• 02.12.2013, 10:18:19
  • /
  • OTS0067 OTW0067

Kein Berufsvorbehalt für Gesundheitspsychologen zu Lasten der Unternehmensberater und Lebens-/Sozialberater

WKÖ fordert: Klarstellung im Psychologengesetz notwendig

Utl.: WKÖ fordert: Klarstellung im Psychologengesetz notwendig =

Wien (OTS/PWK859) - Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) hat sich einstimmig für eine Klarstellung im
Psychologengesetz 2013 ausgesprochen, wonach das kürzlich erst
novellierte Gesetz nicht in bestehende Rechte der Lebens- und
Sozialberater und der Unternehmensberater eingreifen darf.

Der Nationalrat hat im Juni eine weitreichende Neufassung des
Psychologengesetzes be-schlossen, womit einerseits die den
Gesundheitspsychologen vorbehaltenen Tätigkeitsbe-reiche umfassend
beschrieben worden sind und andererseits den Gesundheitspsychologen
ausdrücklich die berufsmäßige Ausübung der Gesundheitspsychologie
vorbehalten wurde. "Die bisherige Bestimmung, dass der
Berechtigungsumfang von Gewerben in der Gewerbeordnung nicht berührt
werden darf, ist entfallen - dies kann zu einer erheblichen
Einschränkung des Tätigkeitsbereiches der Lebens- und Sozialberater
sowie in Teilbereichen der Unternehmensberatung führen", befürchten
die Spartenobleute Konrad Steindl, Bundessparte Gewerbe/Handwerk, und
Hans-Jürgen Pollirer, Bundessparte Information/Consulting. Die
Wirtschaftskammer Österreich wird daher eine Gesetzesinitiative mit
dem Ziel starten, dass die Berufsrechte dieser beiden Branchen
jedenfalls gewahrt und unangetastet bleiben. (JR)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel