- 20.11.2013, 15:19:10
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Umweltdachverband zur Schwarzen Sulm: EU kennt kein Pardon
- Nächster Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens wurde eingeleitet
Utl.: - Nächster Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens wurde
eingeleitet =
Wien (OTS) - Begründetes Mahnschreiben eingelangt - Bundeskanzleramt
versucht abzuwiegeln
- UWD an LH Voves: Ziehen Sie endlich die Konsequenzen!
Die EU-Kommission setzte heute Mittwoch den nächsten Schritt im
Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik
Österreich wegen Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot gemäß
Wasserrahmenrichtlinie in Form einer begründeten Stellungnahme,
nachdem das erste Mahnschreiben im April nicht ernst genommen wurde.
"Wir begrüßen, dass die EU ihre konsequente Linie bei Verstößen gegen
EU-Recht fortsetzt und bei rechtswidrigen Eingriffen in Gewässer im
sehr guten Zustand kein Pardon kennt", betont Gerhard Heilingbrunner,
ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.
LH Voves in der Sulm-Bredouille
Wie bereits bekannt, hat LH Voves im September überraschend und
völlig vereinbarungswidrig einen positiven Wasserrechtsbescheid nach
§ 21a Wasserrechtsgesetz erlassen und somit die seitens der obersten
Wasserrechtsbehörde verlangte nachträgliche Prüfung torpediert. In
Reaktion darauf brachte der Umweltdachverband gegen LH Voves und
führende Beamte des Landes eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf
Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien ein. Auch
Bundesminister Berlakovich ging gegen diesen rechtswidrigen Bescheid
vor und brachte eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein.
"Trotzdem ist damit in Sachen Kraftwerksbau keine aufschiebende
Wirkung verbunden. Wir begrüßen daher, dass die EU-Kommission nun
weiter gegen die Republik Österreich und das Bundesland Steiermark
vorgeht. Dem Vernehmen nach versucht das Bundeskanzleramt mittels
eines Briefes, der heute nach Brüssel abgeschickt werden soll, die
Wogen zu glätten und der EU-Kommission Sand in die Augen zu streuen;
dies mit der Begründung, dass das Verfahren vor dem
Verwaltungsgerichtshof noch offen sei. Die Argumente des
Bundeskanzleramtes gegenüber der EU-Kommission sind jedoch
grundlegend falsch: Genau genommen verfügen die Kraftwerksbetreiber
über alle erforderlichen - rechtskräftigen - Bescheide des Landes und
könnten - auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko - mit dem Bau
beginnen. Wir richten daher den Appell an das Bundeskanzleramt und LH
Voves, das Briefe schreiben zu unterlassen und stattdessen endlich
konkrete Schutzmaßnahmen für die Sulm inklusive eines sofortigen
Baustopps einzuleiten! Die willkürliche und rechtswidrige
Herabstufung des Gewässerzustandes der Schwarzen Sulm von "sehr gut"
auf "gut" durch LH Voves wird jetzt eine ordentliche Strafaktion
seitens der Kommission zu Folge haben müssen. Sollte nicht sofort
eingelenkt werden, drohen eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof, saftige Strafzahlungen und ein fortgesetztes Verfahren
der Korruptionsstaatsanwaltschaft im eigenen Haus", so
Heilingbrunner.
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