- 21.10.2013, 12:46:37
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Flexible Arbeitszeiten: Frau in der Wirtschaft legt Forderungspaket vor
Umfrage belegt: Flexiblere Arbeitszeiten gerade von Frauen verstärkt gewünscht - Bundesvorsitzende Fürntrath-Moretti: Realitätsnahe Rahmenbedingungen schaffen
Utl.: Umfrage belegt: Flexiblere Arbeitszeiten gerade von Frauen
verstärkt gewünscht - Bundesvorsitzende Fürntrath-Moretti:
Realitätsnahe Rahmenbedingungen schaffen =
Wien (OTS/PWK733) - "Wir sehen in der betrieblichen Praxis immer
wieder, dass der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten gerade bei
Frauen stark vorhanden ist. Doch selbst wenn Unternehmen und
Arbeitnehmerin miteinander eine Lösung finden könnten, hakt es oft an
den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen",
sagte die Bundesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft, Adelheid
Fürntrath-Moretti, am Montag in einer Pressekonferenz.
Um zu beleuchten, wie praktikable Lösungen aussehen können und wo
Rahmenbedingungen geändert werden müssten, hat Frau in der Wirtschaft
beim Meinungsforschungsinstitut market eine österreichweite Umfrage
unter 1.800 Personen in Auftrag gegeben. Deutliches Fazit der
Erhebung: Mehr Flexibilität ist das Gebot der Stunde. "Der Wunsch
nach Individualität wird durchwegs groß geschrieben", fasste
market-Institutsvorstand David Pfarrhofer zusammen. "Gerade wenn wir
über Flexibilität nachdenken, ist bei den Frauen die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie Thema Nummer eins. Hier ist Handlungsbedarf
gegeben".
87% der Befragten sagen, verschieden lange Arbeitstage wären für
sie sehr interessant. Drei Viertel würden sich die Arbeitszeit gern
auf weniger Tage pro Woche aufteilen. Von Zuhause aus arbeiten würden
gerne zwei Drittel. "Wenn es um die Einteilung der Arbeitszeiten
geht, sieht man, dass deutlich mehr Frauen als Männer einen späteren
Arbeitsbeginn haben und vermutlich auch brauchen, um ihre Kinder in
Betreuungseinrichtungen zu bringen", so Pfarrhofer weiter.
"Flexiblere Zeiteinteilung stößt auf breite Zustimmung, wie die
Umfrage belegt. Es muss also darum gehen, individuelle Spielräume zu
finden und im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
umzusetzen", so Fürntrath-Moretti. Um vor allem dem Wunsch der Frauen
nach flexibleren Arbeitsformen entgegenzukommen, hat Frau in der
Wirtschaft fünf Forderungen zusammengefasst:
1. Durchrechnung der Arbeitszeit
Derzeit kann eine Durchrechnung der Arbeitszeit, z.B. lange/kurze
Wochen, nur auf der Grundlage eines KV-Modells durchgeführt werden.
Der gesetzliche Spielraum wird in den KV jedoch nicht oder nur
teilweise genutzt. Hier wäre eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes
wünschenswert, wonach die Durchrechnung auch mittels
Einzelvereinbarung festgelegt werden könnte. Damit könnte der/die
ArbeitnehmerIn einfach zwischen unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten
wechseln.
2. Änderung der Zuschlagspflichten bei 10-Stunden-Tagen
Derzeit sind bei einem 10-Stunden-Tag die neunte und zehnte Stunde
als zuschlagspflichtige Überstunden abzurechnen (Ausnahme gelten u.a.
bei Gleitzeit und 4-Tage-Woche). Obwohl per Gesetz möglich, sind auf
Kollektivvertragsebene kaum Fortschritte möglich. Um die Flexibilität
zu erhöhen, soll die tägliche Normalarbeitszeitgrenze auf 10 Stunden
- unter grundsätzlicher Beibehaltung der wöchentlichen
Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche - angehoben werden (wie in
Deutschland). Somit wären die neunte und zehnte Stunde keine
Überstunden und damit zuschlagsfrei.
3. Mehr Flexibilität bei Höchstarbeitszeit
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt derzeit 10 Stunden. Nur unter
sehr restriktiven Bedingungen darf länger gearbeitet werden.
Zumindest für bestimmte Fälle und Arbeitsplätze geringer Belastung
sind die Spielräume, mehr als 10 Stunden zu arbeiten, zu erweitern.
Zu denken ist etwa an Gleitzeit, Reisezeiten oder kurzfristig
abzuschließende Projekte.
4. Homeoffice - Bestimmungen zu Ruhezeiten anpassen
Derzeit gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot an Samstagen
(ab 13 Uhr) und an Sonntagen (0-24 Uhr), wobei eine durchgehende
Ruhezeit von 36 Stunden eingehalten werden muss. Unter der Woche gilt
eine Ruhezeit von 11 Stunden (in KV auf 8 Stunden reduzierbar). Das
geltende Recht schränkt die flexible Zeiteinteilung bei Teleworking
stark ein.
Um die Gestaltungsfreiheit für die ArbeitnehmerInnen zu erhöhen,
sollen die gesetzlichen Ruhezeiten bei Teleworking verringert werden.
Dies sollte auch ohne kollektivvertragliche Regelung mit Einzel- bzw.
Betriebsvereinbarung möglich sein. Die Gesamtarbeitszeit bleibt davon
unberührt.
5. Homeoffice - Ausnahme von Überstundenzuschlägen am Abend
Zahlreiche Kollektivverträge sehen ab einer gewissen Uhrzeit, meist
ab 20 Uhr, Nacht- oder erhöhte Überstundenzuschläge vor. Bei
Teleworking kann die Arbeitszeit flexibel eingeteilt werden, d.h.
der/die ArbeitnehmerIn beginnt beispielsweise erst am Abend zu
arbeiten. Hier soll es Ausnahmen für Telearbeit geben.
Das Forderungsprogramm und weitere Informationen finden Sie unter:
www.unternehmerin.at (PM)
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