- 07.01.2014, 19:00:32
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DER STANDARD - Kommentar: "Die beschuldigte Partei" von Michael Völker
Das Weisungsrecht gehört weg vom Minister - und der darf nicht von der ÖVP sein. (Ausgabe vom 8.1.2014)
Utl.: Das Weisungsrecht gehört weg vom Minister - und der darf nicht
von der ÖVP sein. (Ausgabe vom 8.1.2014) =
Wien (OTS) - Die Diskussion um die Weisungskette im Justizministerium
ist wichtig, im Grunde genommen aber von symbolischer Bedeutung - was
der Diskussion keinen Abbruch tun soll. Die Frage des Weisungsrechts
alleine sagt nur bedingt etwas über eine mögliche politische
Einflussnahme des (parteiischen) Justizministers auf die
Staatsanwaltschaft aus.
Dass die Zahl der Weisungen in den vergangenen Jahren deutlich
gestiegen ist, wie Recherchen des Standard ergeben haben, muss nicht
unbedingt auf einen Missbrauch deuten. Wenn etwa erhöhte Sensibilität
im Umgang mit Verfahren nach dem NS-Verbotsgesetz eingefordert und
diese mittels Weisungen in konkreten Fällen angeordnet wird, ist das
positiv, das werden wohl die meisten so sehen, aus█genommen jene, die
sich vor so einer Rechtspflege fürchten müssen.
Dass Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eine Weisung erteilt, das
Verfahren gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der
Inseratenaffäre nicht im ersten Anlauf einzustellen - darüber kann
man streiten. Inhaltlich mag das gerechtfertigt gewesen sein, auch
wenn das Verfahren schlussendlich doch noch eingestellt wurde. Dass
das Ganze mitten im Wahlkampf geschehen ist und eine ÖVP-Politikerin
dabei dem SPÖ-Spitzenkandidaten ordentlich am Zeug geflickt hat, ist
pro█blematisch und tut der Glaubwürdigkeit der Justiz nicht gut.
Das Weisungsrecht gehört neu aufgestellt, es gehört weg von einem
Minister, der von einer Partei bestellt wird und dieser verbunden
ist. Politischer Missbrauch gehört weitestgehend ausgeschlossen. Ob
das Weisungsrecht einem Generalstaatsanwalt übertragen wird oder ob
ein Weisenrat eingesetzt wird, sollte das Ergebnis eines politischen
Entscheidungsfindungsprozesses sein, der hoffentlich möglichst bald
eingeleitet wird. Der aktuelle Justizminister Wolfgang Brandstetter
hat das ja in Aussicht gestellt.
Tatsächlich ist nicht das Weisungsrecht des Ministers das Problem,
das Problem ist der Minister selbst. In diesem Fall heißt das Problem
Wolfgang Brandstetter. Dass der Minister als Strafverteidiger
Bösewichter vertreten hat und in politischen Prozessen wie im Fall
Telekom tätig war, mag ungünstig in der Optik sein, das wahre Problem
ist aber, dass die ÖVP sich den Justizminister aussuchen durfte.
Gegen die ÖVP läuft ein Verfahren, die Volkspartei wird von der
Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt. Es geht um den Verdacht
der Geldwäscherei und der Beihilfe zur Untreue. Der ÖVP wird
vorgeworfen, Telekom-Gelder zur illegalen Wahlkampffinanzierung
angenommen zu haben.
Und diese ÖVP, die sich in einem Strafverfahren verantworten muss,
darf sich aussuchen, wen sie zum Justiz█minister macht. Das ist
schlichtweg absurd. Die SPÖ mischt sich nicht ein, das ist Teil der
Koalitionsvereinbarung. Auch absurd. Die Wahl von ÖVP-Chef Michael
Spindelegger fiel schließlich auf Brandstetter, warum auch immer.
Eigentlich müsste das selbstverständlich sein: Die ÖVP hätte von sich
aus auf das Nominierungsrecht des Justizministers verzichten müssen,
sie ist beschuldigte Partei und damit befangen. Befangen ist
selbstverständlich auch der Minister, den sie aufgestellt hat - und
den sie wieder abberufen kann, wenn er nicht folgsam ist.
Brandstetter kann per Weisungsrecht der ÖVP eine Anklage ersparen,
wenn er will, zumindest auf dem Papier. Und wir sind in Österreich:
Da finden SPÖ und ÖVP nichts Schlimmes daran.
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