- 10.12.2013, 09:23:19
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Weidenholzer: Lehren aus Lampedusa gezogen
EU-Innenausschuss beschließt grundlegend verbesserte Frontex-Regeln - Europäische Regelungen auf hohem Niveau sollen das Abdrängen von Booten auf Hoher See verbieten
Utl.: EU-Innenausschuss beschließt grundlegend verbesserte
Frontex-Regeln - Europäische Regelungen auf hohem Niveau
sollen das Abdrängen von Booten auf Hoher See verbieten =
Wien (OTS/SK) - Gestern Abend wurde in Straßburg die Verordnung über
die Überwachung der Seeaußengrenzen beschlossen.
SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer konnte als zuständiger
Chefverhandler der sozialdemokratischen Fraktion einen stärkeren
Fokus auf Suche und Rettung, eine bessere Integration der Grund- und
Menschenrechte, eine stärkere parlamentarische Kontrolle und das
Verbot der Abdrängung auf Hoher See durchsetzen. "Besonders wichtig
war es mir zu verhindern, dass kleine Boote auf Hoher See abgedrängt
werden. Vor dem Hintergrund der Tragödie von Lampedusa war es
dringend notwendig, dieser Praxis Einhalt zu gebieten. In der
Verordnung haben wir deshalb die Verpflichtung zur Rettung von
Menschenleben gesetzlich verankert", sagt Weidenholzer, Mitglied im
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Dienstag
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In den vergangenen Jahren sind mehr
als 20.000 Menschen bei dem Versuch, über das Mittelmeer nach Europa
zu gelangen, ums Leben gekommen. Schätzungen gehen davon aus, dass
ein Viertel der Personen bei diesem Versuch stirbt. ****
Weidenholzer konnte durchsetzen, dass die Einreise nur unter sehr
strengen Voraussetzungen verweigert werden darf. "Die
Grundrechtscharta und das Völkerrecht verlangen, dass niemand
zurückgewiesen wird, wenn ihm in einem anderen Land Gefahr für Leib
und Leben droht", erklärt Josef Weidenholzer. Weitere Erfolge sieht
der EU-Abgeordnete im stärkeren Fokus auf Suche und Rettung und einer
stärkeren parlamentarischen Kontrolle, wonach die Grenzschutzagentur
Frontex angehalten wird, dem Parlament regelmäßig zu berichten, vor
allem was die Einhaltung der Grundrechte betrifft.
Vor einem Jahr hatte der Europäische Gerichtshof den Beschluss des
Rates zur Überwachung der Seeaußengrenzen aufgehoben und entschieden,
dass der Ratsbeschluss, der auf der Rechtslage vor Lissabon zustande
gekommen war, bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung weiterhin
anzuwenden ist. Weidenholzer: "Die Abstimmung im Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ist nun Rückenwind für
einen schnellen Abschluss der Verhandlungen mit dem Rat, um die
derzeitige, rechtlich untragbare und nicht grundrechtskonforme
Rechtsbasis zu verbessern." (Schluss) bj
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