- 08.10.2013, 10:17:32
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FPÖ: Obermayr: EU-Tabakproduktrichtlinie ist unverhältnismäßig
Kommission will mittels delegierter Rechtsakte Gesetzgeber spielen
Utl.: Kommission will mittels delegierter Rechtsakte Gesetzgeber
spielen =
Wien (OTS) - "Es ist unstrittig, dass Tabakkonsum massive
gesundheitliche Schäden verursacht und dass man Jugendliche davon
abhalten sollte, mit dem Rauchen zu beginnen. Ich begrüße daher etwa
das Verbot des Internethandels mit Zigaretten, weil hier die Gefahr
besteht, dass Altersgrenzen umgangen werden. Was ich aber nicht
gutheiße, sind unverhältnismäßige Verbote und Vorschriften, die auf
keinem festen wissenschaftlichen Fundament stehen und Unternehmen
kaum mehr Raum lassen, mit ihren Produkten zu handeln", so der
freiheitliche Europaabgeordnete Mag. Franz Obermayr.
So ließen etwa Warnhinweise, die 75 % der Packung ausmachen, keinen
Platz mehr für die Gestaltung der Packung und würden
unverhältnismäßig in das Grundrecht auf geistiges Eigentum
eingreifen. Noch schlimmer wäre der Eingriff im Fall der Einführung
von Einheitspackungen.
"Und auch bei den Aromastoffen sehe ich sehr wohl einen Unterschied
zwischen den traditionellen Menthol-Zigaretten und solchen mit
Vanille oder Colageschmack", so Obermayr. Letztere könnten
tatsächlich Jugendliche irreführen, Menthol-Zigaretten würden aber,
zumindest in Österreich, hauptsächlich von älteren Personen geraucht,
die sehr wohl wüssten, dass es sich dabei um echte Zigaretten handle.
Zudem hätte sich die Kommission mittels zahlreicher sogenannter
delegierter Rechtsakte Ermächtigungen zur Rechtssetzung eingeräumt.
Diese würden zum Teil wesentliche Punkte betreffen wie die
Möglichkeit, die Höchstgehalte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid
nachträglich anzupassen oder auch nachträglich die Form der
Verpackungen vorzuschreiben. Dies sei eine klare
Kompetenzüberschreitung und führe zur Rechtsunsicherheit für die
betroffenen Unternehmen.
"Durch die Summe der gravierenden Restriktionen hat die Richtlinie
einen paraprohibitiven Charakter. Das heißt, man traut sich nicht ein
unliebsames Produkt, nämlich Tabak, komplett zu verbieten, sondern
man schränkt den Handel dermaßen ein, dass kaum noch etwas davon
legal übrig bleibt. Letztlich läuft das dem gesamten Konzepts des
Binnenmarkts und der unternehmerischen Freiheit zuwider", so Obermayr
abschließend.
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