- 08.10.2013, 10:00:44
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Volksanwaltschaft bilanziert erhöhte Beschwerdeanzahl in Oberösterreich
Neben Individualbeschwerde auch Präventivkontrolle gegen Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen als neue Verantwortung von Kräuter, Brinek und Fichtenbauer
Utl.: Neben Individualbeschwerde auch Präventivkontrolle gegen
Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen als neue
Verantwortung von Kräuter, Brinek und Fichtenbauer =
Wien (OTS) - Mit dem Bericht an den Oberösterreichischen Landtag der
Jahre 2011/2012 erläutert die Volksanwaltschaft detailliert ihre neue
Präventivaufgabe zum Schutz gegen Menschenrechtsverletzungen. Demnach
prüft die Volksanwaltschaft seit Juli 2012 mit sechs bundesweit
tätigen und interdisziplinär zusammengesetzten Kommissionen alle
Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung Gefahr
laufen, gegenüber Misshandlungen, unmenschlicher Behandlung und
freiheitsentziehender Maßnahmen wehrlos ausgesetzt zu sein.
Kräuter wünscht sich verbesserten Erfahrungsaustauch mit
Oberösterreichischem Landtag
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, derzeit Vorsitzender des Kollegiums:
"Die neue Zuständigkeit überträgt der Volksanwaltschaft eine höchst
verantwortungsvolle Tätigkeit, immerhin sind österreichweit mehr als
4.000 öffentliche und private Einrichtungen zu kontrollieren. Auch im
Land Oberösterreich überprüft die Volksanwaltschaft Pflegeheime,
Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, psychiatrische Anstalten,
Haftanstalten und Einrichtungen der Polizei sowie Programme für
Menschen mit Behinderungen oder Akte unmittelbarer staatlicher
Befehls- und Zwangsgewalt." Für die Zukunft wäre eine Teilnahme und
Diskussionsmöglichkeit der Volksanwaltschaft im oberösterreichischen
Landtag im Interesse aller Beteiligten, so Kräuter.
Anzahl an Beschwerden über Landes- oder Gemeindeverwaltung um
über vier Prozent gestiegen
In Bezug auf die traditionelle Missstandskontrolle aufgrund von
Individualbeschwerden muss die Volksanwaltschaft eine Steigerung des
Beschwerdeaufkommens um 4,3 Prozent gegenüber den Vergleichsjahren
2009 und 2010 feststellen. "Insgesamt 637 Bürgerinnen und Bürger
beschwerten sich in den Jahren 2011 und 2012 über die
oberösterreichische Landes- oder Gemeindeverwaltung. In 42 Fällen
stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest,
was einer Missstandsquote von 6,3 Prozent entspricht", so Kräuter.
Die Beschwerden betrafen vor allem Fragen der Raumordnung, des Wohn-
und Siedlungswesens, des Baurechts und der Verwaltung landeseigener
Gebäude und Liegenschaften. 207 diesbezügliche Beschwerden langten in
den Jahren 2011 und 2012 bei der Volksanwaltschaft ein. 138
Beschwerden betrafen im genannten Zeitraum die Sozialhilfe und die
Jugendwohlfahrt. Weitere zahlreiche Beschwerden richteten sich gegen
Landes- und Gemeindestraßen, das Gesundheitswesen,
Staatsbürgerschaftsverfahren und straßenpolizeiliche Angelegenheiten.
Brinek kritisiert Säumigkeit bei Baubehörden
Im Bereich des Baurechts war die Volksanwaltschaft häufig mit
Beschwerden über Säumigkeit von Behörden konfrontiert. So ignorierte
der Bürgermeister der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau sechs
Jahre lang einen illegal errichteten 45 Meter langen und 15 Meter
breiten Schwimmteich. Aus dem Teich floss Wasser auf das
Nachbargrundstück, was erhebliche Schäden verursachte. "Die
Baubehörde hätte dafür sorgen müssen, dass der im Jahr 2006
bewilligungslos errichtete Schwimmteich samt Stützmauer beseitigt
wird", stellt Volksanwältin Dr. Brinek fest.
Fichtenbauer fordert Erleichterungen bei beruflichem Wechsel
von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst
Die Volksanwaltschaft stellt in ihrem Bericht an den
Oberösterreichischen Landtag fest, dass es oft zu Hürden beim
beruflichen Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen
Dienst kommt. So behandelte die Gemeinde Unterweitersdorf eine Frau
mit 25-jähriger Berufspraxis als Kindergartenhelferin wie eine
Berufsanfängerin, als sie in ein Dienstverhältnis als
Gemeindebedienstete wechselte. Auch das Einschreiten der
Volksanwaltschaft bewirkte lediglich eine Gehaltserhöhung um zehn
Euro pro Monat. "Dies stellt einen Missstand in der
Personalverwaltung der Gemeinde dar. Die Oberösterreichische
Landesregierung hätte außerdem darauf dringen müssen, dass die
Vordienstzeiten der Frau angemessen berücksichtigt werden", schließt
Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.
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