• 15.11.2013, 19:08:54
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"DER STANDARD"-Kommentar: "Unrecht mit Unrecht bekämpfen" von Andrea Schurian

Fall Gurlitt zeigt: Wir bewegen uns auf rechtlich schwierigem Terrain (ET 16.11.2013)

Utl.: Fall Gurlitt zeigt: Wir bewegen uns auf rechtlich schwierigem
Terrain (ET 16.11.2013) =

Wien (OTS) - Intrige am Kunstmarkt? Familienfehde (wer hat übrigens
bei den anderen Gurlitt-Familienmitgliedern geschaut, was es da an
Sammelbeständen gibt)? Sippenhaftung?

Tägliche Hatz vulgo überdosierte Sensationsberichterstattung zu
Cornelius Gurlitt, der sich - verdächtig! - nie bis selten auf
Familienfesten blicken ließ; der zu Nachbarn - kauzig! - Distanz
hielt, unerkannt durch Einkaufszentren streifte und - sein
Verhängnis! - mit 9000 Euro in der Manteltasche von München nach
Zürich reiste. Letzteres brachte den "Kunstskandal" ins Rollen, seine
mehr als tausend Werke umfassende Kunstsammlung wurde bekanntlich
beschlagnahmt. (Da hatte Herr Gurlitt Pech, unser ehemaliger schöner
Finanzminister transportiert nicht läppische 9000 Euro, sondern
prallgefüllte Geldkoffer für die Schwiegermama von hier nach da. Aber
das ist eine andere, peinliche Geschichte.)

Nun können wir also erste Reihe fußfrei und mit erhöhtem Unwohlsein
miterleben, wie rasant nach einjährigem behördlichem Schockschweigen
und staatsanwaltlicher Hilflosigkeit massenmediale Hyperventilation
gepaart mit politischen Panikattacken Grundwerte der Demokratie sowie
bestehende Gesetze ins Wanken bringt. Man kann es sich dieser Tage
jedenfalls nicht oft genug vorsagen: Deutschland ist eigentlich ein
Rechtsstaat. Und Cornelius Gurlitt ist Erbe einer Privatsammlung -
vor allem "entarteter Kunst", die von den Nazis in deutschen Museen
beschlagnahmt worden war. Vater Hildebrand Gurlitt griff als einer
der vier Kunsthändler, die offiziell mit dem Verkauf beauftragt
worden waren, selbst fleißig zu. Außer ihm taten dies übrigens
führende Museen weltweit, die solcherart ihre Sammlungen der
klassischen Moderne begründeten und ausbauten, nicht zuletzt das New
Yorker Museum of Modern Art. Restitution wäre eventuell auch dort ein
nötiges und lohnendes Forschungsfeld.

Jetzt wurde in Deutschland, endlich, eine Taskforce eingerichtet,
auch um den Verdacht zu entkräften, der Staat wolle sich die
beschlagnahmte Sammlung nach Gurlitts Tod unter den Nagel reißen.
Politiker jeder Coleur informieren und empören sich - ebenso
zizerlweise, wie Gurlitts Sammlung öffentlich gemacht wird, um zu
klären, ob Werke darunter sind, die Juden weit unter Marktwert
abgepresst worden waren. Dies ist juristisch zumindest umstritten.
Restitutionsexperten, die unverdächtig sind, Problemfälle unter den
Tisch kehren zu wollen, betonen: Nach gültiger Rechtslage können
Private Raubkunst haben, so viel sie wollen. Es hänge von Gurlitts
gutem Willen ab, ob allfällige Ansprüche befriedigt werden.
Zumindest, als er den Verkaufserlös eines Bildes (Max Beckmanns
Löwenbändiger) mit den Erben des ursprünglichen Besitzers teilte,
hat er ihn bewiesen.

Das hilflose, auf Zuruf reagierende und keineswegs gesetzeskonforme
Vorgehen deutscher Behörden zeigt, wie fragil der Boden ist, auf dem
wir uns fast siebzig Jahre nach Kriegsende bewegen. Raubkunst gibt es
nicht nur in Museen, sondern in großen Privatsammlungen, zu denen man
sich Zutritt verschaffen müsste. Wie? Und was ist mit anderen
enteigneten Gütern außer Kunst? Wohldurchdachte Gesetzesänderung tut
not. Abgesehen davon, dass Deutschland kein mit Österreich
vergleichbares Restitutionsgesetz hat, das Museen zur Rückgabe
zwingt: Eine rasch zurechtgezimmerte Lex Gurlitt würde nur
Ungerechtigkeit mit Ungerechtigkeit bekämpfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PST

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