• 08.10.2013, 14:33:26
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Bundesrat: Scharfe Kritik an EU-Plänen für Telekommunikationsmarkt

Länderkammer fürchtet um hochwertigen Konsumentenschutz und warnt vor Überregulierung

Utl.: Länderkammer fürchtet um hochwertigen Konsumentenschutz und
warnt vor Überregulierung =

Wien (PK) - Harsche Kritik hagelte es heute im EU-Ausschuss des
Bundesrats am Verordnungsentwurf von EU-Kommissarin Neelie Kroes, der
auf eine Harmonisierung der elektronischen Kommunikation abzielt.
Demnach sollen BürgerInnen und Unternehmen, unabhängig davon, wo sie
ihren Sitz haben, ohne grenzbedingte Beschränkungen und
ungerechtfertigte Zusatzkosten Zugang zu elektronischen
Kommunikationsdiensten haben. Gleichermaßen sollen Unternehmen, die
elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten, diese
überall betreiben und bereitstellen können.

Angesichts der im Vorschlag enthaltenen Detailregelungen bezweifelt
die Länderkammer jedoch massiv, dass die angepeilten Effekte, den
digitalen Binnenmarkt und die europäischen Telekommunikationsmärkte
zu stärken und Investitionsanreize zu schaffen, tatsächlich eintreten
werden. Vielmehr, so war es auch den Ausführungen der Experten aus
dem Verkehrsministerium und der Wirtschaftskammer zu entnehmen,
bestehe die Gefahr, dass die Umsetzung der Verordnung genau das
Gegenteil bewirken und Nachteile für KonsumentInnen und Unternehmen
bringen könnte, da bei einer Vollharmonisierung das bessere
innerstaatliche Schutzniveau nicht mehr aufrecht erhalten bleiben
könnte. Seitens der Wirtschaftskammer sah man darin auch einen
Versuch, planwirtschaftliche Instrumente einzuführen.

Man stieß sich auch an den angestrebten stärkeren Eingriffsrechten
der EU-Kommission bei regulatorischen Maßnahmen und Frequenzvergaben.
Das könnte auch Einschränkungen nationaler Kompetenzen zur Folge
haben, außerdem würden die notwendigen Koordinierungen mit der
Kommission zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand führen. Auch
wenn der Ansatz einer europaweiten Regelung zu begrüßen sei, werde
die derzeitige Textierung die Netzneutralität nicht sicherstellen,
war man sich einig.

Ausschuss erwägt Mitteilung an die Kommission

Angesichts dieser Einschätzung kam man im Ausschuss auf Vorschlag von
Bundesrätin Susanne Kurz (S/S) und Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer
(V/V) überein, die Vorlage bei der nächsten Sitzung nochmals auf die
Tagesordnung zu nehmen und eine Mitteilung ins Auge zu fassen. Beide
sehen vor allem ein massives Problem im Hinblick auf das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit. Mayer kritisierte insbesondere, dass der
Verordnungsentwurf ohne vorherige umfassende öffentliche Konsultation
vorgelegt worden ist, was eine "neue Qualität" bedeute, stellte er
zusätzlich fest.

Auch aufgrund der bereits öffentlich gewordenen Widerstände in
anderen Mitgliedstaaten war man überzeugt davon, dass der Vorschlag
nicht so bleiben werde. Bundesrat Marco Schreuder (G/W) ortete auch
große Bedenken im Europäischen Parlament.

Die Vorschläge der Kommission unter der Lupe

Die EU-Kommission setzt zur Erreichung eines "Binnenmarkts der
elektronischen Kommunikation" an verschiedenen Punkten an. So enthält
der Entwurf zunächst eine EU-weite Genehmigung für europäische
Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste. Die
Notifizierung in einem Mitgliedstaat soll ausreichen, um in der
gesamten EU tätig werden zu können. Die Hürden würden dadurch aber
nicht abgebaut, wenden heimische Experten ein, da diese eher im
Wettbewerbs-, Steuer-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht
liegen. Im Telekommunikationsbereich seien Barrieren längst abgebaut
worden, gaben die Vertreter des Verkehrsministeriums und der
Wirtschaftskammer unisono zu bedenken. Hier werde an den falschen
Rädern gedreht. Vielmehr ziehe das Ganze einen Rattenschwanz an
Bürokratie nach sich. Bei der Zuteilung von harmonisierten Frequenzen
für kabellose Breitbandkommunikation müssen nämlich
Genehmigungsverfahren laut Vorlage in Zukunft mit der EU koordiniert
werden, die Genehmigungsbedingungen werden harmonisiert. Damit würden
jedoch nationale Verfahren komplizierter und langwieriger, so die
Kritik. Alles, was in konkrete Vergabeverfahren der Mitgliedsländer
eingreift, würde zu Verzögerungen führen und zu Einschränkungen der
nationalen Kompetenz, hieß es aus dem Verkehrsressort.

Zweifel gibt es auch, ob eine harmonisierte Bereitstellung von
Vorleistungsprodukten für Breitband tatsächlich zu optimalen Lösungen
führt, ob diese dann nicht eher von durchschnittlicher Qualität sein
würden.

Mit der Verordnung beabsichtigt die Kommission auch, die Rechte der
Endnutzer zu vereinheitlichen, etwa was die Transparenz- und
Informationsverpflichtungen und Kontrollmöglichkeiten betrifft.
Dagegen wird eingewendet, dass in Österreich aufgrund jüngster
Reformen sehr gute Regelungen existieren, die nun gefährdet wären. In
Österreich gibt es wenig Bürokratie, niedrige Gebühren, hohe
Servicequalität, eine gute Struktur und einen funktionierenden
Wettbewerb, unterstrich der Experte der Wirtschaftskammer. Das Ziel,
einen europäischen Regulator zu schaffen, sei daher zu hinterfragen.
Der Experte warf der Kommission vor, permanent von Problemen des
Telekommunikationsmarkts zu sprechen, ohne dafür konkrete Beispiele
nennen zu können.

Kritik wird auch an den Passagen zu Roaming und International Calls
geübt. Der Vorschlag konterkariere die Roaming-III Verordnung, mit
der von der Preisregulierung abgegangen und ab Juli 2014 ein eigener
Roaming-Markt geschaffen wird, der vom nationalen Tarifbündel
getrennt ist, machte der Vertreter des Verkehrsministeriums
aufmerksam. Damit werden die KonsumentInnen in Zukunft das beste
Angebot wählen können. Im Hinblick darauf hätten die Unternehmen
bereits signifikante Investitionen getätigt, um die Anforderungen
zeitgerecht erfüllen zu können. Der vorliegende Entwurf lasse die
Investitionen jedoch fraglich erscheinen, konstatierte er. Das werde
zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen und in weiterer Folge zu
einem Rückgang der Investitionen führen, ergänzte man seitens der
Wirtschaftskammer. Die Parallelität der Bestimmungen hätte auch
negative Auswirkungen auf die Endkundentarife, warnte der Experte des
Verkehrsressorts. Roaming-III bleibe zwar weiter bestehen, aber die
nun geplante Möglichkeit für Anbieter, Vereinbarungen zu schließen,
würde diese aus Roaming III wieder herausnehmen.

Große Bedenken auch bei Bundesrätinnen und Bundesräten

Auch Bundesrätin Susanne Kurz (S/S) betonte, Neuerungen sollten
Vorteile vor allem für die KundInnen bringen. Bundesrat Edgar Mayer
(V/V) befürchtete, die völlige Abschaffung von Roaminggebühren würde
zu einer Benachteiligung der KonsumentInnen führen, da die Anbieter
die anderen gebühren anheben würden. Dagegen meinte Bundesrat Marco
Schreuder (G/W), man müsse in diesem Zusammenhang auch an die
ArbeitsmigrantInnen, etwa an die Pflegerinnen, denken, die unter den
Roaminggebühren zu leiden hätten. Sie wolle unter den Datenpaketen
auch weiterhin frei Wahl haben, bemerkte wiederum Bundesrätin Monika
Mühlwerth (F/W), die EU gehe aber hier einmal mehr zu regulatorisch
vor und verhindere Wettbewerb.

Laut Bundesrat Mayer wäre es darüber hinaus fatal, das heimische
Schutzniveau zu untergraben. Er bemängelte ferner die durch die
Realisierung des Entwurfs entstehende Überregulierung. Man schieße
mit dem Entwurf eindeutig über das Ziel, meinte Bundesrat Franz
Perhab (V/St) und warf aus der Sicht der Länder ein, im ländlichen
Raum würden dann Investitionsanreize fehlen. Am Land brauche man aber
Qualität, konstatierte er mit Nachdruck.

Mit der Verordnung schaffe man auf keinen Fall Netzneutralität,
unterstrich Bundesrat Marco Schreuder (G/W) in seiner Stellungnahme
und kritisierte ebenfalls die Möglichkeit für Telekomanbieter,
Spezialverträge machen zu können, die dann mehr Bandbreite zur
Verfügung stellen dürfen und damit andere Dienste diskriminieren. Das
hemmt die Wirtschaft, stellte auch er fest. Er fürchtete auch um die
strengeren Regeln in Österreich. (Fortsetzung EU-Ausschuss des
Bundesrats) jan

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