• 15.10.2013, 09:58:02
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Countdown für die Schwarze Sulm

Jetzt fällt die Entscheidung durch den Umweltminister

Utl.: Jetzt fällt die Entscheidung durch den Umweltminister =

Wien (OTS) - Sind die Tage der Schwarzen Sulm als frei fließendes und
von reizvollen Hang- und Schluchtwäldern umrahmtes Flussjuwel
gezählt? Am morgigen 16. Oktober endet die Einspruchsfrist von
Umweltminister Nikolaus Berlakovich gegen den falschen
wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid der Steirischen
Landesregierung für das umstrittene Sulm-Kraftwerk. "Wir erwarten
uns, dass der Minister nun endlich handelt und eine Amtsbeschwerde
gegen das Land Steiermark macht. Sachlich gibt es keine andere
Möglichkeit, um der Schwarzen Sulm noch zu ihrem Recht zu verhelfen.
Es ist einfach die Pflicht des Ministers einzuschreiten, wenn eine
Landesregierung falsche Bescheide ausstellt", sind sich Beate
Striebel vom WWF und Johannes Wahlmüller von GLOBAL 2000 einig.

Auch 9.000 Österreicherinnen und Österreicher haben innerhalb weniger
Wochen mit ihrer Unterschrift bekräftigt, dass sie sich ein
entschlossenes Eintreten des Umweltministers gegen die Zerstörung
einer der letzten ökologisch intakten Flüsse vor der Zerstörung
erhoffen. Sie fordern Berlakovich auf, unverzüglich mit einer eine
Amtsbeschwerde gegen den steirischen Landeshauptmann Franz Voves
vorzugehen. Die Petition wird heute von Vertretern des WWF und GLOBAL
2000 an Nikolaus Berlakovich übergeben.

In einem bislang beispiellosen Kniefall vor einem Privatunternehmer,
haben Landeshauptmann Franz Voves und das Land Steiermark am 4.
September 2013 einen positiven Wasserrechtsbescheid für den
Kraftwerksbau erlassen, obwohl sowohl die EU-Kommission als auch das
BMLFUW eine Genehmigung für rechtswidrig halten. Am morgigen Mittwoch
um 24 Uhr endet die gesetzliche Frist, innerhalb derer Umweltminister
Nikolaus Berlakovich als Oberbehörde diesen Bescheid beim
Verwaltungsgerichtshof anfechten kann, in dem er eine - seit vielen
Wochen von den zuständigen Beamten vorbereitete - Amtsbeschwerde
endlich unterzeichnet.

Lässt der Umweltminister die Frist verstreichen, sind die
Rechtsmittel in Österreich weitestgehend ausgeschöpft und es droht
letztendlich der Bau des Kraftwerks, das sowohl energiepolitisch
unsinnig ist als auch gegen geltendes EU-Recht verstößt. Damit rückt
eine Verurteilung durch die den Europäischen Gerichtshof immer näher,
die mit Strafzahlungen von bis zu 60 Millionen Euro geahndet werden
kann.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WWF

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