• 07.11.2013, 09:22:39
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  • OTS0040 OTW0040

Gesetzwidrige Klauseln in den neuen "E-Banking-AGBs" der BAWAG PSK

HG Wien gegen Risikoverschiebungen auf die Kunden

Utl.: HG Wien gegen Risikoverschiebungen auf die Kunden =

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen
die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche
Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen
Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig
überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht
Wien (HG Wien) hat nun neun der zehn beanstandeten Klauseln für
gesetzwidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die BAWAG PSK hatte im Februar 2013 ihre AGBs für das "e-banking"
geändert. Der VKI stellte - aufgrund vermehrter Kundenbeschwerden -
bei einer näheren Prüfung fest, dass zahlreiche Klauseln nicht nur
unverständlich, sondern auch rechtswidrig waren. Insbesondere wurden
den Konsumenten Sicherheitsvorkehrungen aufgebürdet, die keinerlei
gesetzliche Grundlage haben. Der VKI ist daher gegen diese
Bedingungen mit Verbandsklage vorgegangen.

Das HG Wien stellte nun fest, dass folgende Klauseln jedenfalls
gröblich benachteiligend sind, da sie den Konsumenten
Verhaltensweisen aufbürden, die auch sorgfältige Menschen nicht
regelmäßig durchführen:

- die selbstständige und regelmäßige Änderung des PIN
- das Verbot der Eingabe von Identifikationsmerkmalen und TANs auf
fremden Websites (dies gilt vor allem auch, wenn es sich um
betrügerische Websites handelt und der Kunde meint, er sei auf einer
Website der Bank)
- die Verpflichtung, bei abweichenden Daten in den von der Bank
übermittelten SMS die Bank unverzüglich zu verständigen
- die sofortige Löschung von SMS nach Übermittlung

Auch ein gänzlicher Haftungsausschluss für Schäden, die durch
Netzwerkanbieter entstehen, auch wenn diese als Erfüllungsgehilfen
der Bank tätig wurden, wurde als gesetzwidrig angesehen. Bei
Verwendung einer APP wurde der Konsument dazu verpflichtet, seine APP
sowie sein Betriebssystem des mobilen Endgerätes immer auf dem
"neuesten Stand" zu halten. Hier sah das Gericht nicht nur eine
Intransparenz der Klausel, sondern auch eine unzulässige
Risikoüberwälzung auf den Kunden.

Weiters ist es nicht ausreichend, dass die Bank dem Kunden
wichtige Mitteilungen (z.B. Kreditkartenabrechnungen,
Kontonachrichten, Änderungsmitteilungen) lediglich durch die
Abrufbarkeit oder Übermittlung elektronisch im Wege des "e-banking"
zur Verfügung stellt. Hier sah es das Gericht als nicht in allen
denkbaren Fällen gewährleistet, dass die Information tatsächlich zum
Kunden gelangt.

"Das Gericht setzt der Tendenz der Banken, im Online-Banking für
die Kunden alle nur denkbaren Sorgfaltspflichten zu erfinden und das
Risiko von Fehlern im System auf die Kunden zu überwälzen klare
Grenzen", freut sich Mag. Jennifer Wassermann, zuständige Juristin im
Bereich Recht des VKI.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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