• 26.11.2013, 09:30:32
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Fekter: "Großer Tag im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug"

Finanzministerin unterzeichnet Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung

Utl.: Finanzministerin unterzeichnet
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung =

Wien (OTS/BMF) - "Heute ist ein großer Tag im Kampf gegen den
Mehrwertsteuerbetrug", freute sich Finanzministerin Dr. Maria Fekter
heute anlässlich ihrer Unterzeichnung der
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung. "Nun können wir verhindern,
dass in missbrauchsanfälligen Bereichen Betrügereien wie
Karussellbetrug (Vorsteuerbetrug bzw. organisierter
Mehrwertsteuerbetrug) in Österreich um sich greifen." zeigte sich
Fekter überzeugt und erklärte weiter: "Mit dieser Verordnung haben
wir derartigen Betrugsszenarien den Nährboden entzogen."

Von Karussell- bzw. Vorsteuerbetrug wird dann gesprochen, wenn eine
Kette von Warenlieferungen vorliegt und von einem Glied dieser Kette
die Mehrwertsteuer nicht an die Finanz entrichtet, der Vorsteuerabzug
von den anderen Unternehmern jedoch geltend gemacht wird. Hierbei
sind zumeist grenzüberschreitende Lieferungen vorgelagert. Im
Anschluss werden die Waren im Bestimmungsland weiterverkauft und der
Vorsteuerabzug geltend gemacht, die Umsatzsteuer aber nicht
abgeführt. Durch das so genannte Reverse-Charge-Verfahren verschiebt
sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Da der
Vorsteuerabzugsberechtigte somit gleichzeitig Steuerschuldner ist,
wird die missbräuchliche Inanspruchnahme der Vorsteuer verhindert.
Durch die Verordnung sollen insbesondere betrugsanfällige Bereiche
und Dienstleistungen vom Übergang der Steuerschuld erfasst werden.
Folgende Umsätze werden als solche klassifiziert:

- Lieferungen von Videospielkonsolen, Laptops und Tablet-Computern,
wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5.000 Euro
beträgt
- Lieferungen von Gas und Elektrizität an einen Unternehmer, dessen
Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände in deren
Weiterlieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser
Gegenstände von untergeordneter Bedeutung ist.
Übertragungen von Gas- und Elektrizitätszertifikaten
- Lieferungen von Metallen (aus Kapitel 71 und aus Abschnitt XV der
Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen bestimmte Positionen), außer
diese fallen unter die Schrott-Umsatzsteuerverordnung, BGBl. II Nr.
129/2007, oder die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG 1994 wird
angewendet.
- Steuerpflichtige Lieferungen von Anlagegold im Sinne des § 24a
Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994.

Die Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember
2013 ausgeführt werden.

"Durch Karussellgeschäfte entgehen der öffentlichen Hand jährlich
große Summen. Leider werden auch Betrüger immer raffinierter, und so
kosten gefälschte Rechnungen und Scheingeschäfte die EU-Staaten
jährlich mehrere Milliarden Euro." betonte Fekter.

"Umso mehr freue ich mich, dass wir das System durch die
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung besser gegenüber Missbrauch
absichern können. Die Umsetzung ermöglicht uns, kriminellen
Handlungen rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben. Denn faire
Wettbewerbsbedingungen sowie der Schutz der redlichen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben für mich oberste Priorität,"
so Finanzministerin Fekter abschließend.

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