• 30.10.2013, 11:40:52
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Handelsangestellten-KV: 65 Jahre niedergeschriebene Sozialpolitik

Erste Kommentierung als wichtiges Nachschlagwerk präsentiert

Utl.: Erste Kommentierung als wichtiges Nachschlagwerk präsentiert =

Wien (OTS/ÖGB) - Am Vorabend der zweiten Verhandlungsrunde für den
Handelskollektivvertrag wurde gestern, am 29. Oktober, in der
Österreichischen Nationalbibliothek im Rahmen einer Diskussion unter
dem Titel "ArbeitnehmerInnenrechte durchsetzen - die Bedeutung des
Handelsangestellten-KV" die erste Kommentierung für den
Kollektivvertrag 2013 präsentiert. "Der KV wird oft auf die
Gehaltspolitik reduziert, in Wahrheit stellt er aber auch 65 Jahre
niedergeschriebene Sozialpolitik dar", betonte der für den Handel
zuständige stv. Geschäftsbereichsleiter in der GPA-djp (Gewerkschaft
der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier), Manfred Wolf:
"Die hier festgehaltene 1988/89 ausverhandelte Arbeitszeitverkürzung
für die Handelsangestellten war beispielsweise die erste derartige
Maßnahme im Dienstleistungsbereich."++++

Diese Arbeitszeitverkürzung bezeichnet auch einer der Initiatoren und
Mitautoren des Kommentars, Günther Löschnigg, Leiter der Instituts
für Arbeits- und Sozialrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz,
als einen Meilenstein in der Entwicklung des
Handels-Kollektivvertrags, dem er Vorbildfunktion für die
Arbeitsrechtsgesetzgebung zubilligte. Als Vorsitzender des
Betriebsausschusses an der Universität sei er mit den Mühen eines
Betriebsrats zwar bestens vertraut, so Löschnigg, die vielen Mails,
die ihn zum Handels-KV erreichen, könne er trotzdem nicht immer
beantworten, mit diesen Fragen seien die BetriebsrätInnen bei der
GPA-djp und bei der AK bestens aufgehoben. Außerdem appellierte der
ehemalige Leiter der Rechtsabteilung in der GPA-djp durchaus
kritisch, den KV auch zu entrümpeln, wie er erklärte: "Weil er auch
Themenbereiche enthält, die bereits vom Gesetz ausreichend geregelt
sind."

Maria Stoissier bezeichnete den Kollektivvertrag als wichtiges
Nachschlagwerk, dessen praktischer Nutzen von der neuen Kommentierung
verstärkt werde: "Ich bin überzeugt davon, dass damit viele Passagen
und Bestimmungen für die KollegInnen verständlicher werden." Die
langjährige Betriebsrätin betonte außerdem, wie wichtig es wäre, im
Kollektivvertrag für die mittlerweile mehr als 500.000 Angestellten
im Handel endlich ein Mindestgehalt von 1.500 Euro zu verankern. Anna
Ritzberger-Moser, Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und des
Zentral-Arbeitsinspektorats im Bundesministerium für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz lobte nicht nur die Kommentierung, sondern den
KV an sich: "Um diesen Flächenkollektivvertrag beneiden uns andere
Länder, weil er das Auseinanderdividieren der Angestellten und ihrer
Ansprüche unmöglich macht." Das Arbeitsinspektorat kontrolliert nicht
die Bezahlung, sondern die Arbeitszeit, wobei die Höchstarbeitszeit
im Handel schon eine Herausforderung bedeute, so Ritzberger-Moser.

"Die lange Tradition und die hohe Qualität des Kollektivvertrages
haben ständige Entwicklungsarbeit erfordert, die wir auch in Zukunft
leisten wollen und leisten werden", kündigte Wolf an: "Das große
Erfolgsgeheimnis ist die bewusste Wahrnehmung der
Veränderungsprozesse der Branche und die Ausbalancierung der Inhalte
entsprechend den Bedürfnislagen der Beschäftigten und Unternehmer im
Handel."

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