- 16.11.2013, 05:00:35
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Strahlentherapie: Klare Bundesvorgaben, falsch umgesetzt
Ärztekammer-Hawliczek: Österreichischer Strukturplan Gesundheit in sich widersprüchlich
Utl.: Ärztekammer-Hawliczek: Österreichischer Strukturplan
Gesundheit in sich widersprüchlich =
Wien (OTS) - Die aktuelle Kontroverse darüber, ob es in Österreich
genug Strahlentherapiegeräte zur Behandlung Krebskranker gibt oder
nicht, beruhe auf widersprüchlichen Festlegungen im Österreichischen
Strukturplan Gesundheit (ÖSG), sagte der Obmann der Bundesfachgruppe
Radioonkologie-Strahlentherapie in der Österreichischen Ärztekammer
(ÖÄK), Robert Hawliczek. "Die klaren Vorgaben des Bundes im ÖSG
entsprechen dem aktuellen, in Westeuropa üblichen Standard. Das
Problem ist die fehlerhafte Umsetzung im Großgeräteplan, der im
selben Dokument enthalten ist", so Hawliczek.
Jüngste Aussagen der niederösterreichischen Landeskliniken-Holding,
wonach man mit sechs Geräten im Plan sei, sei nach dem fehlerhaften
Großgeräteplan korrekt, nach der - westeuropäischen Standards
entsprechenden - Vorgabe des Bundes aber völlig unzureichend.
Hawliczek: "Erstens wird eines der in Niederösterreich stehenden
Geräte vom Burgenland bezahlt und ist daher seriöserweise diesem
Bundesland zuzurechnen. Zweitens legt der Bund im ÖSG ganz klar
folgende Planungsrichtwerte für Strahlentherapie fest: ein Gerät pro
100.000 bis 140.000 Einwohner. Selbst wenn man die Einwohnerzahl
Niederösterreichs durch den höheren Wert, also 140.000, dividiert,
ergibt sich ein Bedarf von zwölf Strahlentherapiegeräten." Ungeachtet
dessen habe sich Niederösterreich ein Soll von sechs Geräten in
seinen Großgeräteplan schreiben lassen. Es sei also kein Wunder, dass
30 bis 40 Prozent der krebskranken Niederösterreicher zur Therapie
nach Wien pendeln.
Länderübergreifende Planung auf Basis realer Bedarfszahlen
Insofern würde auch die für Wien geplante Aufstockung auf 14 Geräte
die Not der Betroffenen so lange nicht lindern, solange etwa
Niederösterreich für seine Bürger nur die Hälfte der benötigten
Strahlentherapiegeräte bereitstellt. Eine länderübergreifende
örtliche Verteilung von Großgeräten wäre daher absolut sinnvoll.
Fasse man Wien, Niederösterreich und das Burgenland zu einer
Versorgungsregion von 3,6 Millionen Einwohnern zusammen, ergebe sich
ein Bedarf von 26 Strahlentherapiegeräten. Tatsächlich seien es nur
17. "Außer in Salzburg, Tirol und Vorarlberg klafft zwischen dem, was
der ÖSG vorsieht, und dem, was sich die Länder in den Großgeräteplan
schreiben ließen, eine mehr oder weniger große Lücke", so
Radioonkologen-Sprecher Hawliczek.
Gang zum Patientenanwalt ist nicht Priorität von Krebskranken
Besonders die Patientenanwälte der Steiermark, aber auch Kärntens,
denen laut eigenen Aussagen keine Beschwerden vorliegen, mögen
nachrechnen. Außerdem sei es bedenklich, wenn Patientenanwälte
Versorgungsmängel erst dann aufzeigen, wenn sich Patienten
beschweren. "Menschen, die ums Überleben kämpfen, haben in der Regel
andere Prioritäten", so Hawliczek. Zudem würden viele Ärztinnen und
Ärzte allein schon aus ethischen Gründen darauf verzichten, ihre
Patienten mit den Folgen langer Wartezeiten zu konfrontieren. "Wir
wissen, dass sich die Heilungschancen mit jedem Tag Warten
verringern, aber wir können diesen Menschen ja auch keine Alternative
bieten", beschreibt Hawliczek das Dilemma.
"Nur noch zynisch" sei es, wenn der Bundesminister den bis in die
Nacht arbeitenden Krebstherapeuten ausrichtet, sie mögen nicht nur
halbtags arbeiten. Besser wäre es, er würde - im Sinne der Patienten
- seinen defekten Großgeräteplan reparieren. (ar)
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