- 18.10.2013, 13:32:48
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Wirtschaft lehnt willkürliche Eingriffe ins Arbeitsrecht ab
WKÖ-Gleitsmann: Abschaffung von Konkurrenzklausel gefährlich - Jobs sichern statt gefährden
Utl.: WKÖ-Gleitsmann: Abschaffung von Konkurrenzklausel gefährlich -
Jobs sichern statt gefährden =
Wien (OTS/PWK731) - Aus der Sicht der Wirtschaft sind willkürliche
Eingriffe ins Arbeitsrecht und weitere Regulierungen strikt
abzulehnen. Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung
in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), hält fest: "Schon jetzt
haben die Unternehmen in Österreich mit einer Überregulierung im
Arbeitsrecht zu kämpfen. An dieser Schraube weiter zu drehen bringt
Verschärfungen, die für die Wirtschaft untragbar wären".
Derzeit biete das Arbeitsrecht in Österreich ohnehin nur geringe
Spielräume - und diese sind plausibel begründbar, so Gleitsmann. Der
WKÖ-Experte verweist in diesem Zusammenhang etwa auf die
Konkurrenzklausel: Diese ist nicht zwingend und wird freiwillig mit
dem Arbeitnehmer vereinbart. Sie tritt zudem nur unter ganz
bestimmten Voraussetzungen in Kraft und soll unlauteren Wettbewerb
verhindern, indem unterbunden wird, dass essentielle Informationen
aus einem Betrieb an die Mitbewerber gelangen.
Gleitsmann: "Wenn ein Mitarbeiter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,
aber auch Kunden seines Arbeitgeberbetriebes gut kennt und mit diesem
Wissen nahtlos zur Konkurrenz wechselt, kann das für das
ursprüngliche Unternehmen den Ruin bedeuten". Eine Abschaffung der
Konkurrenzklausel, wie sie nun gefordert wurde, ist daher strikt
abzulehnen.
Auch die Idee, dass Unternehmen Ausbildungskosten z.B. bei einer
berechtigten Entlassung nur 3 Jahre lang zurückfordern können, ist
kontraproduktiv und gefährlich, betont Gleitsmann: "Denn damit
riskiert man, dass Betriebe bei ihren Aufwendungen für Aus- und
Weiterbildung der Mitarbeiter auf die Bremse steigen, weil sie
fürchten müssen, Fachkräfte für die Konkurrenz auszubilden".
Ebenso ist aus Sicht der Wirtschaft jede weitere Verteuerung von
Überstunden klar abzulehnen. "Überstunden sind in Österreich schon
jetzt im internationalen Vergleich sehr teuer. Zudem sichern
Überstunden Arbeitsplätze: Es ist besser, Auftragsschwankungen mit
Überstunden aufzufangen als mit kurzfristigem Stellenauf- oder abbau.
Jede weitere Verteuerung würde Arbeitsplätze kosten und wäre damit
kontraproduktiv", so Gleitsmann.
Kritik an All-In-Verträgen weist Gleitsmann zurück, weil diese
auch im Interesse der Arbeitnehmer liegen: All-In-Verträge
implizieren, dass ein Arbeitnehmer über KV-Höhe entlohnt wird. Die
Überzahlung fällt auch dann an, wenn gar keine
Überstunden geleistet werden, zum anderen wird die Überzahlung bei
All-In-Vereinbarungen - im Unterschied zu ausgewiesenen Überstunden -
auch bei Berechnung der Sonderzahlungen berücksichtigt.
Konventionalstrafen machen aus Sicht der Wirtschaft durchaus Sinn,
da die Höhe des Schadens oft nur schwer oder überhaupt nicht für den
Arbeitgeber nachweisbar ist - etwa, wenn der Mitarbeiter Unterlagen
zurückbehält oder vernichtet, Daten löscht oder das schädigende
Verhalten länger zurückliegt.
Gleitsmann abschließend: "Vorschläge wie diese gehen in die
falsche Richtung. Statt über Maßnahmen nachzudenken, die den
Betrieben Prügel vor die Füße werfen und damit die Jobs in unserem
Land gefährden, müssen wir gerade jetzt alles daran setzen,
Beschäftigung zu sichern und das Wachstum zu stützen." (PM)
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