- 20.09.2013, 09:07:39
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Volksanwaltschaft prüft Hausdurchsuchung bei Spar durch die Bundeswettbewerbsbehörde
Rechtmäßigkeit des Einsatzes einer angeblich illegalen Spionagesoftware soll geklärt werden
Utl.: Rechtmäßigkeit des Einsatzes einer angeblich illegalen
Spionagesoftware soll geklärt werden =
Wien (OTS) - "Die Volksanwaltschaft wird prüfen, ob die von der
Bundeswettbewerbs-behörde beauftragte Hausdurchsuchung in einer Spar
Filiale, bei der eine vom FBI entwickelte, illegale Spionage-Software
eingesetzt worden sein soll, rechtens war", kündigt Volksanwalt Dr.
Peter Fichtenbauer an.
Das Bundeskriminalamt hat die Hausdurchsuchung in Auftrag der
Bundeswettbewerbsbehörde am 19.08.2013 in einer Spar Filiale in Maria
Saal in Kärnten durchgeführt. Es bestand Verdacht auf Preisabsprachen
zwischen Lieferant und Konzern.
Die Volksanwaltschaft leitet dazu ein amtswegiges Prüfverfahren ein.
"Wir werden uns sowohl an das Innenministerium als auch an die
Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Damit soll geklärt werden, ob ein
derartiger Auftrag erteilt wurde, und ob der Einsatz der
zweifelhaften Software rechtens war", sagt Fichtenbauer.
Die Bundeswettbewerbsbehörde wollte bisher keine Auskunft über den
Vorfall geben. Die Polizei beschränke sich auf die Auskunft, ein
"Standardtool" eingesetzt zu haben. Die Schäden, die die Software am
IT-System bei Spar angerichtet hat, sind noch nicht absehbar. Das
Prüfverfahren der Volksanwaltschaft soll nun Klarheit schaffen. "Es
muss vermieden werden, dass es zu Handlungsexzessen kommt, die mit
der Österreichischen Rechtsordnung nicht vereinbar sind", schließt
Fichtenbauer.
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