• 30.12.2013, 10:22:59
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ARBÖ: "Licht am Tag" ab 01. Jänner 2014 Pflicht in der Schweiz

Wien (OTS) - Ab 01. Jänner 2014 gilt in der Schweiz "Licht am Tag".
Betroffen von der Pflicht sind vierrädrige Fahrzeuge und Motorräder.
Als Beleuchtungsvarianten gelten Tagfahr- oder Abblendlicht,
berichtet der ARBÖ. Ausgenommen sind alle anderen Fahrzeugarten, wie
zum Beispiel Mofas, E-Bikes und Fahrräder. Ebenfalls ausgenommen sind
Oldtimer mit einer erstmaligen Zulassung vor dem 01.01.1970.

In den ersten Tagen (voraussichtlich 1-2 Wochen) nach dem
Inkrafttreten der Regelung, planen die Behörden, die Fahrzeug-Lenker
noch nicht zu strafen, sondern auf die Neuerung aufmerksam zu machen.
Wer danach ohne Licht am Tag unterwegs ist, muss laut ARBÖ mit
Strafen von 40 Schweizer Franken rechnen (etwa 31 Euro).

In Tunnels, bei Dämmerung oder schlechter Witterung, bleibt das
Einschalten des Abblendlichts - wie bisher - verpflichtend.
Tagfahrleuchten sind in diesen Fällen nicht ausreichend. Lichtpflicht
am Tag gibt es bereits in etlichen europäischen Staaten, darunter die
skandinavischen Länder sowie Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn.
In Österreich wurde das Gesetz, mit Licht am Tag unterwegs sein zu
müssen - unter anderem aufgrund der Initiative des ARBÖ - bereits am
1. Januar 2008 wieder aufgehoben. Freiwillig darf aber in Österreich
mit folgender aktiven Beleuchtung unter Tags gefahren werden:
spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht,
Fernlicht oder Nebelscheinwerfern), Abblendlicht, Abblendscheinwerfer
alleine (ohne Schlussleuchte), Nebelscheinwerfer und Abblendlicht,
Nebelscheinwerfer alleine.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR

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