• 12.12.2013, 14:21:13
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Gerstl zum Lehrerdienstrecht: Beide Seiten haben hart verhandelt und sich aufeinander zubewegt

Mandatare der ÖVP erreichten konkrete Verbesserungen

Utl.: Mandatare der ÖVP erreichten konkrete Verbesserungen =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die Anforderungen an die Schule sind andere als
vor etwa zehn Jahren. Die neue Lehrerausbildung haben wir bereits
umgesetzt, nun kommt auch das dazugehörige Dienstrecht für neu
eintretende Junglehrerinnen und -lehrer. Im heutigen
Verfassungsausschuss wurden wesentliche Forderungen der Lehrerinnen
und Lehrer berücksichtigt. Beide Seiten haben hart verhandelt und
sich nun aufeinander zubewegt", so heute, Donnerstag,
ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl.

"Im Zuge der parlamentarischen Behandlung wurde eine Vielzahl von
Gesprächen geführt, die auch zu konkreten Verbesserungen der
ursprünglichen Vorlage geführt haben", führte Gerstl Folgendes an:

- Um den Anforderungen von Lehrerinnen und Lehrern in der
Sekundarstufe II gerecht zu werden, wurde für die
Unterrichtsgegenstände, die im geltenden Lehrverpflichtungssystem den
beiden höchsten Lehrverpflichtungsgruppen I (z.B. Deutsch, Lebende
Fremdsprache, Baukonstruktion, Rechnungswesen und Controlling) und II
(z.B Mathematik) zugeordnet sind, mit dem Gewichtungsfaktor 1,1
versehen. Das heißt, eine Vertragslehrperson, die ausschließlich in
solchen Unterrichtsgegenständen verwendet würde, erfüllt die
22stündige Unterrichtsverpflichtung durch den Einsatz im Ausmaß von
20 Wochenstunden.
- Für die Möglichkeit der Erfüllung der Zuordnungsvoraussetzungen im
Wege des berufsbegleitend zu absolvierenden Masterstudiums wird ein
Übergangszeitraum vorgesehen. Der Masterabschluss bleibt aber
Anstellungserfordernis. Jene, die nur mit Bachelorabschluss
unterrichten, müssen den Master innerhalb von fünf Jahren nachholen.
Insbesondere im Berufsbildenden Höheren Schulwesen, aber auch in
anderen Schularten ist der Unterricht durch "Praktiker/innen" eine
wichtige und zeitgemäße Bereicherung. Im neuen Dienstrecht wurde
daher die Einstiegsmöglichkeit für Quereinsteiger/innen verbessert
(Anrechnung von bis zu zwölf Jahren Praxiserfahrung) - im derzeit
geltenden Recht sind es nur bis zu fünf Jahre.
- Der aus wichtigen dienstlichen Gründen vorübergehend zulässige
Einsatz außerhalb der Lehrbefähigung bzw. im Rahmen einer
Mitverwendung wird ab einer Dauer von mehr als einem Semester bzw.
einem Schuljahr an die Zustimmung der Lehrperson geknüpft.
- Eine Arbeitszeitstudie soll das neue Dienstrecht evaluieren. Ein
Antrag geht auf die innere Schulreform ein.
- Zudem wird im Zuge von Entschließungsanträgen u.a. auf die
Arbeitsplatzsituation, die Entlastung von Verwaltungsaufgaben oder
die Frage von Unterstützungspersonal eingegangen, die jedoch nicht im
Dienstrecht zu regeln sind.

Gerstl ging abschließend zudem auf einige Eckpunkte des neuen
Dienstrechts ein: "Neue deutlich höhere Einstiegsgehälter schaffen
auch künftig ein attraktives Berufsbild für Junglehrerinnen und
-lehrer. Insgesamt schafft das System innerhalb der Lehrerinnen und
Lehrer eine gerechtere Bezahlung. Das neue Dienstrecht wird nach
einer Übergangsfrist mit dem Schuljahr 2019/20 für alle in Kraft
treten."
(Schluss)

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