• 04.12.2013, 12:59:08
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  • OTS0156 OTW0156

Kreuzanbringung in Wiener Volksschule nicht gesetzeskonform: Anzeige

Wien (OTS) - Als Reaktion auf die Weigerung sowohl der Schule als
auch des Wiener Stadtschulrates, einer Elterngruppe Informationen zur
konfessionellen Schüler-Verteilung in der öffentlichen Volksschule
ihrer Kinder zu liefern, wurde nun ein Anwalt eingeschaltet. Dieser
brachte entsprechende Auskunftbegehren ein um feststellen zu können,
ob die gesetzliche Grundlage für das Anbringen von Schulkreuzen
gegeben ist. "Es ist unfassbar, mit welcher Verbissenheit sowohl die
Schule als auch die Aufsichtsbehörde uns Informationen verweigern,
die uns als unmittelbar betroffene Eltern gesetzlich zustehen. Beim
Thema Religion wird hierzulande das Legalitätsprinzip offensichtlich
nur als Empfehlung verstanden" kommentierte einer der betroffenen
Eltern die willkürliche Kreuzanbringung sowie die merkwürdige
Blockade seitens der Behörde.

Der Umstand, dass in einigen Klassen und Aufenthaltsräumen der
betroffenen Schule Kreuze hängen während sie in anderen, ohne
jeglichen sichtbaren Grund, fehlen, führt indessen zu einem weiteren
juristischen Nachspiel. In einer von der Initiative Religion ist
Privatsache eingebrachten Anzeige wurde der Wiener Stadtschulrat, als
Aufsichtsbehörde, auf die gesetzlich nicht gedeckte und daher
willkürliche Vorgehensweise der Schulleitung hingewiesen. Ferner
wurde eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch in Aussicht gestellt, sollte
demnächst keine gesetzlich gedeckte Lösung gefunden werden.
Für Initiative-Obmann Heinz Oberhummer handle es sich bei den
betroffenen Eltern um "couragierte Bürgerinnen und Bürger, die gegen
die religiöse und letztendlich auch politische Instrumentalisierung
von öffentlichen Einrichtungen ihre Stimme erhoben haben". Ferner gab
Oberhummer zu bedenken, dass Eltern, die an einer christlich
geprägten Erziehung ihrer Kinder interessiert sind, "ohnehin
katholische bzw. evangelische Privatschulen zu Verfügung stehen".

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