• 28.11.2013, 08:15:31
  • /
  • OTS0014 OTW0014

Sanierung der 2. Säule der Altervorsorge, Forderung an die neue Bundesregierung

Offener Brief des Pekabe an die Koalitionsverhandler

Utl.: Offener Brief des Pekabe an die Koalitionsverhandler =

Wien (OTS) - Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wird mit massiver
medialer Unterstützung täglich die zukünftige Unfinanzierbarkeit der
staatlichen Pensionen - "1. Säule" - heraufbeschworen. Gleichzeitig
wird als Allheilmittel die "2.Säule" (insbesondere das
Pensionskassensytem) gepriesen. Verschwiegen wird dabei aber immer,
dass diese bröckelnde 2. Säule zuerst saniert werden muss, bevor sie
in der Altersvorsorge wirklich von Nutzen sein kann. Mit der
PKG-Novelle 2012 wurde die Chance auf eine Verbesserung des
schlechtesten PK-Systems in Europa leider vertan.
PEKABE richtet daher als kurzfristig umsetzbar an die künftige
Regierung nachstehend angeführte Forderungen der von uns vertretenen
Betroffenen, bis zu 1,5 Millionen Wählerinnen und Wähler:

1. Die 2012 kurzfristig eingeräumte Option zur Vorwegbesteuerung laut
§48b PKG, die auf Grund schlechter Kommunikation und unverständlich
knapper Terminsetzung nur von wenigen Berechtigten in Anspruch
genommen wurde, ist als Dauerrecht für alle Pensionskassen- bzw.
Betriebliche Kollektiv-Versicherungs- Berechtigten ab
Pensionszahlungsbeginn freizugeben, der fixe Vorwegsteuersatz ist
sozial gerechter durch den Halbsteuersatz zu ersetzen und die
anschließende Pension ist steuerfrei auszuzahlen. Der Staat könnte
aus der Vorwegsteuer durch vermehrte Inanspruchnahme dieser Regelung
sofort und auch in Zukunft mit hohen ao. Steuer-Mehreinnahmen
rechnen.

2. Arbeitnehmerfinanzierte Pensionen, die aus Pensionskassen bzw. aus
der Betrieblichen Kollektiv-Versicherung bezogen werden und solche,
für die gemäß § 48a und § 48b PKG bereits eine Vorwegsteuer in Höhe
von 25 bzw. 20% des gesamten Deckungskapitals entrichtet wurde, sind
zu 100 % steuerfrei zu stellen. Die derzeit zusätzlich zur bereits
geleisteten Lohn- bzw. Vorwegsteuer eingehobene Lohnsteuer auf 25 %
der PK-Pension stellt eine klare Doppelbesteuerung dar, ist als
solche verfassungswidrig und daher aufzuheben.

3. Die Pensionskassen müssen durch die Wiedereinführung der
Mindestertragsgarantie auf das Pensionskapital zu einer
Ergebnisverantwortung verpflichtet werden. Sie sind derzeit der
einzige Anbieter eines Vorsorgeprodukts, der ohne Haftung für das
anvertraute Kapital wirtschaften kann. So ist nicht einmal der Erhalt
des Kapitals gewährleistet.

4. Die Befristung mit 31.10.2013 für die Umstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Pensionskasse bzw. in die BKV ist ebenso wie die
Einschränkungen für den optionalen Verzicht auf die
Schwankungsrückstellung für ALLE Leistungsberechtigten aufzuheben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PKB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel