- 13.11.2013, 12:03:08
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RTR-GmbH erlässt neue Verordnung und führt "Kurzrufnummern mit Stern" für tariffreie Dienste ein
Wien (OTS) - Am Freitag, 15. November 2013, tritt die vierte Novelle
der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung
2009 (KEM-V 2009) in Kraft, mit der "Kurzrufnummern mit Stern" für
die Erbringung von tariffreien Diensten eingeführt werden.
"Ein wesentlicher Vorteil kurzer Rufnummern ist die leichte
Merkbarkeit und damit verbunden die einfachere Bewerbung. Die
Regulierungsbehörde kommt daher dem Wunsch der Branche und der
Diensteanbieter nach und führt öffentliche Kurzrufnummern mit einem
Erkennungszeichen, dem Stern, für die Erbringung von tariffreien
Diensten ein", erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der
RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die
Motivation für die Verordnungsnovelle. "Ein Beispiel für eine solche
Kurzrufnummer wäre '*4321'. Der Stern ist Teil der Nummer und wird
wie eine Ziffer gewählt. Anrufe zu Kurzrufnummern mit Stern sind
entgeltfrei", führt Serentschy weiter aus.
Der neue Rufnummernbereich eignet sich auch für sogenannte
Vanity-Nummern. D.h. jede Ziffer wird durch einen auf der
Telefontastatur abgebildeten Buchstaben ersetzt. Die Nummer "*9436"
beispielsweise könnte als "*WIEN" beworben werden. Erlaubt sind
Wörter ab 3 Buchstaben. "Ob sich diese Darstellungsform von
Rufnummern, die in Amerika vielfach eingesetzt wird, auch in
Österreich durchsetzen wird, entscheidet allerdings der Markt. Wir
bieten den Marktteilnehmern jedenfalls die erforderlichen
Rahmenbedingungen", ergänzt Serentschy.
"Um bei der Einführung des Rufnummernbereiches für alle
Marktteilnehmer Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt das
"first-come-first-served"-Prinzip erst nach einem Monat. Alle bis zu
einem Monat nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung gestellten Anträge
gelten als zeitgleich eingebracht, die Zuteilung erfolgt in diesem
Zeitraum per Los", erklärt Serentschy die Zuteilungsmodalitäten.
Die KEM-V-Novelle ist unter folgendem Link
https://www.rtr.at/de/tk/KEMV2009Novelle04 abrufbar bzw. im
Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht.
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