- 19.11.2013, 14:12:50
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Ministerratsbeschluss zu Lehrerdienstrecht lässt für uniko Fragen offen
Präsident Schmidinger: "Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse dienen"
Utl.: Präsident Schmidinger: "Die Lehrbefähigung darf nicht als
Worthülse dienen" =
Wien (OTS) - Der heutige Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im
Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz (uniko)
nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des
umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein wesentlicher
Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie
vor unbefriedigend geregelt. Die Regierungsseite habe sich zwar im
Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts
bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten,
räumt der Präsident der uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So
sei es positiv zu bewerten, dass für die "Lehrbefähigung" ein
Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten
Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben wird.
Ungeklärt sei allerdings nach wie vor, welche Konsequenzen mit der
"Lehrbefähigung" faktisch verknüpft werden, bemängelt Schmidinger.
Das neue Dienstrecht eröffne die Möglichkeit, dass Absolventinnen und
Absolventen des Bachelors, sobald sie in das unbefristete
Dienstverhältnis gelangen, auf den Masterabschluss verzichten und in
der Folge als "Lückenbüßer" eingesetzt werden, womit die
ursprünglichen Qualitätsansprüche unterlaufen werden. Schmidinger:
"Wir müssen es vermeiden, dass die Lehrbefähigung am Ende des Tages
nur noch als Worthülse dient." Dass künftig ein Masterstudium neben
einer vollen Lehrverpflichtung zu absolvieren ist - ebenfalls ein
wesentlicher Kritikpunkt der uniko - verstärkt die Bedenken, wonach
auf längere Sicht nicht voll ausgebildetes Lehrpersonal zum Einsatz
kommen wird.
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