• 10.12.2013, 10:32:16
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Schuldsprüche im Fall PIP-Brustimplantate

VKI unterstützt 73 betroffene Frauen aus Österreich, nach Verurteilungen Schadenersatz möglich

Utl.: VKI unterstützt 73 betroffene Frauen aus Österreich, nach
Verurteilungen Schadenersatz möglich =

Wien (OTS) - Im Strafprozess in Sachen PIP-Brustimplantate wurden
heute in Marseille Schuldsprüche gefällt. Der Verein für
Konsumenteninformation (VKI), der 73 Geschädigte aus Österreich beim
Verfahren in Frankreich vertritt, begrüßt die Urteile und wird -
sobald diese rechtskräftig sind - Schadenersatzansprüche bei einem
französischen Fonds für Verbrechensopfer anmelden. So kann zumindest
bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro Entschädigung erlangt
werden.

Die Zivilverfahren des VKI gegen den Haftpflichtversicherer der
PIP, die Allianz Versicherung in Paris, sind dagegen weiterhin
anhängig. Die Versicherung setzt nach wie vor darauf, Ansprüche von
betroffenen Frauen der Verjährung auszusetzen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des
österreichischen Konsumentenschutzministeriums - eine Sammelaktion
für Österreicherinnen, die durch Brustimplantate der französischen
Firma PIP (Poly Implant Prothèse) geschädigt wurden. 73 Frauen aus
Österreich schlossen sich dem Strafverfahren gegen den Gründer von
PIP und vier leitende Angestellte an. Die Gruppe der
Österreicherinnen ist damit die größte Gruppe ausländischer
Betroffener im französischen Strafverfahren. In Summe geht es für die
österreichischen Geschädigten um rund 580.000 Euro.

Die Anklage im aktuellen Verfahren lautete auf vorsätzliche
Täuschung und Betrug. PIP hatte für seine Produkte offenbar billiges
Industriesilikon verwendet. Die Folgen für tausende Frauen weltweit
waren platzende Implantate und Entzündungen, die einen raschen
Austausch erforderten. Manche Ärzte rieten auch ohne akute
Beschwerden zum Austausch der Implantate, was für die Betroffenen
erneute Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden bedeutete.
Die aus dem mangelhaften Produkt entstandenen Schäden können die
Betroffenen gegen den Hersteller geltend machen. Doch PIP ist
insolvent und - aus heutiger Sicht - ist damit für die Geschädigten
dort nichts zu holen.

"Das aktuelle Urteil ist für die betroffenen Frauen zunächst
einmal eine Genugtuung. Es zeigt, dass Praktiken wie bei PIP nicht
ungestraft bleiben", meint Juristin Ulrike Wolf, die gemeinsam mit
der französischen Rechtsanwältin Sigrid Preiss-Semmer die heutige
Urteilsverkündung in Marseille für den VKI mitverfolgte. Sobald die
Urteile rechtskräftig werden, ermöglichen sie zudem den Geschädigten
bei SARVI (Service d'aide au recouvrement en faveur des victimes
d'infractions) in Frankreich Anträge auf Entschädigung einzubringen.
Da sich die Täter als vermögenslos deklariert hatten, bleibt nur
dieser Weg, um zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.

"Der Fonds SARVI ersetzt Höchstbeträge bis zu 3.000. Bei
Schadenssummen, die sich im Einzelfall zwischen 4.000 und 20.000 Euro
bewegen, ist das nur ein Teil, aber jedenfalls mehr als nur ein
Tropfen auf den heißen Stein", erklärt VKI-Juristin Wolf.

Die rund 20 Musterprozesse des VKI gegen den französischen
Haftpflichtversicherer von PIP, die Allianz Versicherung mit Sitz in
Paris, laufen unterdessen weiter. Die Allianz bestreitet die
Wirksamkeit des Versicherungsvertrages und die Zuständigkeit für
Frauen außerhalb Frankreichs. Die Versicherung war bislang auch nicht
bereit, zumindest auf die Verjährung von möglichen Forderungen zu
verzichten und damit eine - für beide Seiten - kostengünstige Klärung
der Rechtsfragen zu ermöglichen.

"Es überrascht uns sehr, dass eine Versicherung ganz
offensichtlich darauf setzt, dass sich die Betroffenen eine Klage in
Frankreich nicht leisten können und daher auf ihre möglichen
Ansprüche verzichten", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs
Recht im VKI. "Der VKI wird aber alles tun, damit keines der Opfer
von möglichen Ansprüchen ausgeschlossen wird."

"Der Schadensfall PIP ist ein weit über die Grenzen von Frankreich
hinausgehender Massenschaden und die Regeln der Europäischen Union
stehen auf dem Prüfstand, ob Geschädigte ihre Ansprüche auch
tatsächlich über alle Grenzen hinweg durchsetzen können", so Peter
Kolba abschließend.

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