• 05.11.2013, 19:05:00
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DER STANDARD-Kommentar: "Rechtspflege im politischen Morast" von Michael Völker

"Mut und Initiative der Justiz sind durchaus punktuell gesetzt"; Ausgabe vom 06.11.2013

Utl.: "Mut und Initiative der Justiz sind durchaus punktuell
gesetzt"; Ausgabe vom 06.11.2013 =

Wien (OTS) - Es gilt die Unschuldsvermutung. Natürlich. Das ist fast
schon ein geflügeltes Wort, in vielen Fällen kaum noch ernst gemeint,
oft schon als Vorwurf vorgetragen: Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auch in diesem Fall gibt es noch keine Schuldsprüche, es muss erst
einmal das Verfahren abgewartet werden. Aber es gibt eine Anklage.
Immerhin. Dass politische Delikte - in diesem Fall geht es um den
Vorwurf der Untreue und der Vorteilsnahme - angeklagt werden, ist in
Österreich noch längst keine Selbstverständlichkeit.
Auf der Anklagebank werden sitzen: ein ehemaliger Landeshauptmann,
zwei ehemalige Landesräte, einer davon war auch Parteichef der
Kärntner Freiheitlichen, ein ehemaliger Nationalratsabgeordneter.
Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig, Stefan Petzner. Ein
Sittenbild in Blau und Orange.
Worum es geht: Eine Werbebroschüre des Landes wurde so ähnlich auch
als Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet.
Der vermutete Schaden: 219.000 Euro. Die Vermengung von
Landesinteressen und Parteiinteressen hatte in Kärnten System und
kommt auch in anderen Bundesländern, im schwarzen Niederösterreich
ebenso wie im roten Wien, vor. Vielleicht nicht ganz so plump.
Der zweite Punkt in der Anklage: Bei der Sanierung eines Tunnels soll
der Landeshauptmann von einem Bieter einen "Sponsorbetrag" gefordert
haben. Von solchen Vorgängen hat man in Kärnten (und außerhalb) nicht
zum ersten Mal gehört. Dass die Justiz durchgreift, ist neu.
Die Angeklagten, die bis vor wenigen Monaten noch als die politische
Elite ihres Landes gegolten hatten, stehen sinnbildlich für die
Verrottung des politischen Systems. Ein System des Gebens und
Nehmens, der Seilschaften, der Abhängigkeiten, der Gegenfinanzierung:
mein Geld, dein Geld, unser Geld. Zwischen dem Land und der Partei
wurde kaum ein Unterschied gemacht. Die Vergabe der finanziellen
Mittel des Landes und der ihr zugehörigen Gesellschaften diente der
Machtabsicherung. Nicht, dass dieses System völlig neu wäre. Und
nein, auch anderen Parteien war - und ist - dieses System nicht
fremd. Aber die Freiheitlichen wandten es besonders unmittelbar an.
Offenbar hat man sich auch bei der Justiz ein Herz gefasst. Das sei
auch erwähnt, denn die Arbeit der Justiz ging gerade in Kärnten nicht
immer ganz angst- und pannenfrei vonstatten: Dass die handelnden und
angeklagten Personen jetzt nicht mehr an den Hebeln der Macht sitzen,
scheint den Mut des rechtspflegenden Personals durchaus beflügelt zu
haben. Recht so. Alles, was der Justiz dazu verhilft, ihrer Arbeit
nachzukommen und der weitverbreiteten Freunderlwirtschaft dort ihre
Grenzen zu setzen, wo diese schlichtweg kriminell wird, ist zu
unterstützen.
Selbstverständlich sind die Entscheidungen der Justiz zu
respektieren. Das gilt auch für die Einstellung des Verfahrens gegen
Kanzler Werner Faymann, der sich mit Inseraten, die ÖBB und Asfinag
zu finanzieren hatten, das Wohlwollen des Boulevards zu sichern
versucht hat. Aber auffällig ist es schon, wo der Mut der Justiz die
Flügel hebt - und wo nicht. Was jenen Politikern und Ex-Politikern
jetzt in Kärnten widerfährt, möge ihren Kollegen in Wien, St. Pölten
und anderswo dennoch als Abschreckung dienen. Das spart vielleicht
viel Geld, mein, dein, unser Geld.

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