• 15.10.2013, 13:59:03
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  • OTS0152 OTW0152

Umweltdachverband: Schwarze Sulm landet beim Höchstgericht!

- UWD begrüßt Amtsbeschwerdeverfahren durch BM Berlakovich - EU-Vertragsverletzungsverfahren ist damit vorläufig ausgesetzt

Utl.: - UWD begrüßt Amtsbeschwerdeverfahren durch BM Berlakovich
- EU-Vertragsverletzungsverfahren ist damit vorläufig
ausgesetzt =

Wien (OTS) - "Bundesminister Niki Berlakovich hat die Konsequenzen
aus den unentschuldbaren Fehltritten der Steirischen Landesverwaltung
gezogen und als oberste Wasserrechtsbehörde den rechtswidrig
erteilten Bescheid für den Bau des Kleinwasserkraftwerks an der
Schwarzen Sulm an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen", freut sich
Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des
Umweltdachverbandes. Am 4. September hatte das Amt der
Steiermärkischen Landesregierung entgegen der eindeutigen Anweisungen
der obersten Wasserrechtsbehörde gestützt auf § 21a
Wasserrechtsgesetz einen positiven Wasserrechtsbescheid erlassen und
damit die klaren Vorgaben des Wasserrechts, der
EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Anweisungen des Ministeriums
missachtet.
Einen Tag vor Ablauf der Beschwerdefrist leitet Berlakovich heute ein
Amtsbeschwerdeverfahren gegen den Bescheid ein und setzt somit ein
klares Zeichen für den Erhalt der wertvollen Flusslandschaft.
"Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Der Umweltminister setzt
damit seine konsequente Haltung in Sachen Schwarze Sulm fort und
bewahrt Österreich vor weiteren Schäden und Verurteilungen durch den
Europäischen Gerichtshof. Die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren
der EU-Kommission können somit vorerst ausgesetzt werden. Mögliche
Strafzahlungen sind damit einstweilen vom Tisch", so Heilingbrunner
abschließend.

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