• 27.09.2013, 11:04:31
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Becker: Wahlkampf-Finale beweist volle Ahnungslosigkeit der Oppositionsparteien bei Pensionsthemen!

Wien (OTS) - Seniorenbund liefert die Fakten: Zuverdienst mit 60/65
für alle erlaubt / Scheidung bringt keine automatische
Ausgleichszulage / Absage der seit 1992 verfassungsrechtlich
verankerten Angleichung des Frauenpensionsalters reduziert
Frauen-Pensionen um zumindest 10%!

"In der gestrigen letzten TV-Konfrontation zu den Wahlen haben die
Oppositionsparteien deutlich ihre volle Ahnungslosigkeit bei
Pensionsthemen erkennen lassen. Seit den Morgenstunden stehen bei uns
die Telefone nicht still, weil sich Senioren über die vorgebrachten
Fehlinformationen beschweren. Unsere Seniorinnen und Senioren
durchschauen nämlich diese Wissenslücken und wissen: Mit solcher
Unwissenheit der Opposition ist wahrhaftig kein Staat zu machen! Wie
seit Jahren sind unsere Interessen bei unserer Senioren-Abgeordneten
und Bundesobmann-Stellvertreterin Mag. Gertrude Aubauer in besten
Händen. Es zeigt auch den Unterschied im Kanzler-Duell auf: Nur die
ÖVP betrachtet die mehr als 2 Millionen Seniorinnen und Senioren
Österreichs als selbstbestimmte gleichberechtigte Partner, indem sie
eine echte Senioren-Kandidatin zur Wahl aufstellt. Am Sonntag wollen
wir deshalb den Kanzlerwechsel!", erklärt Heinz K. Becker,
Generalsekretär des Österreichischen Seniorenbundes.

Zu den offensichtlichen Wissenslücken im Detail

Ahnungslosigkeit der Grünen: Dr. Eva Glawischnig (Grüne)
behauptete, besonders die "schwarz-blaue"-Pensionsreform habe die
Situation der Frauen verschlechtert. Es sei für sie jetzt schwerer
"die Jahre zusammen zu bekommen". Dazu Becker:

"Die Schüssel-Pensionsreformen haben die Anrechnung der
Kindererziehungszeiten auf die Pension massiv verbessert, weil mehr
Monate als pensionsbegründende Zeit anerkannt werden als je zuvor.
Zwar wird die Durchrechnung schrittweise auf die besten 40 Jahre
erhöht, dabei werden aber den Kindererziehenden (zumeist den Frauen)
die jeweils drei 'schlechtesten' Jahre wieder abgezogen. Durch die
Anrechnung der Kinder-Beträge auf dem Pensionskonto auch während
einer Berufstätigkeit entstehen höhere Ansprüche als in so manchen
Monat der aktiven Erwerbstätigkeit davor / danach. Und bei der nun
beschlossenen rascheren Umsetzung des Pensionskontos wurden die
Verluste mit maximal drei Prozent begrenzt. Ohne die damaligen
Reformen wäre das System heute gar nicht mehr finanzierbar!"

Ahnungslosigkeit des BZÖ: Josef Bucher (BZÖ) forderte ein
Pensionskonto für alle, das Abschläge für einen Pensionsantritt vor
65 und Zuschläge für einen Pensionsantritt nach 65 vorsehen solle.
Zudem behauptete er, wer mit 65 in Pension gehe und im ASVG
versichert sei, dürfe nicht dazu verdienen. Dazu Becker:

"Ab 1.1.2014 sind alle seit dem 1.1.1955 Geborenen im
Österreichischen Pensionskonto. Dort kann jeder einsehen, wie viel
Pensionsanspruch schon besteht. Und es gilt: minus 5,2 Prozent für
jedes vor 65 in Pension übergetretene Jahr (vor 60 bei Frauen), plus
5,2 Prozent Bonus für jedes nach 65 (Frauen: 60) in Pension gegangene
Jahr. Ja, bei den gesetzlichen Pensionen (ASVG, Gewerbe, Bauern) gibt
es noch die leidigen Zuverdienstgrenzen. Frauen, die vor 60, und
Männer, die vor 65 in Pension gehen, dürfen bis zum 60./65.
Geburtstag nur bis zu dieser Grenze dazuverdienen. Danach allerdings
dürfen alle unbegrenzt dazuverdienen. Die ÖVP sieht in ihrem Programm
zudem vor: 'Flexibilisierung der Zuverdienstgrenzen, ohne dabei neue
Anreize für Frühpensionierungen zu schaffen!' Zudem verschweigt
Bucher in den Debatten was er und das BZÖ mit ihrem Pensionskonto
meinen: Nämlich die Streichung des Staatszuschusses und somit
Pensionskürzungen für alle Jungen um rund 35 Prozent!"

Ahnungslosigkeit der FPÖ: Heinz Christian Strache(FPÖ) meinte,
dass Frauen deren Pension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (2013:
837,63 Euro) liegt, keine Ausgleichszulage erhalten, wenn ihr Mann
eine entsprechend hohe Pension hätte. Würden sich diese Frauen
allerdings scheiden lassen, so erhielten sie die entsprechende
Sozialhilfe. Becker dazu:

"Es ist richtig, dass Frauen deren Partner über ein entsprechendes
Einkommen verfügen, keine Ausgleichszulage erhalten. Die
Ausgleichszulage ist eine Sozialhilfe, die zu Recht nur dann
ausbezahlt wird, wenn die betroffene Person wirklich von diesem
Einkommen alleine leben muss. Es ist aber völlig falsch, dass eine
Scheidung hier die Situation ändern würde. Schließlich gibt es
Unterhaltspflichten - und diese werden voll angerechnet vor der
Gewährung von Sozialhilfe. Im Falle der Ausgleichszulagen gibt es
sogar den 'fiktiven Unterhalt' - also selbst wenn die Betroffene vor
Gericht auf den Unterhalt verzichtet, wird dieser als fiktiver Wert
angesetzt und daher keine Sozialhilfe Ausgleichszulage ausbezahlt."

"Was in diesen Fällen wirklich helfen kann ist die bessere
Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension. Deshalb hat
die ÖVP in ihrem Programm folgende Seniorenbund-Forderung mit
einstimmigem Beschluss des ÖVP-Bundesparteivorstandes aufgenommen:
'Kindererziehungszeiten sind bei der Pensionsberechnung gleichwertig
zu Zeiten der Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen (dies gilt auch und
besonders für alle vor 1955 Geborenen und unabhängig vom Geburtsdatum
des Kindes).' Damit wird durch die ÖVP eine Lücke im Pensionssystem
geschlossen, von der vor allem ältere Frauen negativ betroffen sind."

"Völlig absurd ist zudem Straches Forderung, man solle die 1992
per Verfassungsgesetz beschlossene Anpassung der Frauenpensionsalter
zwischen 2024 und 2033 völlig aussetzen. Die betroffenen Frauen
konnten sich seit Beginn ihrer Erwerbstätigkeit auf diese Umstellung
einstellen. Die längere Erwerbschance erhöht ihre Pensionen um
zumindest zehn Prozent (Anm.: lt. Berechnungen der PVA). Und ein
Aussetzen dieser Regelung kostet zumindest 900 Millionen Euro im
Jahr. Es wäre intelligenter, dieses Geld für die Förderung der
aktiven Fraueneinkommen zu nutzen und somit die Frauen-Pensionen
zusätzlich zu den schon genannten zehn Prozent nochmals zu erhöhen.
Nur so können wir die Einkommenslücke der Frauen in Pension
schließen", stellt Becker dazu klar.

Abschließend betont Becker: "Die ÖVP kennt die Situation im
Pensions-Bereich bis ins kleinste Detail und nimmt Pensionspolitik
ernst. Wir streuen den Menschen keinen Sand in die Augen. Wir haben
zeitgerecht für die nötigen Reformen gesorgt. Und in unserem Programm
sind auch die wichtigen und nötigen nächsten Schritte eingeplant. Wir
sagen den Menschen die Wahrheit - vor den Wahlen genauso wie im
Wahlkampf und nach den Wahlen. Die SPÖ setzt stattdessen weiter auf
ihre Pensionslügen. Und die Opposition lässt volle Ahnungslosigkeit
erkennen. Da fällt den Senioren die Wahl leicht! Für eine starke ÖVP
mit dem neuen Bundeskanzler Michael Spindelegger"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SEN

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