anachronistisches auszusondern und derartige
Instrumentalisierungen in Hinkunft auszuschließen.

Tierschutzprozess-Anwalt Mag. Stefan Traxler berichtete von einem
Gespräch mit dem zuständigen Richter Csarmann, der von einem Beginn
der Neuauflage des Verfahrens am LG Wr. Neustadt ab Anfang April
ausgeht. Traxler gab sich zuversichtlich, dass Prof. Veltens
Argumente Gehör finden würden. Sie seien die rationalste Auslegung
des Nötigungsparagraphens 105 StGB. Der ehemalige Angeklagte Chris
Moser ergänzte, dass er in Innsbruck noch heute vor Kleider Bauer
wöchentlich Demonstrationen gegen Pelz abhalte und daher regelmäßig
eine Nötigung begehe, wäre die Rechtsansicht des OLG korrekt.

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